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# taz.de -- Staatsanwaltschaft weist Anzeige ab: Schlappe für Zschäpe
> Die Staatsanwaltschaft weist eine Anzeige der Angeklagten im NSU-Prozess
> gegen ihre Anwälte ab. Richter beschlagnahmt Akten von
> Verfassungsschützer.
Bild: Sitzen wieder fester im Sattel: das ursprüngliche Zschäpe-Anwaltstrio S…
Berlin taz/dpa | Die Attacken verpuffen. Am Mittwoch wies die
Staatsanwaltschaft München eine Strafanzeige von Beate Zschäpe gegen drei
ihrer vier Pflichtverteidiger im NSU-Prozess ab. Die Prüfung habe „keinen
Straftatbestand“ ergeben.
Am Freitag hatte Zschäpe ihre Anwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und
Anja Sturm wegen angeblicher Verletzung der Schweigepflicht angezeigt.
Diese hätten sich am Rande des NSU-Prozesses mit Richter Manfred Götzl über
ihre Aussagebereitschaft ausgetauscht.
Die Staatsanwaltschaft sieht darin kein Problem: Es handele sich „um ein
legitimes Verhalten von Verteidigern“. Auch wurden „keinerlei Informationen
weitergegeben, die sich auf die Frage der Schuld oder Unschuld der
Angeklagten beziehen“.
Damit scheitert ein weiterer Versuch Zschäpes, ihre Verteidiger
loszuwerden. Vergangene Woche stellte die Hauptangeklagte zudem einen
neuerlichen Entpflichtungsantrag gegen das Anwältetrio. Über den hat der
Senat noch nicht entschieden.
Womöglich zielt Zschäpe darauf, Revisionsgründe nach einem Urteilsspruch zu
schaffen. Bisher spricht die Beweisaufnahme für eine hohe Haftstrafe.
Zschäpes jüngste Auftritte passen in das Bild der Anklage: Sie zeigen
weniger die unbedarfte Hausfrau, wie es die Verteidigung gern hätte, als
eine dominante Strippenzieherin.
Auch die Andeutung Zschäpes, doch noch auszusagen, scheint Taktik zu
bleiben. Trotz neuem, viertem Anwalt schweigt sie im Prozess weiter.
Offenbar will sich Zschäpe dieses letzte Machtmittel – die Spekulation um
eine Aussage – dennoch nicht nehmen lassen. So wäre zu erklären, dass sie
so drastisch, mit einer Anzeige, auf ein Gespräch ihrer Anwälte über dieses
Thema reagierte.
Der Senat setzte davon unbeeindruckt am Dienstag den Prozess regulär fort
und befragte einen Brandenburger Verfassungsschützer. Dieser betreute in
den Neunziger Jahren den V-Mann Carsten „Piatto“ Sz., der auch Hinweise auf
Kontaktleute und Banküberfälle des NSU-Trios lieferte – die zwischen den
Ämtern versandeten.
Der Geheimdienstler erschien mit Perücke und gab sich, wie bei seinem
ersten Auftritt Anfang Juli, wortkarg. Auf Fragen blätterte er wiederholt
in einem mitgebrachten Aktenordner. Verteidiger und Nebenkläger-Anwälte
verlangten darauf die Herausgabe der Dokumente.
Richter Götzl kam dem nach längerer Beratung nach: Er verfügte, die Akten
einzuziehen und zu kopieren – ein Novum im Prozess. Der Verfassungsschützer
muss nun noch einmal erscheinen.
29 Jul 2015
## AUTOREN
Konrad Litschko
## TAGS
NSU-Prozess
Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
Beate Zschäpe
Verfassungsschutz
Schwerpunkt Rechter Terror
NSU-Prozess
Manfred Götzl
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Rechtsextremismus
Schwerpunkt Rechter Terror
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