| # taz.de -- Berliner Lehrerin vor Gericht: Kopftuch bleibt tabu | |
| > Das Berliner Arbeitsgericht weist die Klage einer Lehrerin gegen das | |
| > Kopftuchverbot ab. Das Neutralitätsgesetz sei nicht verfassungswidrig. | |
| Bild: Schmuck mit religiösen Symbolen ist erlaubt, Kopftuch nicht | |
| Berlin taz | Das Berliner Neutralitätsgesetz, das LehrerInnen und anderen | |
| Landesbediensteten das Tragen religiös konnotierter Kleidung untersagt, ist | |
| nicht verfassungswidrig. Zu diesem Urteil kam am Donnerstag das Berliner | |
| Arbeitsgericht und wies damit die Klage einer muslimischen Lehrerin auf | |
| Entschädigung wegen Diskriminierung ab. | |
| Das Gesetz sei gut begründet, erklärte der Vorsitzende Richter Andreas | |
| Dittert. Er hob zudem hervor, „dass das Verbot nicht für berufsbildende | |
| Schulen gilt“. | |
| Beim Gütetermin vorab hatte der Prozessbegleiter der Berliner | |
| Bildungsverwaltung der Klägerin einen Arbeitsvertrag angeboten. Die | |
| Anwältin der Klägerin, Maryam Haschemi Yekani, lehnte dies im Namen ihrer | |
| abwesenden Mandantin aber ab, da diese als Grundschullehrerin arbeiten | |
| wolle. | |
| Anlass für die Klage war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom | |
| Januar 2015. Damals hatte das oberste deutsche Gericht der Klage zweier | |
| Lehrerinnen gegen das Kopftuchverbot in Nordrhein-Westfalen recht gegeben. | |
| Ein pauschales Verbot sei nicht mit der Bekenntnisfreiheit vereinbar, so | |
| die Richter. Es müsse eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens oder der | |
| staatlichen Neutralität vorliegen. Zudem müssten alle Religionen | |
| gleichermaßen vom Gesetz betroffen sein, so die Richter. Das Urteil habe | |
| ihr Hoffnung gegeben, doch noch in ihrem Wunschberuf als Grundschullehrerin | |
| arbeiten zu können, ließ die Klägerin schriftlich über ihre Anwältin | |
| erklären. | |
| Das Gericht folgte dagegen weitgehend der Gesetzesbegründung der | |
| Landesregierung aus dem Jahr 2005: Gerade in einer Großstadt mit vielen | |
| Konfessionen sei eine strikte Auslegung der staatlichen Neutralität eine | |
| Grundbedingung für das friedliche Zusammenleben. Richter Dittert nannte | |
| dies eine „realitätsnahe“ Einstellung, es gebe ja Medienberichte über | |
| entsprechende Konflikte in der Schülerschaft. Zudem sei das NRW-Urteil | |
| nicht ganz auf Berlin übertragbar, da es in der Hauptstadt „keine | |
| gleichheitswidrige Privilegierung sogenannter abendländischer Werte“ gebe. | |
| Dagegen warf Anwältin Haschemi Yekani ein, dass in Berlin laut | |
| Gesetzesbegründung Schmuck mit religiösen Symbolen erlaubt sei. Wenn nun | |
| muslimische Schüler einer Lehrerin mit Kreuz um den Hals gegenüberstünden, | |
| „ist da die Neutralität gewährleistet?“, fragte sie. | |
| Nach der Urteilsbegründung ermunterte Richter Dittert die Klagevertreterin | |
| den weiteren Instanzenweg zu gehen: „Sie wissen, was Sie zu tun haben.“ Ob | |
| die Klägerin in Berufung geht, steht allerdings noch nicht fest. | |
| 14 Apr 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Susanne Memarnia | |
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