| # taz.de -- Handelte verdeckte Ermittlerin illegal?: In doppelter Mission | |
| > Die Enttarnung der verdeckten Ermittlerin Astrid O. in der linken Szene | |
| > Hamburgs beschäftigt erstmals das Parlament. Der Senat will schnell ein | |
| > neues Gesetz. | |
| Bild: Fährt an der Roten Flora nicht nur vorbei: Hamburgs Polizei | |
| Hamburg taz | Die [1][Enttarnung der verdeckten Staatsschutz-Ermittlerin | |
| Astrid O.] in der linken Szene Hamburgs – die dritte in eineinhalb Jahren | |
| – beschäftigt am Donnerstag erstmals den Innenausschuss der Hamburger | |
| Bürgerschaft. Bisher hat es in Senatsantworten nur spärliche Informationen | |
| über das Wirken von Astrid O. unter dem Tarnnamen „Astrid Schütt“ gegeben. | |
| Deshalb wird mit Spannung erwartet, was Innensenator Andy Grote (SPD) und | |
| Polizeipräsident Ralf Meyer preisgeben werden. | |
| Fest steht nur, dass das Hamburger Landeskriminalamt Astrid O. vom 1. März | |
| 2007 bis zum 3. Oktober 2013 offiziell als verdeckte Ermittlerin zur | |
| Gefahrenabwehr in der linken Szene eingesetzt hatte. Das hatte der Senat | |
| bereits eingeräumt. Ende 2006 war sie im Jugendzentrum Unser Haus im | |
| Stadtteil Bergedorf aufgetaucht, um sich über Verbindungen des AntifaCafés | |
| im Café Flop in die linke Szene zwecks Infiltrierung einzuschleusen. | |
| ## Auftrag mit Lücken | |
| Da die Polizei ihren sechsjährigen Einsatz im Prinzip jährlich von der | |
| Staatsanwaltschaft verlängern oder neu genehmigen lassen musste, es aber | |
| Lücken gibt, liegt es auf der Hand, dass „Astrid Schütt“ in dieser Zeit | |
| auch als verdeckte Aufklärerin – sogenannte Beamtin für Lagebeurteilung – | |
| für das LKA 7 tätig gewesen war. In dieser Eigenschaft hätte sie keine | |
| Privatwohnungen betreten dürfen. | |
| „Ob zum Beispiel Wohnungen als Beobachterin für Lagebeurteilung betreten | |
| wurden, kann weder bestätigt noch dementiert werden“, schreibt der Senat. | |
| „Erkenntnisse zu einem Betreten von Räumen, für die ein Betreten aus | |
| besonderen gesetzlichen Schutzgründen nicht zulässig gewesen wäre, liegen | |
| der Polizei ausgehend von den derzeitigen Informationen nicht vor.“ Es sei | |
| daran erinnert, dass die Polizei das Wirken der aufgeflogenen verdeckten | |
| Ermittlerin Iris. P. alias „Iris Schneider“ beim linken Radio Freies Sender | |
| Kombinat von 2003 bis 2006 anfangs auch bestritten hat. | |
| ## Berichte für den Verfassungsschutz | |
| Zugegeben wird allerdings, dass bei dem Einsatz von Astrid O. gegen das | |
| Trennungsgebot von Polizei und Inlandsgeheimdienst verstoßen wurde, indem | |
| einzelne Berichte auch dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) zur | |
| Verfügung gestellt wurden „Darüber hinaus gab es nach derzeitigem | |
| Informationsstand drei Treffen der Beamtin mit Vertretern des LfV Hamburg | |
| zu einem allgemeinen Informationsaustausch über Entwicklungen im Bereich | |
| Linksextremismus“, räumt der Senat ein. | |
| Nach den erfolgreichen Verfassungsbeschwerden gegen das sogenannte | |
| Bundeskriminalamtsgesetz hat der rot-grüne Senat nun eiligst eine | |
| Gesetzesnovelle zur Revision des CDU-Gesetzes von 2005 zur | |
| Datenverarbeitung bei der Polizei (PolDVG) auf die Tagesordnung des | |
| Innenausschusses gesetzt. Das soll dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts | |
| vom April dieses Jahres zum BKA-Gesetz zur Terrorismusbekämpfung gerecht | |
| werden, indem der Einsatz verdeckter ErmittlerInnen – die ja nicht nur in | |
| der linken Szene eingesetzt werden – auf eine scheinbar verfassungskonforme | |
| Basis gestellt wird. | |
| So sollen verdeckte ErmittlerInnen – wie bei der Strafverfolgung – auch zur | |
| Gefahrenabwehr nur noch mit richterlicher Anordnung tätig werden dürfen. | |
| Anlass soll künftig nur ein „konkretes absehbares Geschehen“ dienen. Es | |
| dürfte also nicht mehr über Jahre hinweg ins Blaue hinein ermittelt werden, | |
| was schon der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar im | |
| Innenausschuss als „unzulässige geheimdienstliche Tätigkeit“ gebrandmarkt | |
| hatte. | |
| 23 Jun 2016 | |
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| ## AUTOREN | |
| Kai von Appen | |
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