# taz.de -- Überprüfung von Hartz-IV-Haushalten: Jetzt einmal im Monat Datena… | |
> Die Jobcenter sollen öfter als bisher die Daten von | |
> Arbeitslosengeld-II-Empfängern kontrollieren. Das gilt auch für | |
> Mitbewohner, die kein Hartz IV bekommen. | |
Bild: Welche finanziellen Verhältnisse sich hinter diesen Klingelschildern ver… | |
Nürnberg afp | Die Jobcenter können Informationen etwa zu Einkommen und | |
Vermögen in Hartz-IV-Haushalten engmaschiger überprüfen. Statt des | |
vorherigen automatischen Datenabgleichs einmal im Quartal sei nun auch ein | |
monatlicher Abgleich möglich, sagte eine Sprecherin der Bundesagentur für | |
Arbeit (BA) am Samstag. Eine entsprechende „fachliche Weisung“ wurde | |
demnach an die Jobcenter verschickt und auf der Internetseite der BA | |
veröffentlicht. | |
Die Jobcenter können bei anderen Behörden Daten abfragen, um zu überprüfen, | |
ob jemand tatsächlich berechtigt ist, Arbeitslosengeld II zu beziehen. | |
Unter anderem werden dabei die Rentenversicherung und das Bundeszentralamt | |
für Steuern einbezogen. | |
Dabei können auch Informationen über Menschen eingeholt werden, die mit dem | |
Hartz-IV-Bezieher in einem Haushalt leben, aber nicht selber Hartz IV | |
bekommen. Als Beispiel nannte die BA-Sprecherin den Antrag einer Frau, | |
deren Ehemann Rente bezieht. Die beiden bilden eine sogenannte | |
Bedarfsgemeinschaft. Reicht Einkommen oder Vermögen des Mannes nach den | |
rechtlichen Vorschriften auch für den Lebensunterhalt der Frau, erhält sie | |
kein Arbeitslosengeld II. | |
Die BA-Sprecherin wies die Darstellung der Bild-Zeitung zurück, diese | |
Einbeziehung von anderen Haushaltsmitgliedern sei neu. Zwar habe es hier | |
zuletzt eine Präzisierung im Gesetzestext gegeben. Allerdings habe es die | |
Regeln zur Bedarfsgemeinschaft schon vorher gegeben, so dass die Jobcenter | |
auch bislang schon Informationen über die anderen Haushaltsmitglieder | |
überprüfen konnten und mussten. | |
21 Aug 2016 | |
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