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# taz.de -- Tengelmann-Übernahme durch Edeka: Mit Auflagen erlaubt
> Sigmar Gabriel wird die umstrittene Übernahme der angeschlagenen Kette
> Tengelmann durch Edeka per Ministererlaubnis genehmigen.
Bild: Die Übernahme soll jetzt erlaubt werden.
Berlin dpa | Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel wird die umstrittene
Übernahme der Supermarktkette Kaiser‘s Tengelmann durch den Handelsriesen
Edeka per Ministererlaubnis mit Auflagen billigen. Das erfuhren die
Deutsche Presse-Agentur und das Handelsblatt am Dienstag aus Regierungs-
sowie Branchenkreisen.
Gabriel widersetzt sich damit der Einschätzung von Kartellamt und
Monopolkommission. Gabriel muss aber neben den Auswirkungen auf den
Wettbewerb bei einer Ministererlaubnis auch die Einflüsse auf das
Gemeinwohl sowie gesamtwirtschaftliche Gründe berücksichtigen.
Laut Handelsblatt wird Gabriel die Sondergenehmigung noch im Januar mit
Auflagen genehmigen. In Branchenkreisen werde erwartet, dass diese
Bedingungen hart ausfallen. Das Wirtschaftsministerium äußerte sich
zunächst nicht. Es kündigte noch für Dienstag ein „Pressestatement Gabriels
zum Verfahren Kaiser‘s Tengelmann/Edeka“ an.
Das Bundeskartellamt hatte den Kauf der rund 450 Läden durch Edeka Anfang
April aus Wettbewerbsgründen abgelehnt. Um das Veto auszuhebeln,
beantragten die Supermarktketten bei Gabriel eine Ministererlaubnis. Auch
die Monopolkommission hatte Gabriel in einem Sondergutachten empfohlen, den
Antrag abzulehnen. Gegen die Entscheidung des Ministers kann geklagt
werden. Damit ist offen, ob die seit Monaten andauernde Hängepartie nun
beendet ist.
Edeka hatte zuletzt argumentiert, die gesamtwirtschaftlichen Vorteile
würden bei einer Übernahme von Kaiser‘s Tengelmann deutlich überwiegen. Nur
mit der Komplettübernahme durch Edeka sei der Erhalt der mehr als 16.000
Arbeitsplätze bei der angeschlagenen Kette Tengelmann sicher.
Edeka-Konkurrenten wie die Rewe-Gruppe hatten dies bezweifelt und warnten
vor einer Sondererlaubnis für die umstrittene Fusion durch Gabriel.
Eine solche Sondererlaubnis ist möglich, wenn die gesamtwirtschaftlichen
Vorteile nach Auffassung des Wirtschaftsministeriums deutlich schwerer
wiegen als rein wettbewerbsrechtliche Kritikpunkte.
Nach Angaben der Bundesregierung gab es vor der geplanten Übernahme von
Kaiser‘s Tengelmann durch Edeka bislang 21 solche Fälle. Achtmal wurde
dabei die Ministererlaubnis erteilt (teils mit Auflagen), sechsmal sagte
ein Minister Nein, in sieben Fällen zogen die Unternehmen ihren Antrag
zurück.
12 Jan 2016
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