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# taz.de -- Parteispenden-Watch der taz: Was verborgen bleibt
> Dass Politiker Spenden annehmen, ist demokratisch. Trotzdem bleibt der
> Öffentlichkeit vieles verborgen. Die 13 wichtigsten Fragen und Antworten
> zum Thema Parteispenden.
Bild: Finanziert durch Spenden: Die im Bundestag vertretenen Parteien sind auf …
1. Wozu brauchen Parteien überhaupt Spenden?
In Deutschland gibt es den Grundsatz der Staatsfreiheit. Das bedeutet, dass
Parteien nur zum Teil vom Staat finanziert werden dürfen. Die
Selbstfinanzierung hat Vorrang vor der Staatsfinanzierung. Das
Bundesverfassungsgericht spricht von "gesellschaftlicher Verwurzelung",
wenn sich Parteien bei den Bürgern um Spenden bemühen. Für den Geldfluss
soll es jedoch klare Spielregeln geben.
2. Wer darf spenden?
Bürger, Parteimitglieder, aber auch Unternehmen. Der Spender muss der
Partei bekannt sein. Anonyme Spenden von mehr als 500 Euro dürfen nicht
angenommen werden. Berufsverbände und Unternehmen im Eigentum der
öffentlichen Hand dürfen nicht spenden.
3. Warum spendet jemand an eine Partei?
Zunächst einmal: um sie zu unterstützen. Konzerne wollen eine einzelne
Partei stärken oder sie betreiben die breiter angelegte "politische
Landschaftspflege". Die Deutsche Bank etwa spendet an alle, außer an die
Linke. Sie darf dafür laut Gesetz keine konkrete Gegenleistung erwarten -
das wäre eine Einflussspende.
4. Sind Einflussspenden Korruption?
Ja: Nach dem Parteiengesetz, das auch die Spenden regelt, handelt es sich
um eine Spende, "die erkennbar in Erwartung eines bestimmten
wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt wurde" - eine
Einflussspende. Parteien dürfen sie nicht annehmen, sonst machen sie sich
strafbar. Eine Einflussspende nachzuweisen ist aber fast unmöglich.
5. Wie unterstützt der Staat die Parteispenden?
Der Staat förderte 2010 jeden gespendeten Euro mit 32 Cent: bis zu einem
Spendenbetrag von 3.300 Euro. Das gilt nur für "natürliche Personen", nicht
für "juristische", also Unternehmen. Spenden bis zu 3.300 Euro pro Jahr
können von der Steuer abgesetzt werden. Da alle Steuerzahler an der
Parteifinanzierung mitwirken, sollte sie für alle transparent sein. Artikel
21 des Grundgesetzes verpflichtet die Parteien, über ihre Finanzen zu
informieren.
6. Sind die Spenden transparent?
Es werden zwar Spenden in Höhe von über 10.000 Euro in den
Rechenschaftsberichten der Parteien auf [1][bundestag.de] veröffentlicht -
aber mit einer Verzögerung von fast zwei Jahren. Die Dokumente können nicht
digital durchsucht werden. Wer nach einem bestimmten Spender sucht, muss
sie umständlich dem Alphabet nach durchforsten. Nur Großspenden über 50.000
Euro müssen gleich online veröffentlicht werden.
7. Und was ist mit Spenden unter 10.000 Euro?
Es ist nur bekannt, welchen Anteil die Spenden von unter 10.000 Euro an der
Gesamtsumme ausmachen. Mehr als 80 Prozent aller Parteispenden blieben 2009
im Dunkeln: Bei den zuletzt veröffentlichten Rechenschaftsberichten wurden
von 147,75 Millionen Euro Gesamtspenden nur 24,5 Millionen Euro
veröffentlicht. Dabei können in kleinen Gemeinden schon geringe Beträge
Einfluss auf politische Entscheidungen ausüben. Die aktuelle Regelung lädt
förmlich dazu ein, die Spenden zu stückeln. Das ist zwar laut
Parteiengesetz verboten, aber nur schwer nachzuweisen, wie der Fall
Gauselmann zeigt.
