# taz.de -- Verfassungsrat in Frankreich: Ausnahmezustand abgenickt | |
> Durchsuchungen und Versammlungsverbote sind weitgehend rechtens, meint | |
> der Verfassungsrat. Einen Verstoß gegen die Verfassung fand er aber doch. | |
Bild: Hat den Verfassungsrat hinter sich: Francois Hollande. | |
PARIS afp | Der französische Verfassungsrat hat zentrale Punkte des nach | |
den Anschlägen von Paris verhängten Ausnahmezustands gebilligt. | |
Hausdurchsuchungen ohne richterliche Anordnung auch in der Nacht sowie | |
Versammlungsverbote seien kein Verstoß gegen das französische Grundgesetz, | |
urteilten die Verfassungshüter am Freitag in Paris. | |
Damit wurden zwei Klagen einer Menschenrechtsorganisation abgewiesen. Der | |
Verfassungsrat kassierte aber eine im Ausnahmezustand festgehaltene | |
Regelung: Dass Polizisten während einer Hausdurchsuchungen Kopien etwa von | |
Computerfestplatten anfertigten, verstoße gegen die Verfassung. | |
Der Gesetzgeber habe nicht ausreichend „rechtliche Garantien“ für ein | |
Gleichgewicht zwischen der „Achtung des Privatlebens“ und der | |
„Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“ festgeschrieben. | |
Staatschef François Hollande hatte den Ausnahmezustand, der den Behörden in | |
Krisenzeiten umfassende Befugnisse einräumt, nach den Anschlägen vom 13. | |
November mit 130 Toten ausgerufen. Am Dienstag billigte die | |
Nationalversammlung eine neuerliche Verlängerung des Notstands um drei | |
Monate bis zum 26. Mai. | |
Der Ausnahmezustand erlaubt unter anderem nächtliche Wohnungsdurchsuchungen | |
ohne richterlichen Beschluss, Versammlungsverbote und Hausarrest für | |
mutmaßliche Gefährder. | |
## Zustimmung des Senats steht noch aus | |
Seit den Anschlägen wurden auf dieser Grundlage mehr als 3.200 Wohnungen | |
durchsucht, mehr als 400 Menschen wurden zwischenzeitlich unter Hausarrest | |
gestellt. Versammlungsverbote gab es in den Wochen nach den Anschlägen, | |
insbesondere am Rande der UN-Klimakonferenz. | |
Bereits im Dezember urteilte der Verfassungsrat, die im Ausnahmezustand | |
verankerte Maßnahme des Hausarrestes sei verfassungskonform. | |
Hollande will den Ausnahmezustand, der bislang lediglich gesetzlich | |
geregelt ist, in die Verfassung aufnehmen. Eine entsprechende | |
Verfassungsänderung wurde bereits von der Nationalversammlung gebilligt, | |
muss nun aber noch in den Senat. | |
Nötig ist dann noch eine Mehrheit von drei Fünfteln der abgegebenen Stimmen | |
bei einer gemeinsamen Sitzung von Abgeordneten und Senatoren. | |
19 Feb 2016 | |
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