# taz.de -- Verfassungsgericht kündigt Urteil an: Kommt NPD-Verbot im Januar? | |
> Das Verbotsverfahren gegen die NPD ist umstritten. Scheitert die Politik | |
> ein zweites Mal, gibt es kein Zurück mehr: Am 17. Januar fällt das | |
> Urteil. | |
Bild: Noch relevant genug für ein Verbot? | |
BERLIN/KARLSRUHE dpa/epd | Trotz hoher Risiken streben die Bundesländer ein | |
Verbot der rechtsextremen NPD an – Anfang 2017 entscheidet sich, ob der | |
Versuch im zweiten Anlauf erfolgreich ist. Nach monatelangen Beratungen im | |
Geheimen verkündet das Bundesverfassungsgericht am 17. Januar sein Urteil. | |
Das wurde am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt. | |
Für ein Verbot müsste erwiesen sein, dass die 1964 gegründete Partei mit | |
ihren gut 5.000 Mitgliedern verfassungswidrig ist. Das hatten die Richter | |
Anfang März in einer dreitägigen Verhandlung zu klären versucht. Die | |
Hürden, die das Grundgesetz für ein Parteiverbot setzt, sind hoch. Das | |
Verbreiten verfassungsfeindlicher Ideen allein reicht nicht aus. Den | |
Verbotsantrag gestellt hatten die Länder im Bundesrat. | |
Bei einem Verbot müsste die NPD sich auflösen. Abgeordnete verlieren ihr | |
Mandat. Das Parteivermögen kann eingezogen werden. | |
Für die Politik steht viel auf dem Spiel. Denn ein erster Anlauf für ein | |
Verbot der NPD war 2003 gescheitert. Damals kam im Verfahren ans Licht, | |
dass der Verfassungsschutz bis in die Parteispitze hinein Informanten | |
hatte. Ein erneuter Misserfolg wäre mehr als blamabel. Bundestag und | |
Bundesregierung beteiligen sich diesmal nicht. | |
## Ist NPD noch stark genug für Angriff auf die Demokratie? | |
In der Geschichte der Bundesrepublik wurden erst zwei Parteien verboten – | |
und das ist lange her: die Sozialistische Reichspartei (SRP) 1952 und die | |
Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1956. Als Kriterium definierten | |
die Richter damals eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber | |
der bestehenden Ordnung. Der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas | |
Voßkuhle steht vor der Herausforderung, diesen Maßstab nun | |
weiterzuentwickeln. | |
Dabei müssen die Richter auch die Rechtsprechung des Europäischen | |
Gerichtshofs für Menschenrechte im Blick behalten. Straßburg verlangt für | |
ein Verbot Hinweise dafür, dass durch die Partei tatsächlich ein | |
unmittelbar bevorstehender Angriff auf die Demokratie droht. | |
Kritiker des Verfahrens bezweifeln, dass die organisatorisch wie finanziell | |
stark angeschlagene NPD diese Kriterien erfüllt. Auch von der Richterbank | |
waren in der Verhandlung viele skeptische Nachfragen und Einwürfe gekommen. | |
Der Senatsvorsitzende Voßkuhle nannte das Instrument des Parteiverbots zum | |
Auftakt ein „ebenso scharfes wie zweischneidiges Schwert, das mit Bedacht | |
geführt werden muss“. | |
## AfD hat NPD die Themen streitig gemacht | |
Mit ihren fremdenfeindlichen Parolen hatte die NPD von der Flüchtlingskrise | |
bei weitem nicht so stark profitieren können wie die neue Konkurrenz von | |
der AfD. Anfang September flogen die Rechtsextremen bei der Wahl in | |
Mecklenburg-Vorpommern aus dem letzten Landtag. Auf kommunaler Ebene hielt | |
die Partei, die bei der Bundestagswahl 2013 auf 1,3 Prozent der Stimmen | |
kam, laut Verfassungsschutz Ende 2015 rund 360 Mandate. Einziger | |
NPD-Abgeordneter im Europaparlament ist Udo Voigt. | |
Wegen der anhaltenden öffentlichen Debatte über die Verfassungswidrigkeit | |
der NPD hatte sich die Partei stigmatisiert gefühlt und ebenfalls das | |
Bundesverfassungsgericht angerufen. Sie wollte sich bescheinigen lassen, | |
dass sie verfassungsgemäß sei. | |
Doch die Verfassungsrichter stellten im Februar 2013 klar, dass sich | |
Parteien einer öffentlichen Auseinandersetzung stellen müssen. Dazu gehöre | |
auch die Auseinandersetzung mit dem Vorwurf der Verfassungswidrigkeit. Der | |
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte erst vor | |
wenigen Tagen diese Sichtweise gestützt. | |
3 Nov 2016 | |
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