# taz.de -- EU-Leitlinien zur Netzneutralität: Internet bleibt diskriminierung… | |
> Sogar Internetaktivisten sind zufrieden: Das EU-Gremium Berec | |
> konkretisiert die Netzneutralität. Auch das „Zero-Rating“ ist jetzt | |
> genauer geregelt. | |
Bild: Egal welche Farbe, der Inhalt wird immer gleich behandelt | |
FREIBURG taz | Internetaktivisten sehen die Netzneutralität in der EU | |
vorläufig gesichert. „Das ist ein guter Tag für das offene Netz“, erklär… | |
etwa Markus Beckedahl von [1][netzpolitik.org]. Grund für die Zufriedenheit | |
sind die an diesem Dienstag vorgestellten Leitlinien für Netzneutralität | |
des EU-Gremiums Berec. | |
Schon im November 2015 hatte die EU eine Verordnung beschlossen, die die | |
Netzneutralität garantierte und die Bevorzugung oder Benachteiligung | |
bestimmter Internetangebote untersagte. Diese Verordnung ist in der ganzen | |
EU unmittelbar geltendes Recht. | |
Es blieben aber Fragen offen. Was gilt zum Beispiel, wennein | |
Internetprovider anbietet, dass der Datenstrom eines bestimmten | |
Musikstreaming-Diensts nicht auf das vertragliche Datenvolumen angerechnet | |
wird? Ist dieses „zero-rating“ zulässig? | |
Mit solchen praktischen Fragen müssen sich die nationalen | |
Regulierungsbehörden befassen, in Deutschland die Bundesnetzagentur. Um ein | |
einheitliches Vorgehen zu gewährleisten, haben die 28 Behörden (zusammen | |
Berec genannt, Body of European Regulators for Electronic Communication) | |
gemeinsame Leitlinien erarbeitet. Ein erster Entwurf wurde im Juni | |
veröffentlicht, anschließend gab es „Konsultationen“ mit den betroffenen | |
Firmen und der Netz-Community. Jetzt stellte Berec die endgültigen | |
Leitlinien vor, an die sich die nationalen Behörden halten wollen. | |
Laut Leitlinie ist Zero-Rating zum Beispiel dann zu verbieten, wenn nach | |
Erreichen der Volumengrenze ein bestimmter Streaming-Dienst weiter mit | |
voller Leistung gestreamt wird, während alle anderen Internetangebote | |
blockiert sind oder gedrosselt werden. Zulässig bleibt Zero-Rating aber | |
dann, wenn es für alle Musik-Streaming-Dienste gleichermaßen gilt. Denn | |
dann werde der Kunde nicht bevormundet, einen bestimmten Musikdienst zu | |
wählen. | |
30 Aug 2016 | |
## LINKS | |
[1] https://netzpolitik.org// | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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