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# taz.de -- Überprüfung von Hartz-IV-Haushalten: Jetzt einmal im Monat Datena…
> Die Jobcenter sollen öfter als bisher die Daten von
> Arbeitslosengeld-II-Empfängern kontrollieren. Das gilt auch für
> Mitbewohner, die kein Hartz IV bekommen.
Bild: Welche finanziellen Verhältnisse sich hinter diesen Klingelschildern ver…
Nürnberg afp | Die Jobcenter können Informationen etwa zu Einkommen und
Vermögen in Hartz-IV-Haushalten engmaschiger überprüfen. Statt des
vorherigen automatischen Datenabgleichs einmal im Quartal sei nun auch ein
monatlicher Abgleich möglich, sagte eine Sprecherin der Bundesagentur für
Arbeit (BA) am Samstag. Eine entsprechende „fachliche Weisung“ wurde
demnach an die Jobcenter verschickt und auf der Internetseite der BA
veröffentlicht.
Die Jobcenter können bei anderen Behörden Daten abfragen, um zu überprüfen,
ob jemand tatsächlich berechtigt ist, Arbeitslosengeld II zu beziehen.
Unter anderem werden dabei die Rentenversicherung und das Bundeszentralamt
für Steuern einbezogen.
Dabei können auch Informationen über Menschen eingeholt werden, die mit dem
Hartz-IV-Bezieher in einem Haushalt leben, aber nicht selber Hartz IV
bekommen. Als Beispiel nannte die BA-Sprecherin den Antrag einer Frau,
deren Ehemann Rente bezieht. Die beiden bilden eine sogenannte
Bedarfsgemeinschaft. Reicht Einkommen oder Vermögen des Mannes nach den
rechtlichen Vorschriften auch für den Lebensunterhalt der Frau, erhält sie
kein Arbeitslosengeld II.
Die BA-Sprecherin wies die Darstellung der Bild-Zeitung zurück, diese
Einbeziehung von anderen Haushaltsmitgliedern sei neu. Zwar habe es hier
zuletzt eine Präzisierung im Gesetzestext gegeben. Allerdings habe es die
Regeln zur Bedarfsgemeinschaft schon vorher gegeben, so dass die Jobcenter
auch bislang schon Informationen über die anderen Haushaltsmitglieder
überprüfen konnten und mussten.
21 Aug 2016
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