# taz.de -- Entwurf aus dem Justizministerium: Strafen gegen Wettbetrug geplant | |
> Schon der Versuch zählt: Justizminister Maas will das Strafgesetzbuch | |
> ergänzen, um die „Integrität des Sports“ zu schützen. | |
Bild: Nicht strafbar: Fußballtorwart Bernd Leno nach einem Eigentor. | |
Berlin taz | Die Bundesregierung will mit neuen Strafnormen den Sport vor | |
Manipulationen schützen. Nach dem Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz legte | |
Justizminister Maas nun einen zweiten Gesetzentwurf vor, mit dem der | |
„Sportwettbetrug“ und die „Manipulation von berufssportlichen Wettbewerbe… | |
unter Strafe gestellt werden sollen. | |
Nach den beiden neuen Strafparagraphen können sich künftig Spieler und | |
Trainer strafbar machen, wenn sie die gegnerische Mannschaft begünstigen | |
und sich als Gegenleistung Schmiergeld und andere „Vorteile“ versprechen | |
lassen. | |
Strafbar wäre es etwa, wenn ein bestochener Spieler frei vor dem Tor | |
absichtlich danebenschießt oder wenn der geschmierte Trainer den besten | |
Spieler seines Teams schon nach einer halben Stunde auswechselt. Strafbar | |
wäre es zudem, wenn ein korrumpierter Schiedsrichter einen Elfmeter pfeift, | |
obwohl das Foul eindeutig außerhalb des Strafraums stattfand. | |
Natürlich ist der Fehler an sich nicht strafbar. Es muss vielmehr immer | |
eine „Unrechtsvereinbarung“ mit dem Vorteilsgeber vorliegen. Es kommt dann | |
gar nicht mehr darauf an, ob die Manipulation am Ende zum gewünschten | |
Ergebnis führt, ja ob sie überhaupt stattfand. Es genügt, dass sich jemand | |
einen Vorteil für eine Manipulation versprechen ließ. | |
## Drei Jahre Haft | |
Die Tat soll mit bis zu drei Jahren Freiheitstrafe oder Geldstrafe bedroht | |
werden. Und selbstverständlich gilt die Strafe auch für die Drahtzieher der | |
Manipulation, die die Sportler, Trainer und Schiedsrichter bestechen. Wenn | |
besonders große Bestechungsgelder fließen oder wenn die Tat als Bande | |
verübt wird, drohen sogar Haftstrafen bis zu fünf Jahren. | |
Die beiden neuen Delikte unterscheiden sich in einem wichtigen Punkt. Beim | |
Wettbetrug will sich der Auftraggeber irreguläre Vorteile bei Sportwetten | |
verschaffen. Dagegen zielt die sonstige Manipulation von Sportwettbewerben | |
auf sportliche Ziele ab, zum Beispiel die Abwendung eines Abstiegs aus der | |
jeweiligen Liga. | |
Und noch ein Unterschied: Der Wettbetrug gilt auch für Amateurspiele, | |
während sonstige Manipulationen nur im Profisport strafbar sein sollen. | |
Der Wettbetrug wurde bisher als normaler „Betrug“ bestraft. Am bekanntesten | |
ist der Fall des Fußball-Schiedsrichters Robert Hoyzer, dessen Verurteilung | |
der Bundesgerichtshof 2006 bestätigte. Der kroatische Wettpate Ante Sapina | |
wurde sogar schon zwei Mal verurteilt. | |
## Kein völliges Neuland | |
Hier wird also kein völliges Neuland betreten, das neue Delikt „Wettbetrug“ | |
soll künftig aber leichter beweisbar sein, heißt es in der Begründung des | |
Gesetzentwurfs. Vor allem aber sollen sich Spieler, Trainer und | |
Schiedsrichter künftig als Täter strafbar machen und nicht nur wegen | |
Beihilfe zum Betrug des Wettpaten. | |
Größer ist die Veränderung bei der „Manipulation von Sportwettbewerben“. | |
Soweit es nur um sportliche Ziele ging, war es bisher nicht strafbar, | |
gegnerische Spieler und Trainer oder den Schiedsrichter zu bestechen. Es | |
drohten allenfalls Sanktionen des jeweiligen Sportverbands wie zum Beispiel | |
jahrelange Sperren. Am bekanntesten ist der Bundesligaskandal von 1971, als | |
Arminia Bielefeld sich mit gekauften Spielen den Klassenerhalt sicherte. | |
Der Gesetzentwurf des Justizministers befindet sich derzeit in der | |
Ressortabstimmung und der Verbände- und Länderanhörung. Grundsätzlich | |
dürfte es aber keine Probleme geben, denn der schwarz-rote | |
Koalitionsvertrag sieht „strafrechtliche Regelungen“ gegen | |
Spielmanipulationen ausdrücklich vor. | |
## Neue Paragraphen | |
Anders als beim geplanten Anti-Doping-Gesetz soll hier kein eigenständiges | |
Gesetz entstehen, vielmehr sollen neue Paragraphen (265 c bis 265 f) ins | |
Strafgesetzbuch eingefügt werden. Als geschütztes Rechtsgut gelten die | |
wirtschaftlichen Interessen der ehrlichen Sportler, Vereine, Verbände und | |
Veranstalter sowie die „Integrität des Sports“. | |
Der Sport stehe für Werte wie Fairness und Leistungsbereitschaft. Wenn | |
Wettkämpfe manipuliert werden, verliere der Sport seine Authentizität, so | |
der Gesetzentwurf, und damit wohl auch seine ideelle und wirtschaftliche | |
Bedeutung. | |
9 Oct 2015 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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