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# taz.de -- NSA-Skandal und Selektorenliste: Her damit!
> Die Opposition reicht in Karlsruhe Klage gegen die Regierung ein. Sie
> fordert die Herausgabe der NSA-Selektorenliste an den
> Untersuchungsausschuss.
Bild: Die Regierung enthalte dem Untersuchungsausschuss wichtige Beweismittel z…
Berlin afp | Mit einer Verfassungsklage in Karlsruhe wollen die Fraktionen
von Grünen und Linken die Bundesregierung zur Herausgabe der geheimen
NSA-Selektorenliste zwingen. Die Oppositionsfraktionen reichten [1][nach
eigenen Angaben] vom Donnerstag eine gemeinsame Klage vor dem
Bundesverfassungsgericht ein, in der sie der Bundesregierung die
Vorenthaltung wichtiger Beweismittel für den Untersuchungsausschuss des
Bundestags zu der Spähaffäre vorwerfen. Sie sehen darin eine
verfassungswidrige Missachtung der Parlamentsrechte.
Die Selektorenliste verzeichnet jene Suchbegriffe, mit denen der
Bundesnachrichtendienst (BND) im Auftrag des US-Geheimdiensts NSA
[2][Datenströme auf potenziell wichtige Informationen durchkämmt hat]. Es
besteht der Verdacht, dass viele dieser Suchbegriffe problematisch waren –
etwa weil sie sich gegen europäische Behörden oder Unternehmen richteten.
Der Untersuchungsausschuss des Bundestags möchte Licht in diese
Angelegenheit bringen.
Allerdings verweigert die Bundesregierung dem Ausschuss einen Einblick in
die Liste. Zur Begründung verweist sie auf Geheimhaltungserfordernisse aus
Staatswohlgründen und auf [3][geheime Abkommen mit den USA] über den Umgang
mit Geheimdienstmaterial. Zugang zu der Liste hat derzeit nur eine von der
Regierung selbst beauftragte Vertrauensperson, die dem Ausschuss Bericht
erstatten soll.
„Dies ist ein völlig inakzeptabler Vorgang“, sagte
Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Britta Haßelmann bei der Vorstellung der
Klageschrift. Die Weigerung der Bundesregierung sei ein „weitreichender
Eingriff in Parlamentsrechte“. Ihre Linken-Kollegin Petra Sitte sagte: „An
der Selektorenliste wird der Kern des Untersuchungsauftrags berührt,
deswegen wollen wir hier nicht nachgeben.“
Der Verfahrensbevollmächtigte der Opposition, der Kieler
Verwaltungsrechtler Wolfgang Ewer, wies die Argumentation der
Bundesregierung zurück. „Wir gehen davon aus, dass es kein
völkerrechtliches Verbot der Vorlage an den Bundestag gibt“, sagte er.
Der Jurist beklagte die umfangreichen Geheimhaltungsvorschriften der
Bundesregierung in dem Justizverfahren: Weder die Begründung der
Bundesregierung für die Nichtvorlage der Selektorenliste noch die
einschlägigen völkerrechtlichen Abkommen mit den USA dürften veröffentlicht
werden. In der [4][159-seitigen Klageschrift], die der Presse vorgestellt
wurde, sind deshalb zahlreiche Passagen geschwärzt. „Dieser Umfang des
Geheimschutzes erschwert die Darstellung unseres Antrags in der
Öffentlichkeit“, sagte Ewer.
Die Klage hatte der Verfahrensbevollmächtigte nach eigenen Angaben am
Mittwoch durch persönliche Übergabe an Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle
in Karlsruhe übergeben. Zum erwarteten Termin einer Entscheidung wollte
sich Ewer nicht äußern; in den kommenden sechs Monaten erwarte er aber
keinen Richterspruch in der Angelegenheit.
17 Sep 2015
## LINKS
[1] http://www.linksfraktion.de/nachrichten/klage-herausgabe-selektorenlisten/
[2] /Debatte-Spionage-in-Deutschland/!5200461
[3] /Selektoren-der-NSA-in-Deutschland/!5219638
[4] http://dokumente.linksfraktion.de/inhalt/skmbt-c45215091518120.pdf
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