# taz.de -- Sportrechtler über Wettbetrugsgesetz: „Das ist nur ein erster Sc… | |
> Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf gegen Wettbetrug | |
> verabschiedet. Für Sportrechtler Fiedler geht er nicht weit genug. | |
Bild: Viel vor, Heiko Maas dahinter: „Rote Karte für Spielmanipulation“ | |
taz: Herr Fiedler, mit dem neuen Gesetz gegen Wettbetrug und Manipulation | |
hätten die Strippenzieher und deren Komplizen nun endlich eine | |
Strafverfolgung zu befürchten. | |
Adrian Fiedler: Dem Grunde nach: ja. Solche Fälle erhofft sich der | |
Gesetzgeber durch die neuen Vorschriften zu erfassen. Bei einem so | |
internationalen Problem wie Wettbetrug ist allerdings oftmals nicht klar, | |
ob deutsches Strafrecht anwendbar ist und somit ein Bezug zu Deutschland | |
gegeben ist. | |
Sie haben mit der Arbeitsgruppe Sport bei Transparency International | |
Deutschland die Gesetzesänderung kritisch geprüft. Hält das neue Gesetz, | |
was es verspricht? | |
Wir begrüßen jede Anstrengung, die zur Verhinderung des sogenannten | |
Match-Fixing unternommen wird. Allerdings darf das Strafrecht nicht als | |
Allheilmittel angesehen werden. Es werden bei Weitem nicht alle Fälle | |
erfasst, und es könnte auf diesem Wege von der Bekämpfung der strukturellen | |
Ursachen abgelenkt werden. | |
Was kann das Gesetz in der Praxis leisten? | |
Sicherlich setzt es erst mal ein wichtiges Zeichen an alle, dass der Staat | |
das Thema auf seine Agenda gesetzt hat. Dies geht auch damit einher, dass | |
die Strafermittlungsbehörden bei entsprechender Verdachtslage deutlich | |
früher und gezielter anfangen zu ermitteln. | |
Wie lief die Strafverfolgung bisher? | |
Wie bei anderen korruptiven Verhaltensweisen war es für die Strafverfolgung | |
schwierig, dass überhaupt Fälle zeitnah ans Licht gekommen sind. Hier wäre | |
es ein Vorteil, dass nach dem neuen Gesetz schon die Verabredung oder das | |
Angebot zu einer Spielmanipulation strafbar sind, sodass die Behörden nicht | |
erst bis zum Platzieren der Wette oder zum Spieltag abwarten müssten. | |
Und wo liegen die Kritikpunkte? | |
Es sind sehr viele Lücken denkbar. Vor Augen hat der Gesetzgeber Fälle, die | |
wie am Reißbrett geplant sind. In denen ein Dritter, in der Regel die | |
Wettmafia, einen Profisportler bei einem offiziellen Turnier mit Geld zu | |
Manipulationen motiviert. Viele Fälle funktionieren anders. Wenn zum | |
Beispiel Tennisspieler eigenständig agieren, sprich: auf sich selbst | |
setzen. Auch ein bestimmter Fall im Fußball wäre nicht erfasst worden: ein | |
Testspiel, das nicht offiziell von einem Sportverband ausgerichtet wurde. | |
Dem globalen Wettmarkt ist das aber egal. Da wird auf alles gewettet. Noch | |
ein weiteres Problem, das bestehen bleibt: Match-Fixing ist ein globales | |
Phänomen. Die deutsche Strafverfolgung allein wird nicht weit kommen, wenn | |
die internationale Zusammenarbeit nicht gestärkt wird. | |
Wie sind diese Lücken zu schließen? | |
Wichtig bleibt, die Ursachenbekämpfung nicht aus dem Blick zu verlieren. | |
Sportverbände haben die Möglichkeit, klare Regeln und Disziplinarverfahren | |
zu setzen, denn der Verlust der verbandsrechtlichen Spielerlaubnis hat für | |
Sportler eine stark abschreckende Wirkung. Wichtig ist Prävention, denn die | |
jungen Spieler von heute sind die Angesprochenen von morgen. Schließlich | |
könnte die sinnvolle Regulierung des Wettmarkts helfen, auch diesen Akteur | |
bei der Arbeit noch mehr einzubinden. Das Gesetz ist ein erster Schritt. Es | |
müssen noch weitere Schritte folgen. | |
7 Apr 2016 | |
## AUTOREN | |
jan lueke | |
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