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# taz.de -- Vorschlag für US-Supreme-Court: Obama nominiert Garland
> Die Republikaner wollen dem nächsten Präsidenten den Vorschlag für die
> Nachbesetzung am höchsten Gericht überlassen. Obama geht nun auf
> Konfrontationskurs.
Bild: Er soll Obamas Favorit sein: Richter Merrick Garland.
Washington ap/dpa | US-Präsident Barack Obama hat für den freien Posten am
Verfassungsgericht der USA den Juristen Merrick Garland nominiert. Garland
werde in den Supreme Court Integrität, Bescheidenheit und Unparteilichkeit
bringen, sagte Obama am Mittwoch auf einer Pressekonferenz. Damit geht er
auf Konfrontationskurs mit den im US-Parlament dominierenden Republikanern,
die im Wahljahr keine Nominierung des scheidenden Präsidenten für das
höchstrichterliche Amt mehr akzeptieren wollen. Der verstorbene
konservative Verfassungsrichter Antonin Scalia war ihrem Lager zugerechnet
worden.
Garland ist bisher Vorsitzender Richter des US-Berufungsgerichts für den
Hauptstadtbezirk Columbia. 1997 stimmte seiner Berufung an dieses Gericht
eine Mehrheit aus beiden Parteien zu, darunter sieben derzeitige
republikanische Senatoren.
Die Position ist unbesetzt, nachdem der langjährige Richter Antonin Scalia
mit 78 Jahren im Amt gestorben ist. Obama hat laut Verfassung die Pflicht,
einen Nachfolger vorzuschlagen. Das letzte Wort hat aber der Senat, der von
den Republikanern dominiert wird. Die Konservativen wollen eine Anhörung
des von Obama vorgeschlagenen Bewerbers solange verhindern, bis ein neuer
Präsident gewählt ist.
Scalia galt als Rechtsaußen in dem neunköpfigen Gremium. Obama erklärte im
Vorfeld der Bekanntgabe, die Entscheidung sei eine der wichtigsten seiner
Amtszeit, die er sich nicht leicht gemacht habe. Damit erfülle er seine
verfassungsmäßige Pflicht. „Ich mache meinen Job. Ich hoffe, die Senatoren
machen ebenfalls ihren Job und prüfen meinen Kandidaten zügig.“
Die Entscheidungen des Supreme Court haben enorme politische Tragweite. In
den kommenden Monaten stehen Urteile zu den Themen Klimaschutz, Abtreibung,
Schwangerschaftsverhütung und Einwanderung an. Da der Gerichtshof aktuell
nur acht Richter zählt, ist auch ein Patt von vier zu vier Stimmen möglich.
In diesem Fall würde die jeweils vorausgegangene Entscheidung des jeweils
unteren Gerichts, dessen Urteil überprüft werden soll, bestätigt.
16 Mar 2016
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