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# taz.de -- Heckler & Koch verklagt Bundesregierung: Keine Genehmigung für G36…
> Heckler & Koch hat von der Regierung keine Ausfuhrgenehmigung für
> G36-Bauteile nach Saudi-Arabien erhalten. Und klagt. Es geht um viel
> Geld.
Bild: Die G36-Fabrik in Saudi-Arabien war 2008 von der großen Koalition genehm…
MÜNCHEN afp/rtr | Wegen der ausstehenden Zustimmung zu einem
Rüstungsgeschäft mit Saudi-Arabien hat der Waffenhersteller Heckler & Koch
einem Bericht zufolge die Bundesregierung verklagt. Das Unternehmen habe im
August eine so genannte Untätigkeitsklage gegen die Regierung erhoben,
berichteten Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR am Donnerstagabend unter
Berufung auf Regierungskreise. Hintergrund sei, dass derzeit keine
Genehmigungen für Zulieferungen zur Lizenzproduktion von G36-Gewehren in
Saudi-Arabien erteilt würden.
Seit einigen Jahren wird dieses Sturmgewehr in Saudi-Arabien in Lizenz
hergestellt. Für die Produktion sind allerdings fünf Schlüsselkomponenten
aus Deutschland notwendig, deren Ausfuhr die Bundesregierung genehmigen
muss. Seit Mitte 2014 sei eine solche Genehmigung nicht mehr erteilt
worden, berichteten die Medien. Für den Fall, dass die Genehmigungsanträge
abgelehnt werden sollten, wolle das Unternehmen Schadenersatz fordern.
Dabei gehe es um einen zweistelligen Millionenbetrag.
Konkret richtet sich die Klage demnach gegen das Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (Bafa), das dem SPD-geführten
Bundeswirtschaftsministerium nachgeordnet ist. Das Bafa habe dem
Wirtschaftsministerium die Anträge vorgelegt. Dort sei dann aber auf
politischer Ebene entschieden worden, die Zulieferungen zur Produktion der
Sturmgewehre in Saudi-Arabien bis auf Weiteres auszusetzen.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte angekündigt, bei der
Genehmigung von Waffenexporten restriktiver vorzugehen. Laut SZ, WDR und
NDR führte dies im Fall des Sturmgewehrs mittlerweile zu erheblichem Druck
auf diplomatischer Ebene, da Saudi-Arabien die Lieferung der Komponenten
verlange.
Heckler & Koch habe die Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
eingereicht. Nach Paragraf 75 der Verwaltungsgerichtsordnung kann ein
Unternehmen klagen, wenn über einen Antrag „ohne zureichenden Grund in
angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden“ ist.
Heckler & Koch begründete die Klage auf Anfrage der Medien damit, dass der
Konzern „drohenden Schaden von unserem Unternehmen sowie der Bundesrepublik
abwenden“ wolle. Es bestehe die Gefahr, „dass unser Vertragspartner Klage
gegen Heckler & Koch“ oder die Bundesrepublik erhebe.
30 Oct 2015
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