| # taz.de -- Rumänische Wanderarbeiter in Berlin: Noch ein Sieg vor Arbeitsgeri… | |
| > Auch der Wortführer der rumänischen Bauarbeiter gewinnt seinen Prozess in | |
| > Sachen Mall of Berlin. | |
| Bild: Proteste vor der Mall of Berlin | |
| Bei den Protesten vor der „Mall of Berlin“ war Elvis Iancu der Wortführer. | |
| „Pay the workers! Mall of of Shame“ – der 46-Jährige nahm kein Blatt vor | |
| den Mund, wenn er die Ausbeutung der rumänischen Wanderarbeiter | |
| anprangerte. Am Donnerstag kämpfte Iancu vor dem Arbeitsgericht in eigener | |
| Sache und – gewann. Die Openmallmaster GmbH wurde verurteilt, dem Mann | |
| 6.700 Euro Lohn nachzuzahlen. Es ist das dritte Mal, dass um ihren Lohn | |
| geprellte rumänische Bauarbeiter vom Arbeitsgericht Recht bekommen haben. | |
| Neun Prozesse stehen noch an. | |
| ## Hinter den Kulissen | |
| Die Mall of Berlin war im September 2014 eröffnet worden. Wie es hinter den | |
| Kulissen zuging, kommt nun scheibchenweise ans Licht. Die beklagte | |
| Openmallmaster GmbH war ein für den Bau der Anlage angeheuertes | |
| Subunternehmen. | |
| Elvis Iancu hat in seiner Klageschrift vorgetragen, er sei vom 28. Juli bis | |
| zum 21. Oktober 2014 auf der Baustelle beschäftigt gewesen. Zusammen mit | |
| anderen rumänischen Bauarbeitern habe ihn ein gewisser Sascha P. | |
| eingestellt. In Dreier- und Vierergruppen habe ihnen „Sascha“ Arbeiten | |
| zugeteilt, erzählte Iancu am Donnerstag auf Nachfrage von Arbeitsrichter | |
| Andreas Hünecke. Eine Dometscherin übersetzte ins Deutsche. | |
| „Sascha“ – diesen Namen nannte Iancu immer wieder. „Sascha“, selbst R… | |
| habe auf der Baustelle auch als Dolmetscher fungiert. „Sascha“ habe ihnen | |
| Arbeitspapiere versprochen, die sie aber nie bekommen hätten, so Iancu. | |
| „Sascha“ habe dafür gesorgt, dass sie sich jeden Tag bei Arbeitsantritt in | |
| eine Liste hätten eintragen müssen. Auf Geheiß von „Sascha“ hätten sie … | |
| einem Sicherheitscheckpoint stets die Firma Openmallmaster als | |
| Arbeitsgebern angegeben. 670 Stunden Arbeit habe er als Reinungskraft, | |
| Transporthelfer und Trockenbauer abgeleistet, berichtete Iancu. 700 Euro | |
| habe er am Ende ausbezahlt bekommen. Bei einem vereinbarten Mindestlohn von | |
| 11,10 Euro pro Stunde stünden ihm noch 6.700 Euro zu. | |
| Das Arbeitsgericht gab der Lohnklage am Donnerstag statt. Wie in den ersten | |
| beiden Verfahren bestätigte das Gericht ein bereits gegen die | |
| Openmallmaster erlassenes Versäumnisurteil. Das war im April ergangen, weil | |
| das verklagte Bauunternehmen zu einem Gütetermin nicht erschienen war. | |
| Gegen dieses Versäumnisurteil hatte Openmallmaster zwar fristgerecht | |
| Einspruch erhoben, die Begründung aber später nachgereicht, im Fall von | |
| Iancu am 3. August. | |
| ## Nichts Schriftliches | |
| Die Begründung, mit der der Rechtsvertreter von Openmallmaster die | |
| Abweisung der Klage beantragt hatte, überzeugte Richter Hünecke offenbar | |
| nicht. Wie in den Verfahren gegen zwei Kollegen Iancus hatte der Anwalt der | |
| Firma moniert, dass die Kläger in Berlin keine feste Wohnanschrift hätten. | |
| Als Postanschrift war in allen Fällen die Adresse der Gewerkschaft der | |
| Freien Arbeiter und Arbeiterinnen Union (FAU) angegeben worden. Außerdem | |
| sei nicht bewiesen, dass Iancu bei Openmallmaster beschäftigt war, so der | |
| Anwalt. Denn: „Es gibt nichts Schriftliches“. Hunderte von Subunternehmen | |
| seien bei der Mall tätig gewesen. Gegen das Urteil kann Openmallmaster | |
| Berufung einlegen. | |
| Aktenzeichen: 57ca 3762/15 | |
| 13 Aug 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Plutonia Plarre | |
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