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# taz.de -- Westbalkan und Asylpaket: Arbeitsvisa nur selten ausgestellt
> Für Bewerber vom Westbalkan sollte die Ausstellung eines Arbeitsvisums in
> Deutschland erleichtert werden. Doch die bürokratischen Hürden sind hoch.
Bild: August 2015: Flüchtlinge vom Westbalkan in einer Turnhalle in Eisenhütt…
Berlin taz | 20.000 Menschen aus den Westbalkanstaaten könnten pro Jahr ein
Arbeitsvisum für Deutschland erhalten, kündigte Bundesarbeitsministerin
Andrea Nahles (SPD) im Herbst 2015 an. Damals wurde eine Neuregelung für
Arbeitsvisa verabschiedet.
Die Realität sieht anders aus: In den ersten fünf Monaten dieses Jahres
wurden bislang in den deutschen Botschaften der Balkanländer erst 4.500
Visa für Jobzuwanderer aus Albanien, Kosovo, Bosnien und Herzegowina,
Mazedonien, Serbien und Montenegro ausgestellt. Diese Zahl gab das
Auswärtige Amt auf taz-Anfrage bekannt.
Der neue Weg der Arbeitsmigration für die Balkanstaaten war mit dem
Asylpaket Ende vergangenen Jahres geschaffen worden. Parallel dazu wurden
die Asylchancen für Zuwanderer aus diesen Ländern drastisch beschnitten, da
die sechs Balkanstaaten seitdem als „sichere Herkunftsländer“ gelten.
Die Regelung zu den neuen Arbeitsvisa wandte sich vor allem an
Asylsuchende, die zwischen Januar und Oktober 2015 gekommen waren. Wer
spätestens bis zum 4. Mai 2016 wieder freiwillig ausreiste, sollte die
Möglichkeit für einen Antrag auf ein Arbeitsvisum vom Heimatland aus
bekommen. 132.933 Personen aus Albanien, Kosovo, Serbien und Mazedonien
stellten im vergangenen Jahr Asylanträge in Deutschland. Die
Anerkennungsquote geht gegen null.
## Erst Bürokratie, dann Visum
Die bürokratischen Hürden für die Arbeitsvisa sind allerdings hoch. Wer als
Arbeitsmigrant aus diesen Staaten über die Neuregelung nach Deutschland
kommen will, braucht ein verbindliches schriftliches Arbeitsplatzangebot
oder bereits einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag mit einem hiesigen
Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber wiederum muss die Zustimmung zur Arbeitsaufnahme bei der
Bundesagentur für Arbeit einholen, denn für diese Stelle darf kein
EU-Bürger oder Deutscher zur Verfügung stehen – das besagt die
„Vorrangprüfung“. Der Verdienst darf nicht niedriger sein als bei einem
vergleichbaren Arbeitnehmer in Deutschland. Bei früheren Aufenthalten der
Bewerber in Deutschland muss der Arbeitgeber auch noch die Zustimmung der
zuständigen Ausländerbehörde einholen.
Erst wenn alle Unterlagen beisammen sind, gibt es einen Termin für das
Visum bei der Botschaft im Heimatland. Familienangehörige können mitziehen
– aber nur, wenn deren Wohnraum und Lebensunterhalt durch Eigenleistungen
gesichert sind.
„Wir haben Sonderregelungen für eine nicht an den Bedürfnissen des
Arbeitsmarkts orientierte Zuwanderung aus den Westbalkanstaaten von Anfang
an kritisch gesehen“, erklärte ein Sprecher der Bundesvereinigung der
Arbeitgeberverbände auf Nachfrage. Die Bundesvereinigung fordert, beruflich
Qualifizierte in einem Mangelberuf zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland
kommen zu lassen, auch ohne bereits bestehende konkrete Arbeitsplatzzusage.
Der Vorschlag würde allerdings vielen geringer Ausgebildeten nicht helfen.
21 Jun 2016
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
sichere Herkunftsländer
Balkanstaaten
Arbeitsmigration
Visa
Roma
Abschiebe-Gefängnis
Schwerpunkt Brexit
Peter Altmaier
Roma
Sinti und Roma
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