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# taz.de -- Polizeibeauftragter für Berlin gefordert: Vertrauensbildende Maßn…
> Die Hauptstadt braucht einen unabhängigen Polizeibeauftragten, meinen
> Grüne, Linke und Piraten. Der Gesetzesentwurf wird jetzt dem Parlament
> vorgelegt.
Bild: Der unabhängige Polizeibeauftragte soll für Bürger und Polizei da sein
Der Gesetzentwurf liegt schon mal vor. Jetzt müssen Grüne und/oder Linke im
Herbst nur noch gut bei den Wahlen abschneiden und mit der SPD eine neue
Landesregierung bilden. Dann, ja dann könnte die Hauptstadt eine
unabhängige Polizeibeauftragte oder einen unabhängigen Polizeibeauftragten
bekommen.
Eine uralte Forderung der Bürgerrechtsbewegung würde damit wahr. Bislang
hat nur Rheinland-Pfalz eine solche Instanz. Dort gibt es seit 2014 einen
unabhängigen Polizeibeauftragten. Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg
sind dabei, eine entsprechende Stelle einzurichten.
Der Gesetzentwurf ist ein Gemeinschaftswerk von Grünen, Linken und Piraten.
Am morgigen Donnerstag wollen sie ihn ins Parlament einbringen. Es ist die
letzte Sitzung vor der Sommerpause. Warum so spät? Die inhaltliche
Abstimmung zwischen den Fraktionen „war eine Mammutaufgabe“, sagte Benedikt
Lux. Der innenpolitische Sprecher der Grünen stellte den Entwurf am
Mittwoch mit den Sprecherkollegen von Linken und Piraten, Hakan Tas und
Christopher Lauer, der Presse vor.
Was die Realisierungschancen angeht, zeigten sich die drei ganz entspannt.
Denn auch die SPD hat in einem Fraktionsklausurbeschluss von 2014 eine
unabhängige Beschwerdestelle gefordert. Es sei schon paradox, dass das
Vorhaben aus Koalitionsräson zur CDU auf Eis liege, sagte Lauer
(Piratenfraktion). „Wir haben eine Zweidrittelmehrheit und könnten das
Gesetz sofort verabschieden.“
Die Union reagierte erwartungsgemäß. Die Forderung nach einem
Polizeibeauftragten „ist ein Schlag ins Gesicht der Berliner Polizeikräfte
und zeigt einmal mehr, dass Linke aller Couleur ein gespaltenes Verhältnis
zur Polizei haben“, erklärte CDU-Generalsekretär Kai Wegner am Mittwoch.
Grüne, Linke und Piraten verstehen das Vorhaben indes ausdrücklich als
vertrauensbildende Maßnahme. Laut Gesetzestext wird der Polizeibeauftragte
– wie der Datenschutzbeauftragte – vom Abgeordnetenhaus gewählt und ist nur
diesem rechenschaftspflichtig. Von Polizeimaßnahmen betroffene Bürger
sollen sich genauso an ihn wenden können wie Polizisten, die dienstliche
Probleme haben.
Als Beispiel wurde am Mittwoch der Skandal um die Schießstände bei der
Berliner Polizei genannt. Schießtrainer, die 2005 und 2009 in der Behörde
auf Gesundheitsgefahren hingewiesen hätten, seien kurze Zeit später einfach
versetzt worden, so Lux.
Hakan Tas (Linke) wies auf ein anderes Defizit hin. Polizeivergehen im Amt
blieben in der Regel ungesühnt. Nur ein Prozent der eingeleiteten
Ermittlungsverfahren gegen Polizisten hätten 2013 eine Verurteilung zur
Folge gehabt. Eine unabhängige, außerhalb des Polizeiapparats angesiedelte
Beschwerdestelle mit Ermittlungsbefugnissen könnte an Stellen Licht ins
Dunkel bringen, an denen herkömmliche Ermittlungsbehörden und Gerichte bei
der Aufklärung von Polizeiübergriffen an ihre Grenzen stoßen. Denn: „Im
Zweifelsfall werden bei Ermittlungen gegen Polizisten beide Augen
zugedrückt“, so Lauer.
Auch bei der Kennzeichnungspflicht, die 2011 für Berliner Polizisten
eingeführt wurde, seien im Vorfeld viele Befürchtungen geäußert worden,
erklärten die innenpolitischen Sprecher. Dass Uniformierte ihren Namen oder
eine individuelle Nummer tragen, ist in der Hauptstadt mittlerweile Alltag.
Die Bedenken indes haben sich nicht bewahrheitet.
8 Jun 2016
## AUTOREN
Plutonia Plarre
## TAGS
Polizei Berlin
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Schwerpunkt Landtagswahlen
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