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# taz.de -- Gesetzentwurf zur Netzneutralität: Bußgeld bei Verstoß
> Eine Gesetzesänderung soll die EU-Netzneutralität in Deutschland
> umsetzen. Kritiker sehen aber weiterhin die Gefahr eines
> „Zwei-Klassen-Internets“.
Bild: Offener Protest für offenes Internet. Hilft die Gesetzesänderung?
Berlin dpa | Die Bundesregierung will mit einer Reform des
Telekommunikationsgesetzes (TKG) den freien Zugang zum offenen Internet
sicherstellen. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf,
mit dem EU-Vorgaben zur Netzneutralität umgesetzt werden sollen. Danach
müssen Internetanbieter alle Datenpakete gleich behandeln. Verstößt ein
Anbieter dagegen, drohen ihm künftig empfindliche Bußgelder. Unter Experten
ist allerdings umstritten, ob mit der EU-Verordnung tatsächlich eine
Netzneutralität gewährleistet wird.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sagte dazu: „Mit den heute
beschlossenen Ergänzungen des TKG stellen wir sicher, dass die EU-weit
geltenden Vorgaben auch tatsächlich eingehalten werden.“
Die EU-Verordnung 2015/2120 regelt nach Angaben des Ministeriums, dass
Internetzugangsanbieter einen diskriminierungsfreien Zugang zum offenen
Netz gewährleisten müssen. Zudem müssen die Anbieter die Endnutzer über die
Auswirkungen von Geschäftsmodellen auf den Zugang zum offenen Internet
informieren. Die Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmung obliegt den
nationalen Regulierungsbehörden, in Deutschland also der Bundesnetzagentur.
Beschränkt ein Dienstanbieter künftig in unzulässiger Weise den
Datenverkehr und kommt er einer vollziehbaren Anordnung der
Bundesnetzagentur nicht nach, können dem Gesetzesentwurf zufolge Bußgelder
bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Bußgelder bis zu 100.000 Euro werden
fällig, wenn Internetanbieter ihre Kunden nicht ordnungsgemäß informieren.
Die EU-Verordnung 2015/2120 zur Netzneutralität ist umstritten. Die
Mehrheit im EU-Parlament und EU-Kommissar Günther Oettinger sahen darin
einen geeigneten Schutz der Netzneutralität. Vertreter der Opposition und
Internet-Aktivisten wie der Erfinder des World Wide Web, Tim Berners-Lee,
befürchten dagegen eine massive Einschränkung des Neutralitätsgebotes.
Konstantin von Notz, der stellvertretende Fraktionsvorsitzender der Grünen
und Sprecher für Netzpolitik, warf der Regierung am Mittwoch vor, sie habe
über Jahre hinweg eine gesetzliche Sicherung verweigert und dem „Ausverkauf
der Netzneutralität auf EU-Ebene tatenlos zugesehen“. Die jetzigen
Nachbesserungen würden absehbar nicht ausreichen, um ein
„Zwei-Klassen-Internet“ zu verhindern, erklärte von Notz. „Der Ausverkauf
eines der grundlegendsten Prinzipien des Internets geht direkt auf das
Konto der Großen Koalition.“
3 Aug 2016
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Netzneutralität
Konstantin von Notz
Bundesnetzagentur
Netzneutralität
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