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# taz.de -- Rumänische Wanderarbeiter in Berlin: Noch ein Sieg vor Arbeitsgeri…
> Auch der Wortführer der rumänischen Bauarbeiter gewinnt seinen Prozess in
> Sachen Mall of Berlin.
Bild: Proteste vor der Mall of Berlin
Bei den Protesten vor der „Mall of Berlin“ war Elvis Iancu der Wortführer.
„Pay the workers! Mall of of Shame“ – der 46-Jährige nahm kein Blatt vor
den Mund, wenn er die Ausbeutung der rumänischen Wanderarbeiter
anprangerte. Am Donnerstag kämpfte Iancu vor dem Arbeitsgericht in eigener
Sache und – gewann. Die Openmallmaster GmbH wurde verurteilt, dem Mann
6.700 Euro Lohn nachzuzahlen. Es ist das dritte Mal, dass um ihren Lohn
geprellte rumänische Bauarbeiter vom Arbeitsgericht Recht bekommen haben.
Neun Prozesse stehen noch an.
## Hinter den Kulissen
Die Mall of Berlin war im September 2014 eröffnet worden. Wie es hinter den
Kulissen zuging, kommt nun scheibchenweise ans Licht. Die beklagte
Openmallmaster GmbH war ein für den Bau der Anlage angeheuertes
Subunternehmen.
Elvis Iancu hat in seiner Klageschrift vorgetragen, er sei vom 28. Juli bis
zum 21. Oktober 2014 auf der Baustelle beschäftigt gewesen. Zusammen mit
anderen rumänischen Bauarbeitern habe ihn ein gewisser Sascha P.
eingestellt. In Dreier- und Vierergruppen habe ihnen „Sascha“ Arbeiten
zugeteilt, erzählte Iancu am Donnerstag auf Nachfrage von Arbeitsrichter
Andreas Hünecke. Eine Dometscherin übersetzte ins Deutsche.
„Sascha“ – diesen Namen nannte Iancu immer wieder. „Sascha“, selbst R…
habe auf der Baustelle auch als Dolmetscher fungiert. „Sascha“ habe ihnen
Arbeitspapiere versprochen, die sie aber nie bekommen hätten, so Iancu.
„Sascha“ habe dafür gesorgt, dass sie sich jeden Tag bei Arbeitsantritt in
eine Liste hätten eintragen müssen. Auf Geheiß von „Sascha“ hätten sie …
einem Sicherheitscheckpoint stets die Firma Openmallmaster als
Arbeitsgebern angegeben. 670 Stunden Arbeit habe er als Reinungskraft,
Transporthelfer und Trockenbauer abgeleistet, berichtete Iancu. 700 Euro
habe er am Ende ausbezahlt bekommen. Bei einem vereinbarten Mindestlohn von
11,10 Euro pro Stunde stünden ihm noch 6.700 Euro zu.
Das Arbeitsgericht gab der Lohnklage am Donnerstag statt. Wie in den ersten
beiden Verfahren bestätigte das Gericht ein bereits gegen die
Openmallmaster erlassenes Versäumnisurteil. Das war im April ergangen, weil
das verklagte Bauunternehmen zu einem Gütetermin nicht erschienen war.
Gegen dieses Versäumnisurteil hatte Openmallmaster zwar fristgerecht
Einspruch erhoben, die Begründung aber später nachgereicht, im Fall von
Iancu am 3. August.
## Nichts Schriftliches
Die Begründung, mit der der Rechtsvertreter von Openmallmaster die
Abweisung der Klage beantragt hatte, überzeugte Richter Hünecke offenbar
nicht. Wie in den Verfahren gegen zwei Kollegen Iancus hatte der Anwalt der
Firma moniert, dass die Kläger in Berlin keine feste Wohnanschrift hätten.
Als Postanschrift war in allen Fällen die Adresse der Gewerkschaft der
Freien Arbeiter und Arbeiterinnen Union (FAU) angegeben worden. Außerdem
sei nicht bewiesen, dass Iancu bei Openmallmaster beschäftigt war, so der
Anwalt. Denn: „Es gibt nichts Schriftliches“. Hunderte von Subunternehmen
seien bei der Mall tätig gewesen. Gegen das Urteil kann Openmallmaster
Berufung einlegen.
Aktenzeichen: 57ca 3762/15
13 Aug 2015
## AUTOREN
Plutonia Plarre
## TAGS
Rumänien
Arbeitsrecht
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