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# taz.de -- Fußball-EM in Frankreich: Dauerzustand Ausnahmezustand
> Die erweiterten Befugnisse für Behörden sollen auch während des Turniers
> gelten. Der Ausnahmezustand wurde bereits zweimal verlängert.
Bild: Paris im November 2015
Paris afp | Der nach den Anschlägen von Paris in Frankreich ausgerufene
Ausnahmezustand soll auch während der Fußball-Europameisterschaft im Sommer
gelten. Der französische Premierminister Manuel Valls kündigte am Mittwoch
im Radiosender France Info an, der eigentlich Ende Mai auslaufende Notstand
solle um „zwei zusätzliche Monate“ verlängert werden. Der Sozialist
begründete dies mit der anhaltend hohen Anschlagsgefahr.
Angesichts der Bedrohungslage müssten den Behörden weiterhin die Mittel für
einen „besseren Gegenschlag gegen den Terrorismus“ gegeben werden, sagte
Valls. „Der Ausnahmezustand darf nicht zum Dauerzustand werden“, betonte
der Premier. Angesichts von Großereignissen wie der Fußball-EM vom 10. Juni
bis 11. Juli und des Radrennens Tour de France im Juli müsse der
Ausnahmezustand aber erneut verlängert werden.
Die französische Regierung hatte den Ausnahmezustand nach den Pariser
Anschlägen vom 13. November mit 130 Toten ausgerufen. Er erlaubt unter
anderem nächtliche Wohnungsdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss,
Versammlungsverbote und Hausarrest für mutmaßliche Gefährder. Seit den
Anschlägen wurden auf dieser Grundlage mehr als 3500 Wohnungen durchsucht,
mehr als 400 Menschen wurden festgenommen.
Seit den Anschlägen wurde der Ausnahmezustand zwei Mal verlängert und wäre
eigentlich Ende Mai ausgelaufen. In Frankreich werden aber weiterhin
islamistische Anschläge befürchtet – insbesondere während der Fußball-EM.
Das französische Parlament muss einer Verlängerung des Ausnahmezustandes
noch zustimmen.
Frankreichs Staatschef François Hollande hatte nach den Anschlägen vom
November geplant, den bislang lediglich gesetzlich geregelten
Ausnahmezustand in der Verfassung zu verankern. Das hätte nicht bedeutet,
dass der Ausnahmezustand dauerhaft gilt; die Maßnahmen in Krisenzeiten
wären aber auf eine stabilere rechtliche Grundlage gestellt worden.
Hollande scheiterte aber Ende März mit dem Vorhaben, weil es zu großen
Widerstand gegen seine Pläne gab, im Zuge der Verfassungsänderung auch eine
Ausbürgerung von wegen terroristischer Straftaten verurteilten Franzosen im
Grundgesetz zu verankern.
20 Apr 2016
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Ausnahmezustand
Schwerpunkt Frankreich
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