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# taz.de -- Ausnahmezustand in Frankreich: Keine Ausnahme mehr
> Drei Monate nach den Anschlägen von Paris hat die französische
> Nationalversammlung die Verankerung des Ausnahmezustands in der
> Verfassung beschlossen.
Bild: Fast schon normal: der Ausnahmezustand in Frankreich, hier am 30. Dezembe…
Paris rtr/afp | Knapp drei Monate nach den Anschlägen von Paris hat die
französische Nationalversammlung am Montagabend der Verankerung des
Ausnahmezustands in der Verfassung zugestimmt. Für die Neuregelung stimmten
am Abend 103 Abgeordnete, 26 Parlamentarier sprachen sich dagegen aus.
Widerstand kam aus den Reihen der Grünen, der Linken und der Rechten. An
der Sitzung nahm auch Premierminister Manuel Valls teil.
Mit der von Staatschef François Hollande gewollten Änderung soll der
bislang lediglich in einem Gesetz geregelte Ausnahmezustand in die
Verfassung aufgenommen werden. Die Änderung soll die Regierung mit
erweiterten Befugnissen ausstatten.
Nach dem Gesetz darf der Notstand zunächst nur für zwölf Tage verhängt
werden, eine Verlängerung bedarf der Parlamentszustimmung. Seit den
islamistischen Anschlägen vom 13. November auf Restaurants, das
Fußball-Nationalstadion und die Konzerthalle „Bataclan“ mit 130 Toten gilt
der Ausnahmezustand in Frankreich – zunächst noch bis Ende Februar.
Unter dem Ausnahmezustand kann die Polizei auch ohne richterliche Anordnung
Häuser und Wohnungen durchsuchen und die Bewegungsfreiheit von Bürgern
einschränken.
Nun soll sich der Senat mit der Verfassungsreform befassen. Beide
Parlamentskammern müssen einen gleichen Text verabschieden. Gelingt dies,
muss die Verfassungsreform bei einer gemeinsamen Sitzung beider Kammern mit
einer Dreifünftelmehrheit beschlossen werden.
## Verurteilten Terroristen Staatsbürgerschaft entziehen
Für heftigen Streit sorgt in Frankreich vor allem der zweite Teil der
geplanten Verfassungsreform. Die Regierung will die Möglichkeiten
ausweiten, verurteilten Extremisten die französische Staatsbürgerschaft zu
entziehen.
Bislang war dies nur bei Verurteilten mit doppelter Staatsbürgerschaft
möglich, die im Laufe ihres Lebens Franzosen wurden. Künftig soll die
Strafmaßnahme auch bei gebürtigen Franzosen mit zwei Pässen anwendbar sein.
Mit dieser Änderung will sich die Nationalversammlung am Dienstag befassen.
Danach geht die Reform in den Senat. Die Änderung muss dann noch in einer
gemeinsamen Sitzung beider Parlamentskammern mit einer
Drei-Fünftel-Mehrheit verabschiedet werden.
Dies stößt bei vielen Abgeordneten der regierenden Sozialisten auf
erbitterten Widerstand. In dem heftigen Streit um die geplante Reform trat
Ende Januar die französische Justizministerin Christiane Taubira zurück.
9 Feb 2016
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