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# taz.de -- „Pick-up-Art“ an der Uni Frankfurt: „Dating-Coach“ streitet…
> Eine Zeitschrift an der Uni Frankfurt darf einen „Pick-up-Artist“ nicht
> nennen. Das Urteil ersticke eine Debatte über Sexismus, sagt der AStA.
Bild: Ein Ort sexistischer Gewalt soll die Uni Frankfurt sein – wegen Pick-u…
Berlin taz | Zwei kritische Artikel über „Pick-up-Artists“ könnten für d…
Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Universität Frankfurt sehr
teuer werden. Die AStA-Zeitung prangert darin die Szene an, die sich damit
brüstet, möglichst viele Frauen rumzukriegen – mitunter gewaltsam. Die
Artikel thematisieren auch einen örtlichen „Pick-up-Artist“, von dem sie
Vornamen, abgekürzten Nachnamen und ein leicht verfremdetes Bild zeigen.
Der selbst ernannte Dating-Coach und Student an der Uni Frankfurt sah seine
Persönlichkeitsrechte verletzt und klagte vor dem Landgericht Frankfurt –
zunächst erfolglos. In zweiter Instanz hat er nun Recht bekommen. Das
Oberlandesgericht hat letzte Woche eine einstweilige Verfügung erlassen.
Dem AStA drohen hohe Prozesskosten.
Dort versteht man nicht, warum. Macht der nebenberufliche Dating-Coach doch
[1][online Werbung] für seine Workshops und zeigte in einem fünfminütigen
[2][ARD-Beitrag] vom April 2014 ungeniert unter echtem Vornamen, wie er in
der Frankfurter Fußgängerzone Frauen angräbt. Der AStA will sich dem Urteil
daher nicht beugen und lässt es auf ein Verfahren ankommen.
## AStA wirft Oberlandesgericht Zensur vor
„Es ist fraglich“, sagte Vorstand Valentin Fuchs der taz, „warum gerade u…
der Mund verboten wird.“ In einer Pressemitteilung empört sich der AStA:
Das Oberlandesgericht habe „die Kritik an sexualisierter Gewalt und
„Pick-Up-Artists“ unterbunden“ und „untersagt, sexistische Übergriffe …
thematisieren.“
Der Pressesprecher des Oberlandesgerichts Ingo Nöhre weist Zensurvorwürfe
zurück. Das verletzte Persönlichkeitsrecht sei „der tragende Aspekt des
Urteils“. Das Gericht entschied: Der AStA dürfe über die Pick-up-Szene
berichten, aber dafür „sei es vollkommen unerheblich“, wie der Student
heiße. Zumal es nicht um „konkrete schwerwiegende Verfehlungen“ von ihm
persönlich gehe.
Er müsse es nicht hinnehmen, dass er „dadurch betonter und nachhaltiger
Kritik ausgesetzt wird“, heißt es in dem Urteil, das der taz vorliegt.
Mittlerweile werde sein Mandant sogar „bedroht“, teilte der Medienanwalt
Lucas Brost von der Kölner Kanzlei Höcker der taz mit.
Die Argumentation des Gerichts macht die feministische Antifa (Fantifa)
Frankfurt fassungslos: „Das Szenario wird entpolitisiert“, sagte ein
Mitglied der taz. Es gehe nicht mehr um die sexistischen Vorfälle, sondern
um die Persönlichkeitsrechte des Aufreißers. „Das ist gerade in der
aktuellen Zeit mit Köln usw. ein Skandal.“
Die Fantifa sammelt seit einem Jahr Berichte von Frauen, die auf dem Campus
belästigt und bedrängt wurden. „Das ist eine Form von Gewalt. Die Frauen
hatten teilweise traumatische Erfahrungen“, sagt die Vertreterin.
Sie hat an einem der AStA-Artikel mitgeschrieben und wirft darin dem
Dating-Coach vor, dass er Frauen zu Objekten mache und ein „mögliches
,Nein‘ ohnehin nicht akzeptiert“. AStA-Vorstand Valentin Fuchs verweist auf
die Wirkung seiner Trainings: „Inzwischen laufen mehrere Personen an der
Uni rum, die das machen.“
## Studentinnen wurden bis zur U-Bahn verfolgt
Von einer „sehr unangenehmen“ Begegnung erzählt eine Soziologiestudentin
der taz: Ein Student fragte sie nach dem Weg. Danach ließ er nicht locker
und rückte immer näher. Sie forderte ihn mehrmals auf zu gehen. „Warum
denn? Sei nicht so abweisend und kratzbürstig“, erwiderte er.
Jede Ablehnung habe er mit „pseudo-freundlicher Art“ abgeschmettert und
ihre Schulter berührt. Vielen Kommilitoninnen seien ähnlich angemacht
worden, manche auch körperlich, andere wurden bis zur U-Bahn verfolgt.
Der „Pick-up-Artist“ prahlt in einem Video damit, wie er hilft, „den Mut
aufzubringen, fremde Frauen anzusprechen.“ Im ARD-Beitrag distanziert er
sich zwar von Gewalt und „gewissen Manipulationsmethoden“, aber „natürli…
ist in der Szene derjenige hoch angesehen, der jedes Wochenende eine mit
nach Hause nimmt und sich auch damit brüstet“.
Wegen solcher öffentlicher Auftritte findet die Vertreterin der Fantifa:
„Die Entscheidung, seinen Namen zu nennen, hat er sozusagen selbst
getroffen.“
Die Universität verfolge zwar den Rechtsstreit, hält sich aber ansonsten
zurück, erklärte Pressereferent Dirk Frank der taz: „Das ist Sache des
AStA.“ Der geht nun ein hohes finanzielles Risiko ein, denn der Streitwert
wurde auf 100.000 Euro festgesetzt. Daran bemessen sich die Prozesskosten.
Doch Vorstand Valentin Fuchs betont: „Das ist nicht die wichtige Frage für
uns, sondern die Debatte über Sexismus und unser hochschulpolitisches
Mandat.“
19 Jan 2016
## LINKS
[1] http://www.casanovacoaching.de/team-2/bican/
[2] https://www.youtube.com/watch?v=S4tes7RJ8cA
## AUTOREN
Astrid Ehrenhauser
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