Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Akif Pirinçcis Pegida-Rede in Dresden: Im Grenzbereich der Volksve…
> Die KZs seien „leider“ außer Betrieb, sagte Akif Pirinçci in seiner
> Hassrede in Dresden. Wird die Äußerung rechtliche Konsequenzen haben?
Bild: Sogar manch einem Pegidisten gingen Pirinçcis Äußerungen am Montagaben…
FREIBURG taz | „Die KZ sind ja leider derzeit außer Betrieb.„ Vor allem
diese Äußerung des Schriftstellers Akif Pirinçci auf der Dresdner
Pegida-Demo sorgte für Empörung. Sie bewegt sich zumindest im Grenzbereich
der Volksverhetzung. Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt bereits.
Als „Volksverhetzung“ werden im Strafgesetzbuch (§ 130) mehrere Delikte
zusammengefasst. Bei der klassischen Volksverhetzung geht es um
Aufstachelung zum Hass und um die Aufforderung zu Diskriminierung und
Gewalt. Selbst die Beschimpfung und Verleumdung ist strafbar, wenn sie
zugleich die Menschenwürde angreift, etwa indem Menschen als „Ungeziefer“
bezeichnet werden.
Opfer können nicht nur ethnische oder religiöse Gruppen („Afrikaner“ oder
„Moslems“) sein, sondern beliebige Teile der Bevölkerung, also zum Beispiel
auch „die Politiker“ oder „die Lügenpresse“. Auch Äußerungen über E…
die solchen Gruppen angehören, können volksverhetzend sein.
Später kamen weitere Begehungsformen mit explizitem NS-Bezug hinzu. So ist
es seit 1994 als Volksverhetzung auch strafbar, den Holocaust zu leugnen,
zu billigen oder zu verharmlosen. Seit 2005 ist darüberhinaus jede
Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der NS-Herrschaft strafbar.
Ziel war damals, ein Verbot der rechten Demos im fränkischen Wunsiedel zu
ermöglichen, auf denen der Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß glorifiziert
wurde.
Schutzgut aller Arten der Volksverhetzung ist der „öffentliche Frieden“.
Deshalb sind Äußerungen nicht strafbar, wenn sie nur ins private Tagebuch
geschrieben werden oder am Küchentisch unter Freunden fallen. Eindeutig
strafbar sind aber einschlägige Äußerungen auf Versammlungen, auf
Flugblättern oder im frei zugänglichen Internet.
## Das wichtige Wörtchen „leider“
Das Strafmaß beträgt je nach Tathandlung bis zu fünf Jahre Haft, meist ist
aber auch eine Geldstrafe möglich. Die Staatsanwaltschaft muss von sich aus
ermitteln, ein Strafantrag von Betroffenen (wie bei der Beleidigung) ist
nicht erforderlich. Es kann auch jeder per Strafanzeige die
Staatsanwaltschaft auf eine mutmaßliche Volksverhetzung aufmerksam machen.
Die Äußerung von Pirinçci „Die KZ sind ja leider derzeit außer Betrieb“
bezog sich einerseits auf einen CDU-Politiker, der Asylgegnern die
Auswanderung aus Deutschland nahelegte, andererseits war in seinem nächsten
Satz aber von der „Macht“ die Rede. Sein KZ-Hinweis betraf also wohl alle
regierenden Politiker und damit „Teile der Bevölkerung“.
Es handelte sich zwar um keine ausdrückliche Aufforderung zur Gewalt,
allerdings hat das Oberlandesgericht München eine bedauernde Äußerung über
die Schließung der NS-Vernichtungslager bereits 1985 als Volksverhetzung
bestraft. Das Modaladverb „leider“ könnte auch eine Bestrafung wegen einer
impliziten Billigung der NS-Gewaltherrschaft rechtfertigen.
Der Anführer der Dresdner Pegida-Bewegung, Lutz Bachmann, wurde von der
Staatsanwaltschaft Anfang Oktober wegen Volksverhetzung angeklagt. Dabei
ging es um Facebook-Äußerungen Bachmanns, die im Januar bekannt wurden und
zur Spaltung Pegidas führten.
Bachmann hatte Asylbewerber als „Dreckspack“, „Viehzeug“ und „Gelumpe…
bezeichnet. Bachmann habe damit Flüchtlinge auf eine Art und Weise
beschimpft, die ihre Menschenwürde angriff, so die Dresdner
Staatsanwaltschaft.
20 Oct 2015
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Akif Pirinçci
KZ
Schwerpunkt Nationalsozialismus
Schwerpunkt Pegida
Verfassungsschutz
Schwerpunkt Jürgen Elsässer
Rechtsextremismus
Fußball-Bundesliga
Verfassungsschutz
Rechtsextremismus
Henriette Reker
Schwerpunkt Pegida
## ARTIKEL ZUM THEMA
Strafbefehl gegen Akif Pirinçci: Geldstrafe wegen KZ-Rede
Der deutsch-türkische Rechtspopulist Akif Pirinçci hatte bei Pegida davon
gesprochen, dass die KZs nicht mehr „in Betrieb“ sind. Nun muss er 11.700
Euro Strafe zahlen.
Kommentar AfD und Verfassungsschutz: Die ganz falsche Hoffnung
Der Verfassungsschutz soll sich des Pegida-Problems annehmen, fordern
SPD-Obere und CDU-Vize Armin Laschet. Sie machen es sich zu leicht.
„Compact“-Jahreskonferenz in Berlin: Hochhuth ist dabei, Coca-Cola nicht
Das rechtspopulistische Magazin „Compact“ hat zum Kongress geladen.
Chefredakteur Elsässer ruft zum Widerstand gegen Flüchtlinge auf.
Flüchtlinge, deren Helfer und Politiker: BKA warnt vor rechtsextremer Gewalt
Die Sicherheitsbehörden blicken mit großer Sorge auf den Widerstand
Rechtsextremer gegen Asylbewerber. Ein Lagebericht führt mögliche neue
Protestformen auf.
Kündigen wie die Profis: Chef, ich hab keinen Bock mehr
Mit einem beherzten offenen Brief sagte der Webmaster von Akif Pirinçci
„Lebewohl“. Eine Liste, wer noch alles hinschmeißen sollte.
Forderung nach Verfassungsschutzeinsatz: Pegida unter Beobachtung
Verstoßen die Organisatoren von Pegida gegen das Grundgesetz? Das soll nach
Meinung von SPD-Politiker Stegner der Verfassungsschutz prüfen.
Pegida in Dresden: Warnung vor Radikalisierung
Die Straße dürfe nicht den Hetzern überlassen werden, mahnen Politiker,
nachdem Tausende Pedigisten auf die Straße gingen. Ein Demonstrant wurde
schwer verletzt.
Pegida-Bewegung im Visier: Schluss mit harmlos
Nach der Attacke auf die designierte Kölner OB Henriette Reker verschärft
die Politik den Ton gegenüber Asylfeinden deutlich.
Jahrestag von Pegida in Dresden: Ein Jahr Fremdenfeindlichkeit
Rund 15.000 Mitläufer der rechtsextremen Gruppe demonstrieren am Abend
gegen „Feinde des deutschen Volkes“. Feierstimmung? Geht so.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.