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# taz.de -- „Pick-up-Artist“-Streit in Frankfurt: Hochschulgruppen solidari…
> Der AStA der Uni Frankfurt bekommt Rückendeckung im Gerichtsstreit mit
> einem „Pick-up-Artist“. Zahlreiche weitere Prozesse könnten folgen.
Bild: Weitet sich der Streit aus? Der AStA der Uni Frankfurt jedenfalls dürfte…
Berlin taz | Im [1][Streit] um zwei Artikel über „Pick-up-Artists“ bekommt
der AStA Frankfurt Rückendeckung. Ende Januar hatte ihm das
Oberlandesgericht Frankfurt untersagt, in der AStA-Zeitung einen örtlichen
Dating-Coach mit Namen und Foto kenntlich zu machen. Nun haben sich
bundesweit 17 Studierendenvertretungen und -verbände zusammengeschlossen
und sich mit dem AStA der Universität Frankfurt solidarisiert.
Am Freitag veröffentlichte das Bündnis genau die beiden Artikel mit dem
Vornamen und abgekürztem Nachnamen des angeprangerten Coaches auf ihren
jeweiligen Internetseiten.
Damit wollen sie „Druck ausüben“, sagte Madelaine Stahl, Bundessprecherin
von „Campusgrün“, dem Bundesverband grün-alternativer Hochschulgruppen. In
einer Pressemitteilung von „Campusgrün“ heißt es weiter, dass „der AStA
Frankfurt und die Autor*innen der Artikel nicht allein in ihrem Kampf gegen
sexistische und sexualisierte Gewalt an den Hochschulen und darüber hinaus
stehen“.
Weil ein örtlicher selbst ernannter Dating-Coach in den kritischen Artikeln
seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah, hatte er vor dem Landgericht
Frankfurt eine einstweilige Verfügung erwirkt, die vom Oberlandesgericht in
zweiter Instanz bestätigt wurde.
Der AStA strebt nun das Hauptverfahren an und bekommt dafür Unterstützung
durch die Aktion des Bündnisses, das die Artikel jedoch ohne das leicht
verfremdete Bild veröffentlichte. Als „zu hohes Risiko“ und wegen der
„rechtlichen Konsequenzen“ hatten das einige der Unterstützer abgelehnt,
erklärt Madelaine Stahl.
## Dem ersten Prozess könnten 17 weitere folgen
Zwar hatte das Urteil des Oberlandesgerichts dem AStA Frankfurt untersagt,
identifizierend zu berichten und das Bildnis des Coaches zu verwenden. Die
anderen ASten prangern jedoch vor allem an, dass die Kritik an
sexualisierter Gewalt und dem Phänomen „Pick-up-Artists“ untersagt werde -
was jedoch nicht Urteilstenor war.
In der Pressemitteilung von „Campusgrün“ heißt es: „Als studentische
Organisationen veröffentlichen wir alle in Rede stehenden Artikel, um die
notwendige Kritik an der sexualisierten Gewalt von ‚Pick-up-Artists‘ zu
stärken, statt sich einer Zensur zu fügen. Die Vertretungen und Verbände
sind sich einig darin, dass Sexismus und männliche Gewalt gegen Frauen*
auch im Kontext der Hochschule kritisiert werden muss.“
Der AStA Frankfurt wird sich hüten, die Artikel erneut zu veröffentlichen.
Wegen der einstweiligen Verfügung, die er vor zwei Wochen erhalten hat,
könnte das „sehr teuer“ werden, weiß AStA-Vorstand Valentin Fuchs.
Weil sich das Urteil des Oberlandesgericht jedoch nur auf den AStA der Uni
Frankfurt bezieht, müsste der vermeintliche „Pick-up-Artist“ nun gegen jede
Studierendenvertretung und gegen jeden -verband separat einen Antrag auf
einstweilige Verfügungen stellen, wenn er seine Persönlichkeitsrechte
erneut verletzt sieht.
Je nachdem, wie der Dating-Coach nun reagiert, könnten dem ersten Prozess
17 weitere folgen.
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## AUTOREN
Astrid Ehrenhauser
## TAGS
Pick-up Artists
Frankfurt am Main
Hochschulpolitik
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Pick-up Artists
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