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# taz.de -- Gesetzentwurf der Bundesregierung: „Legal Highs“ werden illegal
> Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Gesetz gegen neue
> „psychoaktive Substanzen“ beschlossen. Sie will damit „Legal Highs“
> bekämpfen.
Bild: Horst Seehofer muss sich keine Sorgen machen: Seine Droge soll nicht verb…
FREIBURG taz | Mit einem neuen Ansatz will die Bundesregierung das Hase-
und Igel-Spiel bei den so genannten „Legal High“-Drogen beenden. Statt
einzelne Substanzen sollen künftig ganze Stoffgruppen verboten werden.
Hierfür soll es ein spezielles Gesetz gegen „neue psychoaktive Substanzen“
geben, dessen Entwurf die Bundesregierung an diesem Mittwoch beschlossen
hat.
„Legal Highs“ nennt man künstliche Drogen, die noch nicht in die Liste der
strafbaren Betäubungsmittel aufgenommen wurden. Es geht zum Beispiel um
Cannabinoide, die ähnliche Wirkung wie Cannabis haben. Für den Verkauf
werden sie oft mit Kräutern versetzt und als Kräutermischungen angeboten.
Andere Typen firmieren als Badesalze.
Hergestellt werden die neuen psychoaktiven Substanzen meist in Asien. Sie
werden dann, so die Regierung, von europäischen Händlern verarbeitet und
verpackt. Der Verkauf erfolgt überwiegend über Internet-Shops und
stationäre Head-Shops.
Nach Angaben der Bundesregierung wurden in den letzten Jahren rund 560 neue
psychoaktive Substanzen bekannt, allein im Jahr 2015 waren es 100. Verboten
wurden deutlich weniger. Bis zum Verbot sind die Stoffe derzeit legal, aber
nicht ungefährlich.
## Übelkeit, Herzrasen, Kreislaufversagen, Wahnvorstellungen
Die Bundesregierung spricht von Symptomen wie Übelkeit, Herzrasen,
Kreislaufversagen und Wahnvorstellungen. Es soll sogar schon Tote gegeben
haben. Da bis zum jeweiligen Verbot immer wieder neue Substanzen auf den
Markt kommen, können die Käufer auch kaum Erfahrungen mit der Wirkung
dieser Drogen sammeln.
Bis 2014 versuchten die deutschen Behörden, gegen die „Legal Highs“
vorzugehen, indem sie diese als nicht genehmigte Arzneimittel behandelten.
Auch dann wäre der Handel mit ihnen strafbar gewesen.
Diesen Trick unterband jedoch der Europäische Gerichtshof. Synthetische
Cannabinoide seien der menschlichen Gesundheit nicht zuträglich, also
handele es sich auch um keine Arzneimittel. Der Bundesgerichtshof musste
darauf die Verurteilung mehrerer Verkäufer aufheben und diese freisprechen.
Künftig soll der Gesetzgeber nicht mehr warten müssen, bis die
Gefährlichkeit konkreter Substanzen nachgewiesen wird. Vielmehr sollen
gleich ganze Stoffgruppen verboten werden.
Den Anfang machen synthetische Cannabinoide, deren Wirkung Cannabis ähnelt,
und von 2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen, die mit Amphetamin
verwandt sind. Beide Stoffgruppen sollen zusammen rund zwei Drittel der
zuletzt bekannt gewordenen neuen psychoaktiven Substanzen erfassen. Weitere
Stoffgruppen könnte später das Gesundheitsministerium per Verordnung für
illegal erklären.
## Bloßer Besitz weiterhin nicht strafbar
Um ganze Stoffgruppen verbieten zu können, werden diese zunächst nicht im
Betäubungsmittelgesetz (BtmG) erfasst, sondern mit dem neuen Gesetz gegen
psychoaktive Substanzen. Dort sind zum Beispiel die Strafdrohungen
niedriger. Handeltreiben kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder
Geldstrafe bestraft werden, während nach dem BtmG bei einfachem
(nicht-gewerbsmäßigem) Handel bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe möglich
sind.
Der bloße Besitz von neuen psychoaktiven Stoffen ist (anders als bei
klassischen Drogen) nicht strafbar, aber verboten. Das heißt die Substanzen
können beschlagnahmt und vernichtet werden.
Nachweislich gefährliche „neue psychoaktive Substanzen“ sollen auch in
Zukunft individuell verboten und nach dem BtmG behandelt werden. Das neue
Gesetz ist praktisch eine Vorstufe, die die Zeit bis zum Verbot abdeckt.
Bei den erfassten Stoffgruppen kann es dann keine „Legal Highs“ mehr geben.
Die Bundesregierung folgt hier dem Beispiel Österreichs.
Im Gesetzentwurf wird eingeräumt, dass unter den jeweils rund 2.000
erfassten Substanzen auch einzelne Stoffe sein können, die keine oder nur
geringe psychoaktive Wirkung haben. Ein Verbot sei jedoch wegen der
gefährlichen Nebenwirkungen auch hier gerechtfertigt. Gerade wenn die
Nutzer keine erwünschte Rauschwirkung spüren, könnten sie die Dosierung in
erst recht gefährliche Höhen steigern.
Um die Strafbarkeit möglichst gut auf die relevanten Substanzen zu
beschränken, versucht die Regierung die Stoffgruppen in der Anlage zum
Gesetzentwurf so exakt wie möglich zu beschränken. Die Anlage und die
Begründung dazu lesen sich daher wie ein Chemie-Lehrbuch mit vielen Formeln
und Schaubildern.
4 May 2016
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesregierung
Gesetz
Drogen
Betäubungsmittelgesetz
Cannabis
Jugendliche
Mexiko
Hanf
Schwerpunkt Volker Beck
Cannabis
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