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# taz.de -- Prozess Heckler & Koch in Koblenz: Treffsicherheit ist dem Gericht …
> Die Firma klagt wegen des G36-Gewehrs gegen das Verteidigungsministerium.
> Der Richter könnte dem Waffenunternehmen Recht geben.
Bild: Recht ratlos: die Anwälte des Verteidigungsministeriums am Freitag in Ko…
Koblenz taz | Weil das Sturmgewehr G36 bei Dauerfeuer nicht immer geradeaus
schießt, lässt Ursula von der Leyen die Waffe ausmustern. Vom Hersteller
Heckler & Koch verlangt die Verteidigungsministerin Schadensersatz. Gegen
die Vorwürfe wehrt sich das Unternehmen jedoch mit einer Klage vor dem
Landgericht Koblenz. Am Freitag fand dort die erste direkte
Auseinandersetzung statt.
Die Zielgenauigkeit an sich war in der Verhandlung aber überhaupt nicht
Thema. „Es geht hier nicht um eine Bewertung des G36, sondern rein darum,
ob die Vertragsparteien halten, was sie in ihrem Vertrag ausgemacht haben“,
sagte Richter Ralf Volckmann.
Er deutete an, dass er dem Waffenunternehmen tendenziell recht gibt. Die
Bundeswehr könne es einfach verschlafen haben, so die Logik des Gerichts,
dem Waffenunternehmen präzise mitzuteilen, welchen Anforderungen die
gelieferten Gewehre entsprechen müssen. „In den technischen
Lieferbedingungen von 1996 gibt es keine Bestimmungen zur maximal
zulässigen Trefferpunktverlagerung“, so der Richter.
Das Argument der Anwälte des Ministeriums, eine untaugliche Waffe erfülle
sicher nicht die generellen Anforderungen eines Vertrages, wies der Richter
am Freitag zurück. „Die Anforderungen an Gewehre haben sich verändert. Dass
heute Dauerbeschuss eine präferierte Kampftechnik ist, war 1996 nicht
abzusehen“, sagte Richter Volckmann. Doch die Lieferbestimmungen seien
nicht verändert worden.
„Die Bundeswehr ist doch die Fachinstitution, die in der Lage sein muss,
diese veränderten Anforderungen zu erkennen und zu verbalisieren“, sagte
der Richter in Koblenz. Mehrfach sogar habe es Gelegenheit zur Präzisierung
gegeben, weil die Waffen nachbestellt wurden. „Diese Gelegenheit wurde nie
wahrgenommen“, so Volckmann. Mehr als in den Lieferbedingungen vereinbart,
könne von Heckler & Koch nicht erwartet werden.
Auf die Frage, wie lange sie für eine weitere Stellungnahme bräuchten,
blieb den Vertretern von Ursula von der Leyen da nur ein hilfloses „Tja“.
Ein nächster Termin ist nun für den 15. Juli angesetzt. Zudem regte der
Richter einen Vergleich zwischen den beiden Parteien an. Dass es dazu
kommt, ist aber unwahrscheinlich.
3 Jun 2016
## AUTOREN
Alina Leimbach
## TAGS
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Heckler und Koch
Verteidigungsministerium
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Ursula von der Leyen
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