| # taz.de -- Verfassungsrat in Frankreich: Ausnahmezustand abgenickt | |
| > Durchsuchungen und Versammlungsverbote sind weitgehend rechtens, meint | |
| > der Verfassungsrat. Einen Verstoß gegen die Verfassung fand er aber doch. | |
| Bild: Hat den Verfassungsrat hinter sich: Francois Hollande. | |
| Paris afp | Der französische Verfassungsrat hat zentrale Punkte des nach | |
| den Anschlägen von Paris verhängten Ausnahmezustands gebilligt. | |
| Hausdurchsuchungen ohne richterliche Anordnung auch in der Nacht sowie | |
| Versammlungsverbote seien kein Verstoß gegen das französische Grundgesetz, | |
| urteilten die Verfassungshüter am Freitag in Paris. | |
| Damit wurden zwei Klagen einer Menschenrechtsorganisation abgewiesen. Der | |
| Verfassungsrat kassierte aber eine im Ausnahmezustand festgehaltene | |
| Regelung: Dass Polizisten während einer Hausdurchsuchungen Kopien etwa von | |
| Computerfestplatten anfertigten, verstoße gegen die Verfassung. | |
| Der Gesetzgeber habe nicht ausreichend „rechtliche Garantien“ für ein | |
| Gleichgewicht zwischen der „Achtung des Privatlebens“ und der | |
| „Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“ festgeschrieben. | |
| Staatschef François Hollande hatte den Ausnahmezustand, der den Behörden in | |
| Krisenzeiten umfassende Befugnisse einräumt, nach den Anschlägen vom 13. | |
| November mit 130 Toten ausgerufen. Am Dienstag billigte die | |
| Nationalversammlung eine neuerliche Verlängerung des Notstands um drei | |
| Monate bis zum 26. Mai. | |
| Der Ausnahmezustand erlaubt unter anderem nächtliche Wohnungsdurchsuchungen | |
| ohne richterlichen Beschluss, Versammlungsverbote und Hausarrest für | |
| mutmaßliche Gefährder. | |
| ## Zustimmung des Senats steht noch aus | |
| Seit den Anschlägen wurden auf dieser Grundlage mehr als 3.200 Wohnungen | |
| durchsucht, mehr als 400 Menschen wurden zwischenzeitlich unter Hausarrest | |
| gestellt. Versammlungsverbote gab es in den Wochen nach den Anschlägen, | |
| insbesondere am Rande der UN-Klimakonferenz. | |
| Bereits im Dezember urteilte der Verfassungsrat, die im Ausnahmezustand | |
| verankerte Maßnahme des Hausarrestes sei verfassungskonform. | |
| Hollande will den Ausnahmezustand, der bislang lediglich gesetzlich | |
| geregelt ist, in die Verfassung aufnehmen. Eine entsprechende | |
| Verfassungsänderung wurde bereits von der Nationalversammlung gebilligt, | |
| muss nun aber noch in den Senat. | |
| Nötig ist dann noch eine Mehrheit von drei Fünfteln der abgegebenen Stimmen | |
| bei einer gemeinsamen Sitzung von Abgeordneten und Senatoren. | |
| 19 Feb 2016 | |
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