| # taz.de -- Kabinett diskutiert Teilhabegesetz: Lieben, ohne mitzuhaften | |
| > Der Entwurf für das Bundesteilhabegesetz steht. Das Vermögen des Partners | |
| > bleibt bei vielen Betroffenen ab dem Jahre 2020 anrechnungsfrei. | |
| Bild: Leichte Verbesserungen: vom Gesetz Betroffene demonstrierten am Bundestag… | |
| Berlin taz | Viele Menschen mit Behinderungen sind nicht zufrieden, obwohl | |
| der Entwurf zum Bundesteilhabegesetz zuletzt nachgebessert wurde. Am | |
| Dienstag will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) den Entwurf im | |
| Kabinett vorstellen. Bei der Anrechnung von Partnereinkommen hat die | |
| Ministerin im Vergleich zum Referentenentwurf noch etwas nachgelegt. | |
| Das Bundesteilhabegesetz betrifft jene 700.000 Schwerstbehinderten, die | |
| sogenannte Eingliederungsleistungen beziehen, also in Werkstätten arbeiten | |
| oder von Assistenten bei der Arbeit und in der Freizeit unterstützt werden. | |
| Darunter sind auch Menschen, die alleine leben und rundum von Assistenten | |
| betreut werden. Die Eingliederungsleistungen kosten Bund, Länder und | |
| Gemeinden jährlich 17 Milliarden Euro. | |
| Wer Eingliederungsleistungen bezieht, darf laut Kabinettsentwurf ab dem | |
| Jahre 2017 ein eigenes Vermögen von rund 27.600 Euro anrechnungsfrei | |
| behalten. Der Freibetrag steigt ab dem Jahre 2020 auf 52.600 Euro im Jahr. | |
| Einkommen und Vermögen des Partners, die bislang zur Finanzierung mit | |
| herangezogen wurden, sind ab dem Jahr 2020 anrechnungsfrei. | |
| Ein Problem war bisher die Anrechnung der staatlichen Leistungen bei | |
| „Doppelbeziehern“, also Betroffenen, die sowohl Eingliederungshilfe als | |
| auch Hilfe zur Pflege bekamen und außerhalb von Heimen lebten. Hier | |
| verbesserte Nahles den alten Referentenentwurf: Wer erwerbstätig ist und | |
| Eingliederung plus Hilfe zur Pflege bekommt, der darf ab dem Jahr 2020 auch | |
| ein Vermögen von 52.600 Euro besitzen, ab dem Jahr 2020 sind zudem das | |
| Einkommen und Vermögen des oder der Partnerin anrechnungsfrei. Diese | |
| „Doppelbezieher“ machen laut Statistik aber nur 5.000 Personen aus. „Der | |
| mit Abstand größte Anteil an Eingliederungshilfebeziehern ist entweder gar | |
| nicht erwerbstätig oder arbeitet in einer Werkstatt für behinderte | |
| Menschen“, heißt es im Gesetzentwurf. | |
| Wer von den Schwerstbehinderten ausschließlich Hilfe zur Pflege bekommt, | |
| für den ändern sich die Freibeträge beim Vermögen nicht. Eine komplette | |
| Anrechnungsfreiheit bei der Hilfe zur Pflege hätte weitreichende Folgen, da | |
| dann auch bei der Pflege älterer Menschen in Heimen das Vermögen ihrer | |
| Familien nicht mehr berücksichtigt werden dürfte. | |
| Das Bundesteilhabegesetz erlaubt, dass eine Hilfskraft auch mehrere | |
| Hilfebedürftige gleichzeitig betreut, was Behindertenverbände kritisieren. | |
| „Mir ist wichtig, das Leistungen nicht gepoolt werden“, rügte die | |
| Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele. Es könne nicht | |
| sein, dass der Träger einen „Ermessensspielraum“ habe, mit dem er sich üb… | |
| die Wünsche und Bedürfnisse der Menschen hinwegsetzen könnte. Die | |
| Behindertenverbände hätten gern ein vollständiges Wunsch- und Wahlrecht der | |
| Betroffenen für Unterstützungs- und Wohnformen im Gesetz gehabt. | |
| Corinna Rüffer, Sprecherin der Grünen für Behindertenpolitik, bemängelte, | |
| auch die Nachjustierung habe lediglich „eine kleine Verbesserung“ gebracht, | |
| weil das Partner-Vermögen nicht mehr angerechnet werde. Das sei zu wenig. | |
| Laut Bundesarbeitsministerium schlagen die Neuregelungen mit Mehrkosten von | |
| rund 700 Millionen Euro im Jahr für den Bund zu Buche. | |
| 28 Jun 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Barbara Dribbusch | |
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