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# taz.de -- Erfolgreiches Dealerpärchen vor Gericht: Poppers? Und habt ihr Cry…
> Es war zuerst nur Gefälligkeit, um die Gäste ihrer…
Bild: So siehts aus: Crystal Meth, sichergestellt von der Polizei.
Ursprünglich berichtete die taz unter der Überschrift „Poppers? Und habt
ihr Crystal Meth?“ über einen Prozess gegen zwei Angeklagte, die mit Drogen
gehandelt haben sollen. Die Berichterstattung gab indes Anlass für eine
öffentliche Rüge des Presserats im Juni 2018, die wir hiermit publizieren.
Der Deutsche Presserat hat gegen die taz eine Rüge ausgesprochen. Die taz
hatte am 14.12.2015 unter der Überschrift „Poppers? Und habt ihr Crystal
Meth?“ über die sexuelle Orientierung und Krankheitsgeschichte von zwei
Angeklagten berichtet, da diese für die Urteilsfindung und das Strafmaß
relevant waren. Die Veröffentlichung von Details aus der Intimsphäre der
Betroffenen in identifizierender Weise würde durch das öffentliche
Berichterstattungsinteresse nicht gedeckt. Damit habe die Redaktion die
presseethische Grenze zum Recht der Angeklagten auf informationelle
Selbstbestimmung überschritten.
14 Dec 2015
## AUTOREN
Uta Eisenhardt
## TAGS
Justiz
Drogen
Schwerpunkt LGBTQIA
Galerie
Schwerpunkt Volker Beck
Prozess
Berlin
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