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# taz.de -- Ergebnisse der Volkszählung 2011: Karlsruhe stoppt Löschung der D…
> Viele Kommunen glauben nicht, dass ihre Einwohnerzahl gesunken ist. Diese
> Ergebnisse des Zensus 2011 werden nun nicht mehr gelöscht.
Bild: Kommunen zweifeln die Ergebnisse der Volkszählung 2011 an.
Karlsruhe dpa | Das Land Berlin hat mit seiner Klage gegen den Zensus 2011
beim Bundesverfassungsgericht einen wichtigen Teilerfolg errungen: Die
Karlsruher Richter gaben einem Eilantrag des Landes statt und stoppten
vorläufig die Löschung aller im Rahmen des Zensus erhobenen Daten. Das
teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit (Az.: 2 BvF 1/15). Berlin
wehrt sich dagegen, dass durch den Zensus seine Einwohnerzahl um etwa
180.000 Einwohner auf 3,3 Millionen Einwohner nach unten korrigiert wurde.
Grund für die Karlsruher Entscheidung waren Rechtsbehelfe von insgesamt
über 1.000 Gemeinden gegen die auch für sie nachteiligen Ergebnisse der
Erhebung. Wenn die Daten weiter gelöscht würden, könnten die Gemeinden eine
eventuell fehlerhafte Berechnung ihrer Einwohnerzahl durch die Gerichte
nicht mehr effektiv überprüfen lassen, hieß es nach einer Folgenabwägung.
Der mit der längeren Speicherung verbundene Eingriff in das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Bürger sei demgegenüber
von „verhältnismäßig geringem Gewicht“. Die Speicherfrist war bereits im
Mai abgelaufen.
Das Land Berlin hat als einziges in Karlsruhe geklagt. Das Land zweifelt
grundsätzlich an der 2011 erstmals angewandten Erhebungsmethode und will
die Verfassungsmäßigkeit der Volkszählung klären lassen.
## Weniger Einnahmen im Länderfinanzausgleich
Darüber will der Zweite Senat später entscheiden. Ein Zeitpunkt sei derzeit
nicht absehbar, sagte ein Gerichtssprecher. Viele Gerichte in den unteren
Instanzen wollen diese Entscheidung jedoch abwarten. Der vorläufige Stopp
der Löschung gilt zunächst für sechs Monate, kann aber verlängert werden.
Die Statistischen Ämter von Bund und Land führten die Erhebung 2011 durch,
um die amtlichen Einwohnerzahlen von Bund, Ländern und Gemeinden
verbindlich festzulegen. Für Städte mit mehr als 10.000 Einwohnern wurde
dabei erstmals eine registergestützte Stichprobenerhebung durchgeführt.
Die Ergebnisse führten in zahlreichen Gemeinden zu einer offiziellen
Verringerung ihrer Einwohnerzahl, was in den sogenannten Nehmerländern zu
weniger Einnahmen im Länderfinanzausgleich führt.
„Zur Abwehr möglicher schwerer Nachteile für die betroffenen Gemeinden ist
der Erlass der Anordnung daher dringend geboten“, urteilten die Richter.
Für die Kommunen gehe es um viel Geld. Die nächste Erhebung soll 2021
stattfinden. Berlin würden von 2011 bis dahin etwa 4,7 Milliarden Euro
entgehen. Eventuelle Nachzahlungen hingen davon ab, ob die ermittelten
Zahlen richtig gewesen seien, befanden die Richter.
1 Sep 2015
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