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# taz.de -- Kommentar Flüchtlinge und Kinderehen: Im Einzelfall entscheiden
> Kinder gehören in die Schule und nicht in die Ehe – das wird sicher
> niemand bestreiten. Trotzdem greift das Argument zu kurz.
Bild: Der genaue Blick hilft gegen Pauschalurteile: Er kann zwischen Früh- und…
Sind sogenannte Kinderehen eine Form von Kindesmissbrauch? Ja. So sehen das
jedenfalls viele Menschen. Und es stimmt ja auch: Bei Paaren, bei denen ein
Partner – fast immer ist es die Frau – unter 16 Jahren und der Mann viel
älter ist, kann man selten von einer gleichberechtigten Partnerschaft
sprechen. Solche Ehen sind in Deutschland zu Recht verboten.
Aber was ist mit jenen Minderjährigen, die aus Syrien oder Afghanistan nach
Deutschland kommen und bereits verheiratet sind? Sollte deren Ehe zum
Schutz des Kindeswohls annuliert werden, so wie das Unions-Abgeordnete
fordern? Kinder gehören in die Schule und nicht in die Ehe, begründen die
PolitikerInnen. Das wird sicher niemand bestreiten. Trotzdem greift das
Argument zu kurz.
Manche Mädchen bekommen das Recht zur Schule zu gehen erst nach einer
Flucht aus einem Kriegsgebiet. Weil in ihrer Heimat Schulen zerstört sind
oder religiös begründete Vorschriften den Zugang zu Bildung für Mädchen
verhindern. Allein oder ohne männliche Begleitung können Mädchen und Frauen
aus Krisenregionen aber kaum fliehen. Sei es, weil das ihrem
Geschlechterbild widerspricht oder sie unterwegs Gefahren ausgesetzt sind:
Vergewaltigung, Überfälle, Zwangsprostitution.
Ein Ehemann, der sie auf der Flucht begleitet, bietet Schutz. Minderjährige
Schwangere und minderjährige Mütter haben auch nach der Flucht als
Verheiratete einen sichereren Status als Unverheiratete.
Was spricht denn gegen eine Einzelfallprüfung in Deutschland? Sicher, das
ist angesichts der rund 1.400 im Ausländerregister registrierten
verheirateten Teenager kein geringer bürokratischer Aufwand. Aber der
genaue Blick hilft gegen Pauschalurteile. Er kann zwischen Früh- und
Teenagerehen unterscheiden, das Kindeswohl individuell beurteilen und
filtert Zwangsehen heraus, die ohnehin verboten sind. Und er verhindert
eine weitere Verschärfung der Lebensumstände mancher Minderjähriger.
3 Nov 2016
## AUTOREN
Simone Schmollack
## TAGS
Schwerpunkt Flucht
Kinderehe
Smartphone
Kinderehe
Gewalt gegen Frauen
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