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# taz.de -- Diskussion um Kinderehen in Deutschland: Özoguz gegen pauschales V…
> Die Unionsfraktion will die Ehe unter 18 Jahren verbieten. Das könne
> junge Frauen ins Abseits drängen, warnt die Integrationsbeauftragte Aydan
> Özoguz.
Bild: Schätzt die Intention, warnt aber vor Folgen des Verbots: Aydan Özoguz
Braunschweig epd | Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan
Özoguz (SPD) sieht ein generelles Verbot von Kinderehen skeptisch. „Ein
pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut
gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen“,
sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Özoguz warnte vor den Folgen für die jungen Frauen. Würden ihre Ehen
aberkannt, würden sie unter anderem Unterhalts- und Erbansprüche verlieren.
Zudem wären ihre Kinder unehelich. „Für viele würde das sogar eine Rückke…
in ihre Heimatländer unmöglich machen.“
Die Zahl der in Deutschland geschlossenen Ehen mit minderjährigen Partnern
geht seit Jahren deutlich zurück, wie die Zeitungen unter Berufung auf das
Statistische Bundesamt berichteten. Gab es im Jahr 2000 noch 1.073
Eheschließungen von unter 18-Jährigen, waren es im Jahr 2005 377 und im
Jahr 2015 nur 92 Hochzeiten von Kindern und Jugendlichen in Deutschland.
Laut Ausländerzentralregister waren Ende Juli 2016 insgesamt 1.475 in
Deutschland lebende ausländische minderjährige Menschen verheiratet. Die
meisten davon sind den Angaben zufolge Syrer, viele auch Afghanen und
Iraker.
[1][Die Unionsfraktion im Bundestag will Eheschließungen unter 18 Jahren
ohne Ausnahme verbieten]. Das soll auch für deutsche Jugendliche gelten.
Bislang dürfen 16- bis 18-Jährige staatlich nur heiraten, wenn einer von
ihnen volljährig und das Familiengericht einverstanden ist. Die CDU plant
zudem Bußgelder für religiöse Eheschließungen von Minderjährigen, ohne
vorherige Erklärung vor dem Standesamt.
„Wenn eine religiöse Ehe mit Jugendlichen oder gar Kindern geschlossen
werden soll, so kann man nicht erwarten, dass Minderjährige immer den
Unterschied zwischen einer gültigen staatlichen Ehe und diesem Ritual
begreifen“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im
Bundesinnenministerium, Günter Krings, der in Düsseldorf erscheinenden
Rheinischen Post.
3 Nov 2016
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