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# taz.de -- Ausnahmezustand in Frankreich: Justiz weist Klage zurück
> Die Menschenrechtsliga hatte ein Ende der Maßnahme gefordert. Das oberste
> Verwaltungsgericht urteilte, dass „die unmittelbare Gefahr“ noch nicht
> gebannt sei.
Bild: Schwerbewaffnete Soldaten vor der Kathedrale Notre Dame in Paris (Archivb…
PARIS afp | Die französische Justiz hat eine Klage der Menschenrechtsliga
gegen den in Frankreich geltenden Ausnahmezustand abgewiesen. Das oberste
Verwaltungsgericht des Landes erklärte am Mittwoch zur Begründung, die
„unmittelbare Gefahr“, die diese Maßnahme rechtfertige, sei noch nicht
gebannt.
Die terroristische Bedrohung Frankreichs und das Risiko von Attentaten
bestünden weiterhin. Der Ausnahmezustand sei gesetzeskonform verlängert
worden, hieß es in der Urteilsbegründung weiter.
Die französische Menschenrechtsliga hatte bei einer Anhörung am Dienstag
gefordert, den Ausnahmezustand komplett oder teilweise auszusetzen. Die
französische Regierung müsse zudem die Umstände prüfen, die zur Verhängung
der Maßnahme geführt hätten, trug die Organisation vor.
Der Ausnahmezustand war nach den Anschlägen vom November in Paris mit 130
Toten verhängt worden. Er gibt den Behörden weitreichende Befugnisse bei
ihren Terrorermittlungen und gilt noch bis Ende Februar. Präsident François
Hollande will ihn nicht nur erneut verlängern, sondern auch in der
Verfassung festschreiben.
27 Jan 2016
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Schwerpunkt Frankreich
Ausnahmezustand
Terrorgefahr
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