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# taz.de -- Wegen Zensus verliert Hamburg Mandate: Weniger Hamburg in Berlin
> Hamburg verliert einen Abgeordneten, weil der Bund mit niedrigen
> Einwohnerzahlen hantiert. Verfassungsgericht verhandelt das im Oktober.
Bild: EinE einsamer Hamburger*in darf leider nicht in den Bundestag
Hamburg taz | Hamburg wächst – aber der Bund will das nicht glauben. Bei
der Bundestagswahl am Sonntag soll die Hansestadt eines ihrer zurzeit 13
Mandate im Berliner Reichstag verlieren, weil das Bundeswahlamt mit
veralteten und zu niedrigen Einwohnerzahlen rechnet – mit denen vom 31. Mai
2016. Und selbst die beruhen auf fragwürdigen Schätzungen: Am 24. Oktober
will das Bundesverfassungsgericht über eine Klage von Hamburg und Berlin
verhandeln, die sich bei der Berechnung ihrer Einwohnerzahlen kleingemacht
fühlen – und deshalb bereits mehrere Hundert Millionen Euro beim
Länderfinanzausgleich verloren haben.
Berechnungsgrundlage für den Bund ist der Zensus von 2011, dessen
Ergebnisse seitdem von den Statistikern fortgeschrieben werden. Danach
wohnten in der Hansestadt Ende Mai vorigen Jahres 1.524.458 Menschen mit
deutscher Staatsangehörigkeit, Babys, Kinder und Jugendliche eingerechnet.
Neuere Zahlen liegen dem Bundeswahlamt nicht vor. Danach hat die Zahl der
Deutschen in der Hansestadt im Vergleich zur Bundestagswahl 2013 um etwa
35.237 abgenommen. Und schon verliert Hamburg bei der Verteilung der 598
Mandate im Bundestag auf die Länder einen Sitz, ausgerechnet an Bayern.
Nach Angaben des Hamburger Landeswahlamts indes wurden Benachrichtigungen
an 1.296.548 Wahlberechtigte verschickt, das sind 12.630 Menschen mehr als
vor vier Jahren. Die Einwohnerzahl wird mit 1,86 Millionen am Jahresende
2016 angegeben. Abzüglich der 309.944 nicht wahlberechtigten Einwohner ohne
deutschen Pass hätte die deutsche Bevölkerung somit um fast 30.000 Personen
zugenommen, nicht um rund 35.000 abgenommen. Und diese Differenz schmälert
Hamburgs Einfluss im Bund.
Dagegen sei zunächst nichts zu machen, lautet die Einschätzung im Rathaus.
Sollte aber das Bundesverfassungsgericht der Klage von Hamburg und Berlin
stattgeben, beide im Länderfinanzausgleich besser stellen und ihre
Einwohnerzahl nach oben korrigieren, „dann müsste man eine
Wahlprüfungsbeschwerde überlegen“, sagt Farid Müller, Verfassungspolitiker
der Grünen. Eine Anfechtung der Mandatsverteilung im Bundestag wäre die
Konsequenz.
An deren Legitimität indes zweifelt der rot-grüne Senat. Nach dem
Wahlprüfungsgesetz gehörten „weder Hamburg als Bundesland noch die
Staatsorgane Senat und Bürgerschaft zum Kreis der
Wahlanfechtungsberechtigten“, teilte Senatssprecher Sebastian Schaffer mit.
„Hamburg ist daher rechtlich nicht in der Lage, die Bundestagswahl
anzufechten.“ Und somit den Rechenkünsten des Bundeswahlamts offenbar
hilflos ausgesetzt.
22 Sep 2017
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
## TAGS
Bundestag
Parlament
Schwerpunkt Bundestagswahl 2025
Zensus
Schwerpunkt Überwachung
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