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# taz.de -- Streit um „Pick-up-Artist“ in Frankfurt: Hochschulgruppen knick…
> Der Anwalt eines Datingcoaches schickt Abmahnungen an ein Bündnis, das
> sich mit dem Frankfurter AStA solidarisierte. Die ASten geben nach.
Bild: Was Goethe wohl zu den Pick-up-Artists gesagt hätte?
Berlin taz | 13 Abmahnungen vom Anwalt und schon war‘s das mit der
Solidarität. Am Freitag hatte ein Bündnis aus Studierendenvertretungen und
-verbänden einen Artikel der Frankfurter AStA-Zeitung online
veröffentlicht. Drei Tage später haben bereits acht Hochschulgruppen
Unterlassungserklärungen unterzeichnet und den Text wieder aus dem Netz
genommen. Für die anderen läuft die Frist der Abmahnung noch, doch alle
werden sich anschließen.
„Ich halte es für falsch, sich an dieser Stelle den Mund verbieten zu
lassen“, kritisiert Madelaine Stahl, Bundessprecherin von „Campusgrün“, …
an der Aktion beteiligten Bundesverband grün-alternativer Hochschulgruppen.
Nur mit knapper Mehrheit hatte sich das Solidaritätsbündnis zu diesem
Schritt entschieden.
In dem Artikel über das sexistische Gebaren der „Pick-up-Szene“ mit ihren
teils brachialen Anmachmethoden wurde auch ein Frankfurter Dating-Coach
angeprangert. Dessen Anwalt, Lucas Brost von der Kölner Kanzlei Höcker,
hatte im Laufe des Wochenendes Abmahnungen mit Unterlassungsforderungen und
Forderungen von 5.000 Euro Entschädigung plus Anwaltsgebühren von gut 2.000
Euro an ASten geschickt, die identifizierend berichtet hatten. Der Grund:
In dem Text wird sein Mandant namentlich genannt.
Vom Oberlandesgericht Frankfurt war der Frankfurter Studierendenvertretung
die Identifizierung durch Vornamen und abgekürzten Nachnamen sowie ein
gerastertes Foto Anfang Januar untersagt worden. Der AStA habe die
Persönlichkeitsrechte des Dating-Coaches verletzt.
## Persönliche Abmahnungen haben eingeschüchtert
Das Solidaritätsbündnis hatte nur die Texte, nicht aber das Bild des
„Pick-up-Artists“ veröffentlicht – wegen rechtlicher Bedenken. Vor einem
Monat hatten sich die ASten zusammengeschlossen, das jetzige Vorgehen der
Kanzlei des Dating-Coaches sei „absehbar“ gewesen, sagt Madelaine Stahl.
Als jedoch einzelne, im Impressum genannte, Mitglieder der ASten
persönliche Abmahnung aus ihrem Postfach fischten, knickten sie ein. Das
Bündnis rechnet jedoch damit, dass sich die Zahl der UnterstützerInnen
verdreifachen wird, weitere Stellungnahmen sind geplant.
Stahl kann verstehen, wie abschreckend die drohenden hohen Kosten gerade
auf kleinere ASten und Einzelpersonen wirken. Alles sei „etwas komplexer,
als wir das vorher einschätzen konnten.“ Weil dem Bündnis wichtig war,
einheitlich aufzutreten, haben nun alle einen Rückzieher gemacht.
Die Unterlassungserklärungen sind unterschrieben, die ASten haben sich
selbst zum Stillschweigen verdonnert – zumindest in Bezug auf den Namen des
Frankfurter „Pick-up-Artisten“. Dennoch will Madelaine Stahl das „nicht a…
ein Schuldeingeständnis“ sehen. „Wir haben keinen Fehler gemacht.“ Das
frauenverachtende Verhalten des „Pick-up-Artists“ müsse weiterhin benannt
werden. Daher bedauert sie den Rückzieher, denn eigentlich sollte die
Aktion genau das Gegenteil zeigen. „Wir wollten eigentlich das Signal
senden: Das lassen wir nicht mit uns machen. Wir wollten uns nicht von
finanzieller Repression abhalten lassen, Kritik zu üben.“
Haben sie jetzt aber doch. Gut für den Dating-Coach und seinen Anwalt. Denn
die ASten haben hohe Anwaltsgebühren ausgelöst und möglicherweise kann der
Coach noch 13 Mal 5.000 Euro Entschädigungsansprüche kassieren.
24 Feb 2016
## AUTOREN
Astrid Ehrenhauser
## TAGS
Frankfurt am Main
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Asta
Abmahnung
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