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# taz.de -- Doppelstaatler in der Türkei: Deutschland hilft Deutschen nicht
> Die Türkei betrachtet Deutschtürken vor allem als Türken. Das deutsche
> Konsulat in der Türkei bietet ihnen keine Hilfe an.
Bild: Vorsicht beim Reisen, Deutschtürken: Bei „hoheitlichen Maßnahmen“, …
Freiburg taz | Deutschtürken mit doppelter Staatsbürgerschaft sollten bei
Reisen in die Türkei besonders vorsichtig sein. Sie können nämlich nicht
mit deutschem konsularischen Schutz gegen „hoheitliche“ Maßnahmen des
Staats rechnen. Darauf macht das Auswärtige Amt (AA) in einem „aktuellen
Hinweis“ auf seiner Webseite aufmerksam.
Als mögliche Maßnahme werden derzeit nur „Reisebeschränkungen bei der
Ausreise“ genannt. Der frühere Hinweis auf die sofortige Einziehung zum
Militärdienst wurde gestrichen. Eine mögliche Verhaftung von
(vermeintlichen) Aktivisten der Gülen-Bewegung wird vom AA nicht
angesprochen, dürfte aber eine reale Gefahr sein.
Wenn ein deutscher Staatsbürger im Ausland inhaftiert wird, kann er
verlangen, dass die deutsche Botschaft oder ein deutsches Konsulat
benachrichtigt werden. Das ergibt sich aus völkerrechtlichen Verträgen. Die
Diplomaten können den Deutschen dann besuchen und ihm schreiben. Sie können
sich für ordentliche Haftbedingungen einsetzen, den Kontakt zu Angehörigen
herstellen und einen geeigneten Anwalt empfehlen. Konsulatsbeamte können
freilich nicht auf das Strafverfahren selbst einwirken oder gar die
Entlassung bewirken.
Diesen konsularischen Schutz gewährt die Bundesrepublik auch
Doppelstaatlern. Nur im Land der anderen Staatsangehörigkeit – also zum
Beispiel in der Türkei – ist dies meist nicht möglich. Denn der türkische
Staat sieht Deutschtürken zunächst als Türken und nicht als Deutsche. Sie
verbittet sich daher die konsularische Einmischung Deutschlands. Das ist
international üblich.
Bei Notlagen, die nicht aus hoheitlichen Maßnahmen des türkischen Staates
resultieren, können natürlich auch Doppelstaatler in der Türkei deutsche
konsularische Hilfe bekommen, etwa bei Krankheiten, Unfällen oder wenn
einer der Reisenden unterwegs verstirbt.
Nach dem Zensus 2011 hatten in Deutschland 4,3 Millionen Menschen eine
doppelte Staatsangehörigkeit. Davon besaßen rund 530.000 Personen neben der
deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit. Die Deutschtürken waren
nach Deutschpolen (690.000) und Deutschrussen (570.000) die drittgrößte
Gruppe unter den Doppelstaatlern.
26 Jul 2016
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Türkei
Deutschland
doppelte Staatsbürgerschaft
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Pressefreiheit in der Türkei
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