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# taz.de -- Kommentar Julian Assange: Abschließen unmöglich
> Bald verjähren drei von vier Straftaten, die Julian Assange vorgeworfen
> werden. Trotzdem ist er kein freier Mann – weil er nie vor Gericht stand.
Bild: Gilt zwar als „Botschaftsflüchtling“, lebt aber eher wie ein Gefange…
Wird sich das Leben von Julian Assange jetzt ändern? Wird er sich wieder
frei bewegen können? Auf die Straße gehen, wo auch immer? Im Biergarten
sitzen, wann auch immer? An den Badesee fahren, mit wem auch immer?
Wohl kaum. Auch wenn am Donnerstag und am kommenden Dienstag drei von vier
Tatvorwürfen wegen sexueller Belästigung und Nötigung, die gegen den
Wikileaks-Gründer in Schweden erhoben worden sind, nach fünf Jahren
verjähren, dürfte Assange nach wie vor in der Ecuadorianischen Botschaft in
London festsitzen. Dorthin war er 2010 geflohen, um einem europäischen
Haftbefehl zu entgehen. Er gilt zwar als „Botschaftsflüchtling“, lebt aber
eher wie ein Gefangener. Verlässt er die Botschaft, schnappen die Behörden,
die ihn suchen, zu.
Warum, wo doch die Vorwürfe gegen ihn jetzt keine juristische Rolle mehr
spielen? Es gibt noch eine andere Anschuldigung: Vergewaltigung. Und die
verjährt erst nach zehn Jahren, in Assanges Fall also 2020.
Ein schwieriger Fall. Für die Justiz. Für Assange. Für die Frauen, die ihn
angezeigt haben. Ob nun mit oder ohne Verjährung — es scheint, als ob es in
diesem Fall nur VerliererInnen gibt. Wie soll das auch anders sein? Niemand
weiß, was genau vorgefallen ist, als der Australier 2010 bei einer
Vortragsreise in Schweden mit den Frauen zusammentraf. Es steht Aussage
gegen Aussage: freiwilliger Sex gegen Nötigung und Vergewaltigung.
Was passiert ist, lässt sich nur schwer klären, solange der Mann nicht
angehört wird. Eine intensive Befragung aber hat bislang nicht
stattgefunden. Das wiederum hat ebenfalls mit dem Verfahren zu tun.
## Causa Kachelmann
Das erinnert ein wenig an die Causa Kachelmann. Dem Wettermoderator wurde
2010 Vergewaltigung mit schwerer Körperverletzung vorgeworfen. Das hat
Kachelmann abgestritten. Doch im Gegensatz zu Assange landete Jörg
Kachelmann vor Gericht. Das Ergebnis ist bekannt: Der Mann wurde
freigesprochen. Seine Schuld konnte nicht bewiesen werden.
Der Kachelmann-Prozess allerdings hatte den Vorteil, dass der Fall
irgendwann ad acta gelegt werden konnte. Die Beteiligten können sich wieder
anderen Dingen zuwenden. Das ist wichtig, denn das Leben geht für alle
weiter — auch wenn das lapidar klingt.
Emotional und psychisch hingegen wird der Vorgang die Betroffenen sicher
noch lange beschäftigen. Opfer physischer und psychischer Gewalt leiden
mitunter ihr Leben lang an den Folgen. Das ist in jedem Fall dramatisch,
aber keine Sache des Gerichts mehr.
## Causa „Mattress Girl“
Auf der anderen Seite gehen auch zu Unrecht Beschuldigte nie unbeschadet
aus einem Verfahren heraus. Das durfte gerade ein junger Deutscher erleben,
der in Amerika von einer Kommilitonin beschuldigt worden war, diese
vergewaltigt zu haben.
Der Fall des „Mattress Girl“ ging durch die Medien und die sozialen
Netzwerke: Emma Sulkowicz, das vermeintliche Opfer, hatte die Matratze, auf
der die Vergewaltigung stattgefunden haben soll, als Anklage stets mit sich
getragen.
Zu Unrecht, wie die Universität entschied: Dem deutschen Studenten konnte
nichts nachgewiesen werden. Damit ist er zwar „freigesprochen“, aber das
hilft ihm derzeit nur marginal. In den USA braucht er sich beispielsweise
gar nicht erst um einen Job zu bewerben — sein Name ist dort überall
bekannt. Und in Deutschland? Er wird es sehen.
13 Aug 2015
## AUTOREN
Simone Schmollack
## TAGS
Julian Assange
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Vergewaltigung
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