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# taz.de -- CDU-Politiker über Vorratsdatengesetz: „Die Aufgaben sind ja nic…
> Der Rechtspolitiker Patrick Sensburg lehnt ein Gesetz mit Verfallsdatum
> ab. Bei den Zugriffsrechten der Nachrichtendienste gibt er sich dafür
> kompromissbereit.
Bild: Genau, die Aufzeichnung läuft. Mitgehört wird später.
taz: Herr Sensburg, am Freitag berät der Bundestag erstmals über die
Vorratsdatenspeicherung. Haben die Abgeordneten dabei überhaupt noch
Spielräume? Oder müssen sie den Gesetzentwurf abnicken, den Justizminister
Maas (SPD) und Innenminister de Maizière (CDU) ausgehandelt haben?
Patrick Sensburg: Nein, solche Vorgaben würden sich die Abgeordneten nicht
gefallen lassen. Auch hier gilt, dass kein Gesetz den Bundestag so
verlässt, wie es hineingekommen ist.
Wenn es beim SPD-Konvent am 20. Juni großen Widerspruch gegen die
Vorratsdatenspeicherung gibt, könnten Sie darauf also noch reagieren?
Der Bundestag kann auf alles reagieren. Aber ob die Kritik an der
Vorratsdatenspeicherung in der SPD wirklich so groß ist, wie manche
glauben, muss sich erst zeigen.
In der SPD wird diskutiert, das Gesetz zu befristen, zum Beispiel auf fünf
Jahre, um den Kritikern entgegenzukommen. Könnte die Union damit leben?
Ich bin kein Freund von Gesetzen mit Ablaufdatum. Auch bei umstrittenen
Gesetzen sollte man sich so viel Mühe geben, dass sie dauerhaft gelten
können. Wir können über viele Dinge im Gesetz reden, eine Befristung halte
ich dabei aber nicht für sinnvoll.
Die Union ist also bereit, der SPD Zugeständnisse zu machen?
Die Union ist bereit, offen über den Gesetzentwurf zu verhandeln.
Änderungen sind also möglich – in beide Richtungen …
Sie selbst haben ja schon einige Vorschläge gemacht, den Gesetzentwurf der
Regierung zu verschärfen. Was ist Ihnen am wichtigsten?
Die Polizei sollte auf die bei den Telekomfirmen zehn Wochen lang
gespeicherten Daten immer dann zugreifen können, wenn es um die Aufklärung
von Straftaten geht, für die auch eine Telefonüberwachung zulässig wäre.
Was ist der Unterschied zum Entwurf der Regierung?
Die Polizei könnte die Vorratsdaten zum Beispiel auch nutzen, um schweren
Betrug, Abgeordnetenbestechung und bandenmäßige Steuerhinterziehung
aufzuklären.
Außerdem wollen Sie auch dem Verfassungsschutz und dem
Bundesnachrichtendienst Zugriff auf die Daten geben – zur Erfüllung aller
ihrer gesetzlichen Aufgaben …
Die Aufgaben sind ja nicht uferlos. Aber wenn die SPD den Zugriff der
Nachrichtendienste nur in bestimmten Fällen gewähren möchte, können wir
darüber reden. Wichtig ist, dass auch die Dienste ihre Aufgaben erfüllen
können – in einem gesetzlich geregelten Rahmen.
Justizminister Maas will den Nachrichtendiensten am liebsten gar keinen
Zugriff auf die gespeicherten Vorratsdaten geben .…
Etwas gar nicht zu regeln, kann auch zu Missverständnissen führen. Wenn es
um die Nachrichtendienste geht, bin ich für klare Regelungen.
11 Jun 2015
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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