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# taz.de -- Asyleinigung der Großen Koalition: Das ist beschlossene Sache
> Eilverfahren, Abschiebungen, Residenzpflicht: Was hat die Regierung
> beschlossen? Was bedeutet es? Eine kurze Übersicht.
Bild: Die neuen Regelungen beinhalten schärfere Sanktionen für die Flüchtlin…
Flüchtlingsausweis: Für alle Asylbewerber und Flüchtlinge soll es einen
einheitlichen Ausweis und eine Datenbank geben. Bisher können sich
Bundespolizei und andere Behörden untereinander nicht austauschen, weil die
technischen Voraussetzungen fehlen. Der Ausweis soll für Asylantrag und
Beantragung von Leistungen zwingend sein.
Asyl-Eilverfahren: Für Asylbewerber „aus sicheren Herkunftsländern, mit
Wiedereinreisesperren, mit Folgeanträgen oder ohne Mitwirkungsbereitschaft“
soll das Verfahren nach drei Wochen beendet sein – einschließlich des
Widerspruchs vor einem Verwaltungsgericht. Für sie soll es bundesweit drei
bis fünf „besondere Aufnahme-Einrichtungen“ geben. Die ersten beiden sollen
in Bamberg und Manching entstehen.
Residenzpflicht: Flüchtlinge erhalten erst Geld- und Sachleistungen, wenn
sie in einer solchen Aufnahme-Einrichtung sind. Sie dürfen den Landkreis
nicht verlassen. Verstöße werden mit dem Wegfall des Leistungsanspruchs
geahndet, der Asylantrag ruht dann.
Abschiebungen: Sollen generell erleichtert werden. Für afghanische
Flüchtlinge sollen dafür die „Entscheidungsgrundlagen“ des Bundesamtes f�…
Migration und Flüchtlinge (BAMF) überarbeitet werden, um sie in
vermeintlich sichere Gebiete abschieben zu können. Die Regeln für ärztliche
Atteste, mit denen Flüchtlinge ihre Abschiebung verhindern können, sollen
in einem Gesetz definiert werden.
Familiennachzug: Für Flüchtlinge, die kein Bleiberecht bekommen, aber nicht
abgeschoben werden, weil ihnen in der Heimat ernsthafter Schaden droht,
wird für zwei Jahre der Familiennachzug ausgesetzt.
Sprachförderung: Mit rund fünf Euro im Monat sollen sich Flüchtlinge an
ihren Sprach- und Integrationskursen beteiligen.
6 Nov 2015
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Schwerpunkt Flucht
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