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# taz.de -- Mall of Berlin: Gewinn schon wieder kassiert
> Ein Arbeiter der Baustelle für die „Mall of Berlin“ verliert in zweiter
> Instanz. Im ersten Prozess waren ihm rund 7.000 Euro zugesprochen worden.
Bild: Die Glitzerwelt der Mall of Berlin, deren Bauarbeiter bis heute auf Lohnz…
Ein Arbeiter, der 2014 beim Bau des Einkaufszentrums „Mall of Berlin“
beschäftigt war, hat seinen Prozess in zweiter Instanz vor dem
Landesarbeitsgericht verloren. Im ersten Prozess gegen das Subunternehmen
Openmallmaster hatte der Bauarbeiter aus Rumänien im August 2015 gewonnen
(taz berichtete). Er warf dem Unternehmen vor, ihm für drei Monate, von
August bis Oktober 2014, keinen Lohn gezahlt zu haben. Die Firma bestritt,
ihn in dem genannten Zeitraum überhaupt beschäftigt zu haben.
Openmallmaster war in erster Instanz verpflichtet worden, dem Bauarbeiter
rund 7.000 Euro zu zahlen. Die Firma legte Berufung ein. Damit verhandelte
am Mittwoch erstmals das Landesarbeitsgericht über eine Klage, die im
Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen auf der Baustelle der „Mall of
Berlin“ steht. Das Einkaufszentrum in Mitte war im September 2014 eröffnet
worden.
## Kläger hat sich selbst widersprochen
In der Verhandlung ging es im Kern um die Frage, ob dem Unternehmen das
Arbeitsverhältnis nachgewiesen werden kann. Einen Arbeitsvertrag hatte der
Bauarbeiter nicht. Er hatte aber in seiner Klageschrift angegeben, dass ihm
schon beim ersten Telefongespräch der Name der Firma Openmallmaster als
Arbeitgeber genannt worden war.
In der mündlichen Verhandlung hatte der Kläger dies anders geschildert und
nur gesagt, dass er sich jeden Morgen auf einer Liste als Arbeiter für
Openmallmaster eingetragen habe. Seine Darstellung sei daher nicht
schlüssig, sagte der Richter. Auch wenn viele Widersprüche offenblieben,
sei nicht einwandfrei zu klären, ob der Kläger bei der Firma angestellt
gewesen sei oder nicht. Das Landesarbeitsgericht gab damit der Berufung des
Unternehmens statt. Openmallmaster muss die rund 7.000 Euro nun nicht
zahlen.
## Weitere Prozesse vor dem Landesarbeitsgericht
Rechtsanwalt Sebastian Kunz, der den Bauarbeiter vertreten hatte, bedauerte
dieses Urteil. „Es wäre auch anhand der Listen, in die sich die Arbeiter
eingetragen haben, nicht leicht gewesen, das Arbeitsverhältnis
nachzuweisen“, sagte er. „Aber wenn das Gericht dem nachgegangen wäre,
hätten die Beteiligten vernommen werden müssen. Es wäre interessant
gewesen, wie sich die Verantwortlichen dazu geäußert hätten.“
Bisher haben sieben Arbeiter versucht, ausstehende Löhne bei der Firma
einzuklagen. Zwei Urteile stehen noch aus, in zwei Fällen wurden die Klagen
abgewiesen. Rechtsanwalt Kunz bestätigte, dass seine Mandanten Berufung
eingelegt haben. Mindestens zwei Verhandlungen wird es vor dem
Landesarbeitsgericht noch geben.
13 Jan 2016
## AUTOREN
Uta Schleiermacher
## TAGS
Rumänien
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Wanderarbeiter
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