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# taz.de -- EU-Leitlinien zur Netzneutralität: Internet bleibt diskriminierung…
> Sogar Internetaktivisten sind zufrieden: Das EU-Gremium Berec
> konkretisiert die Netzneutralität. Auch das „Zero-Rating“ ist jetzt
> genauer geregelt.
Bild: Egal welche Farbe, der Inhalt wird immer gleich behandelt
Freiburg taz | Internetaktivisten sehen die Netzneutralität in der EU
vorläufig gesichert. „Das ist ein guter Tag für das offene Netz“, erklär…
etwa Markus Beckedahl von [1][netzpolitik.org]. Grund für die Zufriedenheit
sind die an diesem Dienstag vorgestellten Leitlinien für Netzneutralität
des EU-Gremiums Berec.
Schon im November 2015 hatte die EU eine Verordnung beschlossen, die die
Netzneutralität garantierte und die Bevorzugung oder Benachteiligung
bestimmter Internetangebote untersagte. Diese Verordnung ist in der ganzen
EU unmittelbar geltendes Recht.
Es blieben aber Fragen offen. Was gilt zum Beispiel, wennein
Internetprovider anbietet, dass der Datenstrom eines bestimmten
Musikstreaming-Diensts nicht auf das vertragliche Datenvolumen angerechnet
wird? Ist dieses „zero-rating“ zulässig?
Mit solchen praktischen Fragen müssen sich die nationalen
Regulierungsbehörden befassen, in Deutschland die Bundesnetzagentur. Um ein
einheitliches Vorgehen zu gewährleisten, haben die 28 Behörden (zusammen
Berec genannt, Body of European Regulators for Electronic Communication)
gemeinsame Leitlinien erarbeitet. Ein erster Entwurf wurde im Juni
veröffentlicht, anschließend gab es „Konsultationen“ mit den betroffenen
Firmen und der Netz-Community. Jetzt stellte Berec die endgültigen
Leitlinien vor, an die sich die nationalen Behörden halten wollen.
Laut Leitlinie ist Zero-Rating zum Beispiel dann zu verbieten, wenn nach
Erreichen der Volumengrenze ein bestimmter Streaming-Dienst weiter mit
voller Leistung gestreamt wird, während alle anderen Internetangebote
blockiert sind oder gedrosselt werden. Zulässig bleibt Zero-Rating aber
dann, wenn es für alle Musik-Streaming-Dienste gleichermaßen gilt. Denn
dann werde der Kunde nicht bevormundet, einen bestimmten Musikdienst zu
wählen.
30 Aug 2016
## LINKS
[1] https://netzpolitik.org//
## AUTOREN
Christian Rath
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