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# taz.de -- Asylschnellverfahren an der Grenze: Schnell, schneller, Transit
> Die Bundesregierung prüft die Einrichtung von Schnellverfahren an der
> Grenze. Nach EU-Recht wäre das für maximal zwei Jahre zulässig.
Bild: Für Schnellverfahren müssten Lager an der Grenze entstehen.
Freiburg taz | Die Bundesregierung liebäugelt mit der Einführung von
Asylschnellverfahren in „Transitzonen“ an der deutschen Grenze.
Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) sprach in Bild am Sonntag von
einem „vernünftigen“ Vorschlag, der die Probleme allerdings nicht allein
lösen könne. Auch Innenminister Thomas de Maizière (CDU) befürwortete eine
solche Regelung.
Der Begriff „Transitzonen“ stammt von Umsteigezonen auf Flughäfen, in denen
offiziell noch keine Einreise ins jeweilige Land erfolgt. Dort werden schon
seit 1993 Eil-Asylverfahren in einfachen Fällen durchgeführt. Gleiches soll
nun auch an den deutschen Landgrenzen möglich werden.
Die CSU fordert dies schon seit Wochen. Erst am Freitag hatte der
bayerische Ministerrat beschlossen: „Der Bund muss umgehend die
gesetzlichen Grundlagen für die Einführung des Landgrenzverfahrens
schaffen, um beschleunigte Asylverfahren in Transitzonen durchführen zu
können und die Einreise vorläufig zu verweigern.“
In einem ersten Entwurf des Asylverfahren-Beschleunigungsgesetzes, das am
Donnerstag im Bundestag beschlossen werden soll, waren Mitte September
bereits entsprechende Regelungen enthalten. Paragraf 18b des Asylgesetzes
sah ein besonderes „Verfahren bei der Einreise auf dem Landwege“ vor. In
der nächsten Fassung des Gesetzentwurfs war der Passus wieder gestrichen.
Altmaier kündigte an: „Wir besprechen diese Frage gerade in der Koalition.
Ich gehe davon aus, dass wir in den nächsten Tagen zu einer Entscheidung
kommen.“
## EU: Transitzonen in der EU nur temporär zulässig
Die EU-Asylrichtlinie sieht solche Transitzonen durchaus vor. Danach können
an der Grenze oder in Transitzonen Asylverfahren durchgeführt werden, wenn
der Antragsteller zum Beispiel aus einem „sicheren Herkunftsstaat“ kommt,
nichts Asylrelevantes vorgetragen hat, seine Ausweispapier absichtlich
vernichtete oder falsche Angaben macht.
Anfang Oktober hat die EU-Kommission allerdings laut Frankfurter
Allgemeiner Sonntagszeitung darauf hingewiesen, dass Transitzonen
typischerweise ein Instrument für die EU-Außengrenzen sind. Dagegen seien
an den EU-Binnengrenzen Grenzkontrollen und damit auch Transitzonen nur
vorübergehend zulässig.
Die Zulässigkeit von Grenzkontrollen an EU-Binnengrenzen regelt der
Schengener Grenzkodex, eine EU-Verordnung. Danach sind die derzeit
eingeführten „sofortigen“ Grenzkontrollen maximal zwei Monate lang
zulässig. Wenn die Grenzkontrollen vorher gegenüber der EU-Kommission und
den anderen EU-Staaten angekündigt werden, sind sie maximal sechs Monate
möglich. Unter „außergewöhnlichen Umständen“ sind aber maximal zwei Jah…
möglich. In diesem Fall muss wegen mangelhafter Kontrollen an den
Außengrenzen der „Raum ohne Binnengrenzen“ insgesamt gefährdet sein.
## Grenzsicherung und weitere Investitionen wären nötig
Möglicherweise spekuliert die Bundesregierung darauf, zumindest zwei Jahre
lang Asylverfahren in Transitzonen durchführen zu können. Dann könnte sie
dort auch Flüchtlinge, für die nach den Dublin-Regelungen ein anderer
EU-Staat zuständig ist, zurückweisen. Dies sieht das Asylverfahrensgesetz
schon heute vor. Allerdings würde all dies gewaltige Investitionen in neue
Gebäude für Unterbringung und Befragung der Asylsuchenden erfordern.
Zudem müsste wohl die Grenze gesichert werden, damit die Grenzkontrollen
nicht einfach umgangen werden. Nach der EU-Verfahrensrichtlinie müssten die
Verfahren an der Grenze binnen vier Wochen abgeschlossen sein. In dieser
Zeit schafft man es heute meist nicht, die Flüchtlinge auch nur zu
registrieren. Und dass die zuständigen Herkunfts-, Durchreise- und
Dublin-Staaten die im Transit abgewiesenen Flüchtlinge wieder aufnehmen,
ist auch nicht selbstverständlich.
12 Oct 2015
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Flucht
Transitzonen
Grenzsicherung
Schnellverfahren
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