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# taz.de -- Abspaltung Kataloniens von Spanien: Separatisten sind sich nicht ei…
> Die separatistischen Fraktionen haben zwar die Unabhängigkeit
> beschlossen, finden aber keine Mehrheit für einen Chef. Derweil will
> Spanien klagen.
Bild: Artur Mas mit der regionalen Vizepräsidentin Neus Munte im Regionalparla…
Barcelona/Madrid dpa | Einen Tag nach dem Parlamentsbeschluss zu einer
Abspaltung von Spanien sind die katalanischen Separatisten bei der Wahl
eines Ministerpräsidenten für die Region gescheitert. Der bisherige
Regierungschef Artur Mas erhielt am Dienstag im Regionalparlament keine
Mehrheit.
Seine separatistische Allianz Junts pel Sí (Gemeinsam fürs Ja) hatte bei
der Regionalwahl am 27. September zwar die meisten Sitze, aber nicht die
absolute Mehrheit gewonnen. Mas war daher im Parlament auf die
Unterstützung der separatistischen Linkspartei CUP angewiesen.
Diese antikapitalistische Gruppierung lehnte jedoch eine Wiederwahl des
Regierungschefs ab. Sie begründete dies unter anderem damit, dass Mas
nichts gegen die Welle von Korruptionsskandalen in seiner Partei
unternommen habe. Wenn innerhalb von zwei Monaten kein Regierungschef
gewählt wird, werden Neuwahlen fällig.
Am Montag hatten beide separatistischen Fraktionen im Regionalparlament
eine Entschließung verabschiedet, wonach Katalonien seine Abspaltung von
Spanien in die Wege leitet. Madrid ebnete derweil seinerseits den Weg zu
einer Verfassungsklage gegen den Beschluss. Der Staatsrat, das höchste
beratende Organ der spanischen Zentralregierung, konstatierte einstimmig,
dass es genügend rechtliche Grundlagen für eine solche Klage gebe.
Die konservative Madrider Regierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy
hatte eine solche Stellungnahme angefordert. Sie will am Mittwoch die
Verfassungsklage auf einer Sondersitzung beschließen. Wenn das
Verfassungsgericht die Klage zulässt, wird der katalanische
Unabhängigkeitsbeschluss automatisch außer Kraft gesetzt. Falls
katalanische Amtsträger sich darüber hinwegsetzen und den Plan einer
Abspaltung der Region vorantreiben, können sie vom Verfassungsgericht
abgesetzt werden.
11 Nov 2015
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