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# taz.de -- Protest gegen Zensus: Zwischenerfolg für Berlin
> Verfassungsgericht stoppt Datenlöschung der Volkszählung, die das Land
> Milliarden kostet. So bleibt die Basis für die eigentliche Klage gegen
> Zensus erhalten.
Bild: Im Mai 2011 gab es die stichprobenartige Datenerfassung, zwei Jahre spät…
Die Milliarden-Hoffnung lebt noch: Berlin kann weiter auf eine Korrektur
des sogenannten Zensus klagen, einer stichprobenartigen Volkszählung im
Jahr 2011, die das Land seither jährlich um fast 500 Millionen Euro bringt.
Denn das Bundesverfassungsgericht stoppte jetzt die eigentlich anstehende
Löschung der mit dem Zensus verbundenen Daten – sie bilden die Grundlage
für die Klage Berlins dagegen, dass dabei Berlins offizielle Einwohnerzahl
um rund 180.000 Menschen reduziert wurde „Jetzt ist sichergestellt, dass es
eine gerichtliche Überprüfung der Einwohnerzahl geben kann“, sagte
Innensenator Frank Henkel (CDU).
Hintergrund des Streits ist, dass sich der Anteil Berlins am
Länderfinanzausgleich zum großen Teil nach seiner Einwohnerzahl richtet.
Nach den im Mai 2013 vorgestellten Ergebnissen der stichprobenartigen
Volkszählung zwei Jahre zuvor aber hatte Berlin zum damaligen Zeitpunkt
nicht etwa dreieinhalb Millionen Einwohner, sondern nur 3,3 Millionen.
Erstmals lief der Zensus, auf Register gestützt, bei Gemeinden über 10.000
Einwohner nur stichprobenartig ab. Als Folge der Zählung musste das Land
für die Jahre 2012 und 2013 zusammen fast eine Milliarde Euro an das
Bundesfinanzministerium zurückzahlen. Grund sollten vor allem
Berlin-Wegzügler sein, die sich nicht abmeldeten.
Berlin und Hamburg hatten schon im Juli 2013 Widerspruch gegen das Ergebnis
eingelegt, genau wie rund 1.000 Gemeinden. Nur Berlin allerdings reichte
Ende 2014 deswegen eine Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Die
Begründung lautete, es gebe „schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken“
gegen das damals angewandte Stichprobenverfahren. Es sei in Großstädten
nicht sinnvoll anzuwenden, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Michael
Müller (SPD).
## Daten als Klagegrundlage
Damit dieser Klage nicht die nötige Faktengrundlage verloren ging, hatte
Berlin in einem Eilantrag darauf gedrungen, dass die Daten des Zensus bis
zum Urteil erhalten bleiben – ihre Löschung hatte nach Angaben von Henkels
Innenverwaltung bereits begonnen.
Das Bundesverfassungsgericht musste bei seiner Klage abwägen zwischen dem
Berliner Anliegen und einer Überschreitung der Speicherfrist. Die lief
schon im Mai aus. Der Eingriff durch die aufgeschobene Löschung sei von
„verhältnismäßig geringem Gewicht“, hieß es aus Karlsruhe zur Begründu…
der Entscheidung. Wann das Bundesverfassungsgericht die eigentliche Klage
entscheidet, ließ ein Gerichtssprecher am Dienstag offen. Die nächste
Volkszählung steht 2021 an, frühere Zählungen gab es zuletzt 1987 in der
Bundesrepublik und 1981 in der DDR.
1 Sep 2015
## AUTOREN
Stefan Alberti
## TAGS
Berliner Senat
Zensus
Volkszählung
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Zuwanderung
Freistaat Bayern
Berlin
Volksentscheid
Zensus
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