# taz.de -- Streit um Berliner Neutralitätsgesetz: Soll das Kopftuch verboten … | |
> Eine Lehrerin, die ihr Kopftuch im Unterricht tragen will, klagt vor dem | |
> Berliner Arbeitsgericht auf Entschädigung – wegen Diskriminierung. | |
Bild: In Deutschland ein Politikum: Wann ist ein Kopftuch ein religiöses Zeich… | |
BERLIN taz | Ist das Berliner Neutralitätsgesetz verfassungskonform – oder | |
stellt es eine rechtswidrige Diskriminierung von Frauen mit Kopftuch dar? | |
Um diese Frage geht es letzten Endes am heutigen Donnerstag in einem | |
Prozess am Arbeitsgericht. Anlass ist die Klage einer Lehrerin gegen das | |
Land Berlin. Sie verlangt laut ihrer Anwältin Maryam Haschemi Yekani eine | |
Entschädigung, weil sie als Kopftuchträgerin bei Bewerbungsverfahren | |
diskriminiert werde – was ein Verstoß gegen das Allgemeine | |
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wäre. | |
Ihre Mandantin, die beide Staatsexamen sowie das Referendariat absolviert | |
habe, sei mehrfach als Grundschullehrerin nicht genommen worden, so | |
Haschemi Yekani – obwohl in diesem Bereich derzeit auch QuereinsteigerInnen | |
eingestellt würden. „Es geht offensichtlich um ihr Kopftuch, nicht um ihre | |
Qualifikation als Lehrerin“, sagte die Anwältin der taz. Dass eine | |
Diskriminierung nach dem AGG vorliegt, stehe also außer Frage. „Im Rahmen | |
dieses Rechtsstreits wird es um die Frage gehen, inwieweit das Berliner | |
Neutralitätsgesetz eine Diskriminierung rechtfertigt.“ | |
Dieses Gesetz verbietet seit 2005 BeamtInnen „im Bereich der Rechtspflege, | |
des Justizvollzugs oder der Polizei“ sowie LehrerInnen im Dienst das | |
sichtbare Tragen von Symbolen oder Kleidungsstücken, „die eine | |
Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder | |
Weltanschauungsgemeinschaft“ erkennen lassen. Die Rechtmäßigkeit dieses | |
Gesetzes wird seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) von | |
Januar 2015 allerdings breit diskutiert. | |
Damals hatte das oberste deutsche Gericht zwei Klägerinnen gegen das | |
Kopftuchverbot in NRW recht gegeben. Hauptargument der Richter war, dass | |
allein der Verweis auf das Gebot der staatlichen Neutralität nicht genüge, | |
um LehrerInnen ihr Grundrecht auf freie Religionsausübung zu verbieten. | |
Vielmehr müsse im konkreten Fall durch das Kopftuch der Schulfrieden oder | |
die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdet sein. | |
In Berlin kam daraufhin der wissenschaftliche Dienst des Abgeordnetenhauses | |
zu dem Schluss, auch das Berliner Neutralitätsgesetz müsse nun überarbeitet | |
werden. Rot-Schwarz entschied dennoch im Oktober, es unverändert | |
beizubehalten. | |
Laut Anwältin Haschemi Yekani hat das BVG-Urteil ihre Mandantin motiviert, | |
gegen das Land Berlin zu klagen. Unterstützt wird die Klägerin dabei vom | |
Antidiskriminierungsnetzwerk des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg sowie | |
vom Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan). Berlin | |
übergehe „geltendes höheres Recht“, sagt Nina Mühe von Inssan, „das ist | |
keine haltbare Situation.“ | |
Das Gesetz kippen kann das Arbeitsgericht allerdings nicht. Dies stehe | |
allein in der Macht des BVG, erklärte eine Sprecherin des Arbeitsgerichts. | |
Allerdings sei es möglich, dass die Arbeitsrichter den Fall dem BVG | |
vorlegen. Und das kann dann dauern. | |
14 Apr 2016 | |
## AUTOREN | |
Susanne Memarnia | |
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