Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kommentar Kopftuchurteil von Berlin: Ausweitung der Kampfzone
> Das Kopftuch kann politisch sein – aber auch Ausdruck eines religiösen
> Selbstbewusstseins. Welche Art von Islam möchte Berlin beheimaten?
Bild: Das Neutralitätsgesetz trifft keine Christen – und übrigens auch kein…
„Ist doch klar, was die wollen!“, weiß die Journalistin nebenan: „Die
Islamisierung unserer Schulen!“ Da ist er wieder, der Kampf der
Zivilisationen, am Rande eines Arbeitsgerichtsprozesses. Das Kopftuch
polarisiert wieder: Wer Berlin als religiöse Kampfzone sieht – wie die
Journalistin –, dem gefiel dann wohl auch der Spruch des Berliner
Arbeitsgerichts.
Es sollte entscheiden, ob das Land Berlin eine angehende Grundschullehrerin
mit Kopftuch diskriminiert, weil es sie nicht eingestellt hat. Das
Bundesverfassungsgericht erlaubt seit seinem Urteil vom Januar 2015 diese
Benachteiligung nur, wenn eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden
vorliegt oder wenn die Schule in einem sehr mit Religionskonflikten
belasteten Gebiet liegt.
Das Arbeitsgericht hat nun philosophiert, dass ja ganz Berlin so ein Gebiet
sein könnte, weshalb das Berliner Neutralitätsgesetz, das LehrerInnen alle
religiösen Bekundungen verbietet, gerechtfertigt sein könnte.
Ganz Berlin eine Kampfzone? Und löst man religiöse Konflikte an Schulen,
indem man bestimmte Mitglieder aus der Schule verbannt? Das Kopftuch kann
zwar die Flagge des politischen Islam sein, wie es so schön griffig heißt.
Es kann aber auch Ausdruck eines religiösen Selbstbewusstseins sein. Den
Mühen dieser Unterscheidung braucht man sich mit dem Neutralitätsgesetz
nicht auszusetzen.
Für die Integration wäre sie aber wichtig: Welche Art von Islam möchte
Berlin beheimaten und welche nicht? Darf man auch als religiöse Muslimin
den Staat repräsentieren – wie es auch religiöse Christen in Berlin
selbstverständlich dürfen?
Das Neutralitätsgesetz trifft eben keine Christen und übrigens auch keine
muslimischen Männer – die etwa unter den Terrorwerbern deutlich häufiger
vorkommen dürften als Frauen. Es trifft nur religiöse muslimische Frauen.
Eine von ihnen dürfte nun Geld für die nächste Instanz sparen. Es ist zu
hoffen, dass die dann Berlin nicht als eine einzige Kampfzone betrachtet.
14 Apr 2016
## AUTOREN
Heide Oestreich
## TAGS
Kopftuch
Schule
Urteil
Islam
Kopftuch
Eintracht Braunschweig
Kopftuch
Kopftuch
Kopftuch
Berliner Szenen
## ARTIKEL ZUM THEMA
Berliner Lehrerin vor Gericht: Kopftuch bleibt tabu
Das Berliner Arbeitsgericht weist die Klage einer Lehrerin gegen das
Kopftuchverbot ab. Das Neutralitätsgesetz sei nicht verfassungswidrig.
Fanchor-Meisterschaft in Braunschweig: Stadionrock im Theatersaal
Das Theater Braunschweig hat Fußballfans zur Fanchor-Meisterschaft geladen.
Künftig will man auch sängerisch mit den künftigen Zweitligisten im Norden
mithalten.
Pro & Contra zum Kopftuchverbot: Neutralität vs. Glaubensfreiheit
Bei dem Kopftuchprozess vor dem Arbeitsgericht am Donnerstag werden
gewichtige Prinzipien abgewogen. Für beide gibt es gute Argumente.
Streit um Berliner Neutralitätsgesetz: Soll das Kopftuch verboten bleiben?
Eine Lehrerin, die ihr Kopftuch im Unterricht tragen will, klagt vor dem
Berliner Arbeitsgericht auf Entschädigung – wegen Diskriminierung.
Die Wochenvorschau für Berlin: Ein Schleier liegt über der Woche
Erster Prozesstag im Fall einer Lehramtsbewerberin, die wegen ihres
Kopftuchs abgelehnt wurde, und für den Volksentscheid Fahrrad wird es jetzt
ernst.
Berliner Szene: Gottes Segen und Allah
Manchmal stellt Multikulti Menschen vor besondere Herausforderungen. So
auch einen Obdachlosen in Berlin-Charlottenburg. Eine Beobachtung.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.