# taz.de -- Westbalkan und Asylpaket: Arbeitsvisa nur selten ausgestellt | |
> Für Bewerber vom Westbalkan sollte die Ausstellung eines Arbeitsvisums in | |
> Deutschland erleichtert werden. Doch die bürokratischen Hürden sind hoch. | |
Bild: August 2015: Flüchtlinge vom Westbalkan in einer Turnhalle in Eisenhütt… | |
BERLIN taz | 20.000 Menschen aus den Westbalkanstaaten könnten pro Jahr ein | |
Arbeitsvisum für Deutschland erhalten, kündigte Bundesarbeitsministerin | |
Andrea Nahles (SPD) im Herbst 2015 an. Damals wurde eine Neuregelung für | |
Arbeitsvisa verabschiedet. | |
Die Realität sieht anders aus: In den ersten fünf Monaten dieses Jahres | |
wurden bislang in den deutschen Botschaften der Balkanländer erst 4.500 | |
Visa für Jobzuwanderer aus Albanien, Kosovo, Bosnien und Herzegowina, | |
Mazedonien, Serbien und Montenegro ausgestellt. Diese Zahl gab das | |
Auswärtige Amt auf taz-Anfrage bekannt. | |
Der neue Weg der Arbeitsmigration für die Balkanstaaten war mit dem | |
Asylpaket Ende vergangenen Jahres geschaffen worden. Parallel dazu wurden | |
die Asylchancen für Zuwanderer aus diesen Ländern drastisch beschnitten, da | |
die sechs Balkanstaaten seitdem als „sichere Herkunftsländer“ gelten. | |
Die Regelung zu den neuen Arbeitsvisa wandte sich vor allem an | |
Asylsuchende, die zwischen Januar und Oktober 2015 gekommen waren. Wer | |
spätestens bis zum 4. Mai 2016 wieder freiwillig ausreiste, sollte die | |
Möglichkeit für einen Antrag auf ein Arbeitsvisum vom Heimatland aus | |
bekommen. 132.933 Personen aus Albanien, Kosovo, Serbien und Mazedonien | |
stellten im vergangenen Jahr Asylanträge in Deutschland. Die | |
Anerkennungsquote geht gegen null. | |
## Erst Bürokratie, dann Visum | |
Die bürokratischen Hürden für die Arbeitsvisa sind allerdings hoch. Wer als | |
Arbeitsmigrant aus diesen Staaten über die Neuregelung nach Deutschland | |
kommen will, braucht ein verbindliches schriftliches Arbeitsplatzangebot | |
oder bereits einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag mit einem hiesigen | |
Arbeitgeber. | |
Der Arbeitgeber wiederum muss die Zustimmung zur Arbeitsaufnahme bei der | |
Bundesagentur für Arbeit einholen, denn für diese Stelle darf kein | |
EU-Bürger oder Deutscher zur Verfügung stehen – das besagt die | |
„Vorrangprüfung“. Der Verdienst darf nicht niedriger sein als bei einem | |
vergleichbaren Arbeitnehmer in Deutschland. Bei früheren Aufenthalten der | |
Bewerber in Deutschland muss der Arbeitgeber auch noch die Zustimmung der | |
zuständigen Ausländerbehörde einholen. | |
Erst wenn alle Unterlagen beisammen sind, gibt es einen Termin für das | |
Visum bei der Botschaft im Heimatland. Familienangehörige können mitziehen | |
– aber nur, wenn deren Wohnraum und Lebensunterhalt durch Eigenleistungen | |
gesichert sind. | |
„Wir haben Sonderregelungen für eine nicht an den Bedürfnissen des | |
Arbeitsmarkts orientierte Zuwanderung aus den Westbalkanstaaten von Anfang | |
an kritisch gesehen“, erklärte ein Sprecher der Bundesvereinigung der | |
Arbeitgeberverbände auf Nachfrage. Die Bundesvereinigung fordert, beruflich | |
Qualifizierte in einem Mangelberuf zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland | |
kommen zu lassen, auch ohne bereits bestehende konkrete Arbeitsplatzzusage. | |
Der Vorschlag würde allerdings vielen geringer Ausgebildeten nicht helfen. | |
21 Jun 2016 | |
## AUTOREN | |
Barbara Dribbusch | |
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