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# taz.de -- Prozess um Mall of Berlin-Arbeiter: General vor Gericht
> Viele Bauarbeiter der Mall of Berlin erhielten keinen Lohn, Prozesse
> versandeten.
Bild: Schon mehrfach wurde gegen die Ausbeutung auf der Baustelle protestiert
Der Kampf um Gerechtigkeit kann auch positiv enden. Das zumindest ging
Anfang November aus einem Beitrag auf labournet.de, einer Seite von
Gewerkschaftslinken, hervor. Die ebenso überraschende wie herbeigesehnte
Nachricht: Fünf Bauarbeiter des im Oktober 2014 eröffneten Einkaufszentrums
Mall of Berlin am Leipziger Platz, die seitdem erfolglos um ihren
ausstehenden Lohn kämpfen, sollen nun doch Geld erhalten.
Investor Harald Huth – der „König der Shoppingmalls“ – habe in einem
Schreiben mitgeteilt: „Obwohl ich keine Verantwortung für die angeblich
ausstehenden Löhne trage, erkläre ich mich daher dazu bereit, die
Forderungen auszugleichen.“
Die Nachricht vorweihnachtlicher Barmherzigkeit entpuppte sich als Fake.
Huth hat mit keiner Silbe angedeutet, für die ausstehenden Löhne der
rumänischen Bauhelfer aufzukommen – und ließ sich auch von der falschen
Ankündigung nicht moralisch in die Pflicht nehmen. Eine Anfrage der taz
ließ Huth ebenso unbeantwortet.
Und dennoch können die Bauarbeiter weiter hoffen. Mit Ovidiu Mandrila hat
erstmals jemand eine Lohnklage gegen die Bauherrin eingereicht. Mandrila
hatte im August und September 2014 vertragslos fast 500 Stunden für ein
Subunternehmen auf der Baustelle des etwa eine Milliarde Euro teuren
Einkaufszentrums gearbeitet. Statt der versprochenen sechs Euro pro Stunde,
erhielt er am Ende insgesamt nur etwa 200 Euro. Laut Tarifmindestlohn von
11,10 Euro stünden ihm jedoch sogar mehr als 5.000 Euro zu.
Am Freitag treffen die ungleichen Gegner – der entrechtete Hilfsarbeiter
und das millionenschwere Unternehmen mit rund 90 Angestellten – erstmals
vor dem Berliner Arbeitsgericht aufeinander, zunächst zu einem Gütetermin.
Der Berliner Anwalt Sebastian Kunz, der Mandrila vertritt, rechnet nicht
mit einer Einigung. „Die Klageerwiderung der Gegenseite sieht nicht so aus,
als käme man zusammen“, so Kunz gegenüber der taz. Im Klartext: Huth weist
jede Verantwortung von sich. Wenn der Termin am Freitag ergebnislos endet,
wird ein paar Monate darauf ein Kammergerichtstermin folgen – erst da sei
dann mit einem Urteil zu rechen.
Von Kunz’ insgesamt sieben Mandanten konnten bereits fünf ihre
Lohnansprüche vor dem Arbeitsgericht durchsetzen. Ihnen stehen demnach
zwischen 4.000 und 5.000 Euro zu. Dennoch waren alle Versuche gescheitert,
Geld bei jenen Firmen einzutreiben, für die die Arbeiter tätig waren. Die
verklagten Subunternehmen Metatec Fundus Gmbh & Co. und Openmallmaster GmbH
hatten Insolvenz angemeldet oder die Verantwortlichen waren für das Gericht
nicht mehr auffindbar. Auch die für den Bau verantwortliche
Generalübernehmerin FCL hat mittlerweile Insolvenz angemeldet.
Kunz hatte daraufhin im Oktober Klage gegen die Bauherrin HGHI Leipziger
Platz GmbH & Co. KG eingereicht. Die Chancen auf einen Erfolg seien durch
die erwirkten Titel in den Verfahren gegen die Subunternehmen deutlich
gestiegen, so Kunz. Rechtlich geht es um die Frage der
Generalunternehmerhaftung. Seit Einführung des Mindestlohngesetzes, haften
Unternehmer, wenn ein von ihnen beauftragtes Subunternehmer den
gesetzlichen Mindestlohn nicht zahlt.
Dass zumindest ein Teil der geprellten Bauarbeiter immer noch hoffen darf,
ist auch ein Verdienst der anarcho-syndikalistischen Gewerkschaft Freie
Arbeiter und Arbeiterinnenunion (FAU). Diese hatte sich der Männern
angenommen, ihnen rechtlichen Beistand vermittelt und mit Protestaktionen
auch über eine linke Unterstützerszene hinaus für Aufmerksamkeit gesorgt.
Die Bezeichnung „Mall of Shame“ – Einkaufszentrum der Schande – wurde z…
geflügelten Wort.
In einer aktuellen Stellungnahme, in der auch zu einer Kundgebung am
Freitag vor dem Gericht aufgerufen wird, schreibt die FAU: „Extreme
Ausbeutung sollte nicht etwas sein, das man auf dem modernen Arbeitsmarkt
einfach in Kauf nehmen muss.“ Viele Arbeiter seien dennoch ohne Lohn von
der Baustelle abgereist. Auch deutsche Bauleiter hätten nur einen Teil
ihres Lohns erhalten, sich aber nicht dagegen gewehrt.
Mandrila könnte nun der erste sein, der Erfolg hat. Für seinen Anwalt Kunz
ist seine Klage auch ein „Testballon“. Gewinnt Mandrila, ziehen auch seine
anderen Mandanten nach. Noch ist der Kampf um Gerechtigkeit nicht verloren.
Anmerkung der Redaktion:
In einer früheren Version haben wir fälschlich behauptet, dass die „HGHI
Holding“ und Harald Huth persönlich verklagt worden seien.
[1][Gegendarstellung des Herrn Harald Huth zum Beitrag „General vor
Gericht“ vom 16.12.2016]
16 Dec 2016
## LINKS
[1] /Gegendarstellung/!5368034
## AUTOREN
Erik Peter
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