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# taz.de -- Diskussion um Kinderehen in Deutschland: Bald Geldstrafe für Imame?
> Innenminister De Maizière ist für eine Geldstrafe, die Union für
> strengere Gesetze. Justizminister Maas will das Kindeswohl stärken.
Bild: Bedarf doppelter Reflektion: die generelle Ahndung von Trauungen Minderj�…
Berlin taz | Nach Informationen der Zeitung Die Welt fordert
Bundesinnenminister Thomas de Maizière bis zu 1.000 Euro Strafe, wenn Imame
Mädchen oder Jungen unter 16 Jahren verheiraten. Das hätte der
Innenminister der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderehe“ vorgeschlagen. Das
Innenministerium präzisierte auf Anfrage der taz, dass es generell die
Trauung Minderjähriger als Ordnungswidrigkeit einstufen will – unabhängig
von der Religion.
Anfang September berief das Bundesjustizministerium die AG ein. Sie soll
die Anhebung des Eheeintrittsalters auf 18 Jahre prüfen und die Anerkennung
von im Ausland geschlossenen Kinderehen regeln. Auslöser war unter anderem
ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg im vergangenen Mai.
Ein 22-jähriger Syrer und seine 15-jährige Partnerin hatten auf Anerkennung
ihrer Ehe geklagt. Das Jugendamt hatte dies verweigert. Das OLG aber gab
dem Paar recht. Die Ehe sei anzuerkennen, „wenn die Ehegatten der
sunnitischen Glaubensrichtung angehören und die Ehe bereits vollzogen ist“,
heißt es in dem Beschluss. In Syrien ist es erlaubt, Mädchen oder Jungen
unter 16 Jahren zu verheiraten.
Bisher galt in Deutschland: Nur wenn die Ehe aus Zwang geschlossen wurde,
konnte sie aufgehoben werden. Das soll sich nach Informationen des Spiegels
nun ändern. Das Magazin beruft sich auf einen Gesetzentwurf des
Bundesjustizministeriums. Künftig solle das Kindeswohl zählen. Wenn das
gefährdet sei, könne ein Gesetz die Ehe aufheben. Ein Sprecher des
Bundesjustizministeriums sagte gegenüber der taz: Einen solchen
Gesetzentwurf gebe es nicht, die Informationen seien außerdem veraltet. Es
gebe nur ein Arbeitspapier. Der Entwurf soll bis spätestens Ende des Jahres
vorliegen.
## Meist sind es die Frauen, die minderjährig sind
Die CDU/CSU-Fraktion möchte den Entwurf bereits Mitte November. Sie drängt
auf eine Verschärfung des aktuellen Rechts. „Ehen mit unter 18-Jährigen
darf es in Deutschland nicht geben“, erklärte Stephan Harbarth,
Fraktionsvize der Union im Bund.
Bisher sind Ehen zwischen Männern und Frauen in Ausnahmefällen bereits ab
16 Jahren erlaubt, auch in Deutschland. Voraussetzungen sind, das einE
PartnerIn bereits volljährig ist und das Einverständnis der
Erziehungsberechtigten vorliegt. Meist sind es die Frauen, die minderjährig
sind.
Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes fordert, dass eine Ehe erst
ab 18 Jahren geschlossen werden können soll. „Bei Mädchen, die verheiratet
nach Deutschland kommen und minderjährig sind, sollte die Ehe nicht
anerkannt werden“, sagt Monika Michell, Referentin bei Terre des Femmes,
„unabhängig davon muss im Einzelfall entschieden werden, wo die
Minderjährige untergebracht wird, also ob sie beim ,Ehemann'bleiben kann.“
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hingegen befürchtet negative
Folgen für Frauen, wenn die Ehen allesamt als nichtig erklärt würden.
Frauen würden Unterhaltsansprüche verlieren, Kinder würden als illegitim
angesehen. Viele Mädchen heirateten vor der Flucht, um sich so besser vor
sexuellem Missbrauch zu schützen. Das Institut empfiehlt, jeden Einzelfall
zu prüfen.
3 Nov 2016
## AUTOREN
Valerie Höhne
## TAGS
Kinderehe
sexueller Missbrauch
Missbrauch
Islam
Ehe
Schwerpunkt Flucht
Aydan Özoguz
Kinderehe
Ditib
Lesestück Recherche und Reportage
Gewalt gegen Frauen
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