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# taz.de -- Streit um Berliner Neutralitätsgesetz: Soll das Kopftuch verboten …
> Eine Lehrerin, die ihr Kopftuch im Unterricht tragen will, klagt vor dem
> Berliner Arbeitsgericht auf Entschädigung – wegen Diskriminierung.
Bild: In Deutschland ein Politikum: Wann ist ein Kopftuch ein religiöses Zeich…
Berlin taz | Ist das Berliner Neutralitätsgesetz verfassungskonform – oder
stellt es eine rechtswidrige Diskriminierung von Frauen mit Kopftuch dar?
Um diese Frage geht es letzten Endes am heutigen Donnerstag in einem
Prozess am Arbeitsgericht. Anlass ist die Klage einer Lehrerin gegen das
Land Berlin. Sie verlangt laut ihrer Anwältin Maryam Haschemi Yekani eine
Entschädigung, weil sie als Kopftuchträgerin bei Bewerbungsverfahren
diskriminiert werde – was ein Verstoß gegen das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wäre.
Ihre Mandantin, die beide Staatsexamen sowie das Referendariat absolviert
habe, sei mehrfach als Grundschullehrerin nicht genommen worden, so
Haschemi Yekani – obwohl in diesem Bereich derzeit auch QuereinsteigerInnen
eingestellt würden. „Es geht offensichtlich um ihr Kopftuch, nicht um ihre
Qualifikation als Lehrerin“, sagte die Anwältin der taz. Dass eine
Diskriminierung nach dem AGG vorliegt, stehe also außer Frage. „Im Rahmen
dieses Rechtsstreits wird es um die Frage gehen, inwieweit das Berliner
Neutralitätsgesetz eine Diskriminierung rechtfertigt.“
Dieses Gesetz verbietet seit 2005 BeamtInnen „im Bereich der Rechtspflege,
des Justizvollzugs oder der Polizei“ sowie LehrerInnen im Dienst das
sichtbare Tragen von Symbolen oder Kleidungsstücken, „die eine
Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder
Weltanschauungsgemeinschaft“ erkennen lassen. Die Rechtmäßigkeit dieses
Gesetzes wird seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) von
Januar 2015 allerdings breit diskutiert.
Damals hatte das oberste deutsche Gericht zwei Klägerinnen gegen das
Kopftuchverbot in NRW recht gegeben. Hauptargument der Richter war, dass
allein der Verweis auf das Gebot der staatlichen Neutralität nicht genüge,
um LehrerInnen ihr Grundrecht auf freie Religionsausübung zu verbieten.
Vielmehr müsse im konkreten Fall durch das Kopftuch der Schulfrieden oder
die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdet sein.
In Berlin kam daraufhin der wissenschaftliche Dienst des Abgeordnetenhauses
zu dem Schluss, auch das Berliner Neutralitätsgesetz müsse nun überarbeitet
werden. Rot-Schwarz entschied dennoch im Oktober, es unverändert
beizubehalten.
Laut Anwältin Haschemi Yekani hat das BVG-Urteil ihre Mandantin motiviert,
gegen das Land Berlin zu klagen. Unterstützt wird die Klägerin dabei vom
Antidiskriminierungsnetzwerk des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg sowie
vom Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan). Berlin
übergehe „geltendes höheres Recht“, sagt Nina Mühe von Inssan, „das ist
keine haltbare Situation.“
Das Gesetz kippen kann das Arbeitsgericht allerdings nicht. Dies stehe
allein in der Macht des BVG, erklärte eine Sprecherin des Arbeitsgerichts.
Allerdings sei es möglich, dass die Arbeitsrichter den Fall dem BVG
vorlegen. Und das kann dann dauern.
14 Apr 2016
## AUTOREN
Susanne Memarnia
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Kopftuch
Laizismus
Berliner Senat
Gleichbehandlungsgesetz
Kopftuchverbot
Schwerpunkt Rassismus
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