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# taz.de -- Sturmgewehr G36 von Heckler & Koch: Kein Schadensersatz für Bundes…
> Das Bundesverteidigungsministerium wusste, was es bestellt, urteilt das
> Gericht. Der Rüstungshersteller Heckler & Koch ist fein raus.
Bild: Schneller als die Bundeswehr: Heckler & Koch mit der „negativen Festste…
Frankfurt taz | Es ist eine Schlappe für Verteidigungsministerin Ursula von
der Leyen (CDU) im Gerichtsverfahren um das umstrittene Sturmgewehr G36.
Die 8. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz urteilte am Freitag, der
Bundeswehr stehe wegen möglicher Mängel des Gewehrs keinerlei
Schadensersatz zu. Der Rüstungshersteller Heckler & Koch war mit einer
„negativen Feststellungsklage“ in die Offensive gegangen, und damit einer
möglichen Klage der Bundeswehr zuvorgekommen.
Die Bundeswehr habe zuletzt 2013 Gewehre bestellt, deren Eigenschaften sie
gekannt und überprüft habe. Ein Mangel liegt nur vor, wenn der Verkäufer
Eigenschaften zusagt, aber nicht einhält, so die Argumentation des
Gerichts. Diese Urteil legt nahe, dass auch 2013, bei der vorerst letzten
Beschaffung, keine zusätzlichen Anforderungen formuliert wurden, die sich
etwa aus dem Bunderwehreinsatz in Asien und Afrika ergeben haben könnten.
An der Ausmusterung des Gewehrs, die Verteidigungsministerin von der Leyen
im vergangenen Jahr verfügt hat, wird das Urteil indes nichts ändern.
Umfangreiche Tests hatten ergeben, dass das G36 für den Einsatz unter
extremen klimatischen Bedingungen nicht optimal ist. Bei Temperaturanstieg
um über 30 Grad bei Dauerfeuer verfehle die Trefferquote die geforderten 90
Prozent deutlich, hieß es; gleichwohl sei das leichte und einfach zu
handhabende Gewehr bei der Truppe beliebt, nach ihrer Erkenntnis sei kein
Soldat wegen möglicher Fehltreffer zu Schaden gekommen, so die Bundeswehr.
Das G36, das weltweit in zahlreichen Armeen eingesetzt wird, hat bei der
Bundeswehr keine Zukunft. 2018 soll über ein Nachfolgemodell entschieden
werden. Dessen Anforderungsprofil dürfte besser an die tatsächlichen
Einsatzbedingungen der Bundeswehr angepasst sein. Und trotz des Punktsiegs
vor Gericht bleibt der Imageschaden für beide, für das
Bundesverteidigungsministerium wie für den Hersteller.
Heckler & Koch wollte das Urteil am Freitag nicht kommentieren. Das
Bundesverteidigungsministerium kündigte an, die Urteilsbegründung prüfen
und gegebenenfalls in Berufung gehen zu wollen.
2 Sep 2016
## AUTOREN
Christoph Schmidt-Lunau
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