# taz.de -- Ausnahmezustand in Frankreich: Justiz weist Klage zurück | |
> Die Menschenrechtsliga hatte ein Ende der Maßnahme gefordert. Das oberste | |
> Verwaltungsgericht urteilte, dass „die unmittelbare Gefahr“ noch nicht | |
> gebannt sei. | |
Bild: Schwerbewaffnete Soldaten vor der Kathedrale Notre Dame in Paris (Archivb… | |
PARIS afp | Die französische Justiz hat eine Klage der Menschenrechtsliga | |
gegen den in Frankreich geltenden Ausnahmezustand abgewiesen. Das oberste | |
Verwaltungsgericht des Landes erklärte am Mittwoch zur Begründung, die | |
„unmittelbare Gefahr“, die diese Maßnahme rechtfertige, sei noch nicht | |
gebannt. | |
Die terroristische Bedrohung Frankreichs und das Risiko von Attentaten | |
bestünden weiterhin. Der Ausnahmezustand sei gesetzeskonform verlängert | |
worden, hieß es in der Urteilsbegründung weiter. | |
Die französische Menschenrechtsliga hatte bei einer Anhörung am Dienstag | |
gefordert, den Ausnahmezustand komplett oder teilweise auszusetzen. Die | |
französische Regierung müsse zudem die Umstände prüfen, die zur Verhängung | |
der Maßnahme geführt hätten, trug die Organisation vor. | |
Der Ausnahmezustand war nach den Anschlägen vom November in Paris mit 130 | |
Toten verhängt worden. Er gibt den Behörden weitreichende Befugnisse bei | |
ihren Terrorermittlungen und gilt noch bis Ende Februar. Präsident François | |
Hollande will ihn nicht nur erneut verlängern, sondern auch in der | |
Verfassung festschreiben. | |
27 Jan 2016 | |
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