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# taz.de -- Kinderehen in Deutschland: Keine Hochzeit unter 18
> Die Regierung will religiöse und standesamtliche Trauungen Minderjähriger
> verbieten. Bisher gab es noch Ausnahmen ab 16 Jahren.
Bild: Hier wird wohl eher über die Schule geredet
Berlin taz/dpa | Zwei Geflüchtete: sie 14 Jahre, er 21 Jahre alt –
verheiratet. Das Oberlandesgericht Bamberg hatte im Mai die Ehe einer
Syrerin und ihres Cousins als rechtens anerkannt und damit eine bundesweite
Debatte ausgelöst. Nach syrischem Recht, so die Begründung des Gerichts,
sei die Ehe wirksam geschlossen worden.
Seit einem Monat berät eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe über ein Verbot von
Kinderehen. Die Große Koalition hat sich nun mit einem konkreten Vorschlag
in die Diskussion eingemischt: Die religiöse und weltliche Trauung
Minderjähriger soll noch in diesem Jahr verboten werden. Das kündigte
CDU-Fraktionsvize Stephan Harbarth am Mittwoch in den Stuttgarter
Nachrichten an. Auch andere Bundestagsfraktionen sprachen sich bereits für
ein solches Verbot aus. „Minderjährige gehören in die Schule, in die
Ausbildung, nicht in die Ehe“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas
Oppermann Anfang September in einem Fraktionsbeschluss.
Durch die angestiegenen Zuwanderungszahlen, insbesondere muslimischer
Menschen, leben mittlerweile fast 1.500 verheiratete Minderjährige im Land.
Laut Zahlen des Innenministeriums stammt die größte Gruppe der minderjährig
Verheirateten aus Syrien (664), dann folgen Afghanistan (157), Irak (100)
und Bulgarien (65).
Bisher gab es für standesamtliche Trauungen in Deutschland eine Ausnahme
für Minderjährige: Wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der
künftige Ehepartner volljährig ist, konnten sie eine Befreiung des
Familiengerichts bekommen. Diese Ausnahme soll künftig wegfallen. Auch eine
religiöse Trauung soll künftig nicht mehr erlaubt sein. Sprich: Islamische
Geistliche sollen keine Kinder mehr in Deutschland verheiraten dürfen. Für
die Kirchen ist das Verbot laut CDU-Fraktionsvize Harbarth ohne Belang:
„Die evangelische und die katholische Kirche sagen uns: Nach ihren
Erhebungen gibt es bei ihnen in Deutschland keine Eheschließungen unter 18
Jahren.“
Auch im Ausland geschlossene Ehen sollen in Deutschland nur noch dann
anerkannt werden, wenn beide Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung
erwachsen waren.
12 Oct 2016
## AUTOREN
Judith Freese
## TAGS
Kinderehe
Zwangsheirat
Minderjährige
Islam
Elterliche Gewalt
Kinderehe
China
Nepal
Spielfilm
Gewalt gegen Frauen
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