# taz.de -- „Pick-up-Artist“-Streit in Frankfurt: Hochschulgruppen solidari… | |
> Der AStA der Uni Frankfurt bekommt Rückendeckung im Gerichtsstreit mit | |
> einem „Pick-up-Artist“. Zahlreiche weitere Prozesse könnten folgen. | |
Bild: Weitet sich der Streit aus? Der AStA der Uni Frankfurt jedenfalls dürfte… | |
BERLIN taz | Im [1][Streit] um zwei Artikel über „Pick-up-Artists“ bekommt | |
der AStA Frankfurt Rückendeckung. Ende Januar hatte ihm das | |
Oberlandesgericht Frankfurt untersagt, in der AStA-Zeitung einen örtlichen | |
Dating-Coach mit Namen und Foto kenntlich zu machen. Nun haben sich | |
bundesweit 17 Studierendenvertretungen und -verbände zusammengeschlossen | |
und sich mit dem AStA der Universität Frankfurt solidarisiert. | |
Am Freitag veröffentlichte das Bündnis genau die beiden Artikel mit dem | |
Vornamen und abgekürztem Nachnamen des angeprangerten Coaches auf ihren | |
jeweiligen Internetseiten. | |
Damit wollen sie „Druck ausüben“, sagte Madelaine Stahl, Bundessprecherin | |
von „Campusgrün“, dem Bundesverband grün-alternativer Hochschulgruppen. In | |
einer Pressemitteilung von „Campusgrün“ heißt es weiter, dass „der AStA | |
Frankfurt und die Autor*innen der Artikel nicht allein in ihrem Kampf gegen | |
sexistische und sexualisierte Gewalt an den Hochschulen und darüber hinaus | |
stehen“. | |
Weil ein örtlicher selbst ernannter Dating-Coach in den kritischen Artikeln | |
seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah, hatte er vor dem Landgericht | |
Frankfurt eine einstweilige Verfügung erwirkt, die vom Oberlandesgericht in | |
zweiter Instanz bestätigt wurde. | |
Der AStA strebt nun das Hauptverfahren an und bekommt dafür Unterstützung | |
durch die Aktion des Bündnisses, das die Artikel jedoch ohne das leicht | |
verfremdete Bild veröffentlichte. Als „zu hohes Risiko“ und wegen der | |
„rechtlichen Konsequenzen“ hatten das einige der Unterstützer abgelehnt, | |
erklärt Madelaine Stahl. | |
## Dem ersten Prozess könnten 17 weitere folgen | |
Zwar hatte das Urteil des Oberlandesgerichts dem AStA Frankfurt untersagt, | |
identifizierend zu berichten und das Bildnis des Coaches zu verwenden. Die | |
anderen ASten prangern jedoch vor allem an, dass die Kritik an | |
sexualisierter Gewalt und dem Phänomen „Pick-up-Artists“ untersagt werde - | |
was jedoch nicht Urteilstenor war. | |
In der Pressemitteilung von „Campusgrün“ heißt es: „Als studentische | |
Organisationen veröffentlichen wir alle in Rede stehenden Artikel, um die | |
notwendige Kritik an der sexualisierten Gewalt von ‚Pick-up-Artists‘ zu | |
stärken, statt sich einer Zensur zu fügen. Die Vertretungen und Verbände | |
sind sich einig darin, dass Sexismus und männliche Gewalt gegen Frauen* | |
auch im Kontext der Hochschule kritisiert werden muss.“ | |
Der AStA Frankfurt wird sich hüten, die Artikel erneut zu veröffentlichen. | |
Wegen der einstweiligen Verfügung, die er vor zwei Wochen erhalten hat, | |
könnte das „sehr teuer“ werden, weiß AStA-Vorstand Valentin Fuchs. | |
Weil sich das Urteil des Oberlandesgericht jedoch nur auf den AStA der Uni | |
Frankfurt bezieht, müsste der vermeintliche „Pick-up-Artist“ nun gegen jede | |
Studierendenvertretung und gegen jeden -verband separat einen Antrag auf | |
einstweilige Verfügungen stellen, wenn er seine Persönlichkeitsrechte | |
erneut verletzt sieht. | |
Je nachdem, wie der Dating-Coach nun reagiert, könnten dem ersten Prozess | |
17 weitere folgen. | |
NaN NaN | |
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## AUTOREN | |
Astrid Ehrenhauser | |
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