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# taz.de -- Vorschläge der EU-Kommission: Visumsfreiheit für TürkInnen
> Türkische BürgerInnen sollen ohne Visum in die EU einreisen können. Auch
> ist ein „Fairness-Mechanismus“ bei der Aufnahme von Flüchtlingen geplant.
Bild: Ein türkischer Pass im deutschen Generalkonsulat (Archivbild)
Brüssel epd | Im Zuge der Umsetzung des Flüchtlingsabkommens mit der Türkei
hat die EU-Kommission vorgeschlagen, türkischen Bürgern ab Ende Juni die
visumsfreie Einreise in die EU zu erlauben. Die Türkei habe die meisten der
72 Bedingungen für die Visafreiheit erfüllt, erklärte die EU-Kommission am
Mittwoch in Brüssel.
Der Vorschlag erfolge „in der Annahme, dass die türkischen Behörden als
dringende Aufgabe und entsprechend ihrer Verpflichtung vom 18. März die
ausstehenden Kriterien erfüllen“, erklärte die EU-Kommission. Demnach seien
noch fünf Kriterien zu erfüllen. Für weitere zwei Kriterien müsse die
Türkei ebenfalls noch Zeit erhalten, sie seien in der gegebenen Frist aber
objektiv nicht erfüllbar gewesen.
Die Türkei pocht seit langem darauf, dass ihre Bürger für Reisen in die EU
keine Visa mehr beantragen müssen. Im Zuge der Flüchtlingskrise, bei der
die EU auf eine Kooperation mit dem Land angewiesen ist, wurde eine
Beschleunigung der Visumsfreiheit in Aussicht gestellt. Die Empfehlung der
Kommission ist an die Mitgliedstaaten und das Europaparlament gerichtet.
Sie müssen nun darüber entscheiden, ob die Visumsfreiheit tatsächlich
kommt.
Daneben machte die EU-Kommission Vorschläge für eine Reform des sogenannten
Dublin-Systems. Es sieht vor, dass in der Regel das Land für die Prüfung
und Beherbergung eines Asylbewerbers zuständig ist, in dem dieser das erste
Mal europäischen Boden betritt. Dieses Prinzip soll erhalten werden. Hinzu
käme aber ein „Korrekturmechanismus“, der auch als „Fairness-Mechanismus…
bezeichnet wird, weil er die mit den Asylanträgen verbundenen Lasten
gerechter auf die EU verteilen soll.
Er würde ausgelöst, wenn zu viele Migranten in einem einzigen Land
ankommen. Wann es zu viele sind, würde von Bevölkerungszahl und
Wirtschaftskraft des Landes abhängen. Die Migranten oberhalb der Schwelle
würden dann ebenfalls proportional auf die übrigen Staaten verteilt. Wenn
ein Land an der Umverteilung nicht teilnimmt, soll es pro abgelehntem
Bewerber 250.000 Euro zahlen müssen.
4 May 2016
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