8. Kontrolliert niemand diese kleinen Spenden?
Doch, aber nur zum Teil: Parteien müssen Wirtschaftsprüfer einsetzen, die
prüfen, ob die Schatzmeister der Parteien richtig gerechnet haben.
Schließlich geht es um Millionen, die der Staat zuschießt. Doch die Prüfer
nehmen lediglich die Rechenschaftsberichte der Bundes- und Landesverbände
stichprobenartig unter die Lupe.
Darüber hinaus sind sie verpflichtet, mindestens zehn Ortsverbände zu
überprüfen. Doch allein die CDU hat mehr als 10.000 Ortsverbände. Die
Prüfer suchen ihre Verbände selbst aus. In der Praxis wählen sie immer die
gleichen, insgesamt nicht viel mehr als zehn. Zu diesem Ergebnis kommt ein
Bericht der "Staatengruppe gegen Korruption des Europarates" von 2009.
9. Welche Sanktionen gibt es?
Verstößt eine Partei gegen das Publikationsgebot und der
Rechenschaftsbericht stellt sich als unrichtig heraus, dann wird eine
Strafzahlung fällig, die doppelt so hoch ist wie der falsch ausgewiesene
Betrag. Hat die Partei eine anonyme Spende angenommen, muss sie dreimal so
viel zahlen. Meldet die Partei eine unzulässige Spende allerdings dem
Präsidenten des Bundestags, muss sie nur den Betrag abführen - ohne
Sanktionen.
10. Wo hat das Gesetz weitere Lücken?
Es ist möglich, direkt an einzelne Abgeordnete zu spenden. So fällt die
Spende nicht unter das Parteiengesetz und erscheint in keinem
Rechenschaftsbericht. Abgeordnete können beliebig hohe Spenden in bar
annehmen. Rechtlich werden sie als Schenkung betrachtet. Wie viel Geld auf
diese Weise fließt, ist völlig unklar.
Staatsrechtler Jörn Ipsen vermutet, dass Abgeordnetenspenden vor allem bei
Kandidaten verbreitet sind, die für ihren Wahlkampf gezielt um Spenden
werben. Wenn der Empfänger der Spende ein Bundestagsmandat innehat, gelten
nur die Verhaltensregeln des Bundestags. Diese Regeln sind weniger streng
als das Parteiengesetz. Sie schreiben Abgeordneten nur vor, eine Spende dem
Bundestagspräsidenten anzuzeigen, wenn diese pro Jahr und Spender 5.000
Euro überschreitet. Veröffentlichungspflichtig wird die Spende erst bei
10.000 Euro.
11. Warum wird das Parteiengesetz nicht verschärft?
Das Gesetz wurde immer wieder überarbeitet, zuletzt 2002. Staatsrechtler
Jörn Ipsen zufolge weisen die Änderungen stets das gleiche Muster auf: Nach
einer Affäre sehen Politiker "Handlungsbedarf", das Gesetz wird leicht
verändert. Danach tritt eine Ruhephase ein, bis sich die Parteien erneut in
Affären verstricken und der Druck wieder wächst. Seitens der Parteien,
bemängeln Staatsrechtler und Transparency International, bestehe kaum
Interesse, das Gesetz zu verschärfen.
12. Wer hätte ein Interesse an neuen Regeln?
Linke und Grüne profitieren weniger von Spenden. Die meisten Einnahmen
kommen von Parteimitgliedern.
13. Warum spenden Politiker selbst so viel?
Sogenannte Mandatsträgerbeiträge werden als Spenden verbucht, sind aber
eine Art Mitgliedsbeitrag. Die Parteien erwarten von
Bundestagsabgeordneten, dass sie einen Teil ihres Einkommens an die eigene
Partei überweisen. 18,4 Millionen Euro machten die Mandatsträgerbeiträge
2009 bei der CDU aus, bei der SPD waren es 22,3 Millionen, bei den Grünen
5,7 Millionen, bei der CSU 3 Millionen, bei der Linken 2,7 Millionen und
bei der FDP 2,6 Millionen.
Bei der SPD war der Sprecher des konservativen Seeheimer Kreises besonders
spendabel: Klaas Hübner sponserte 44.971 Euro. Karl-Theodor zu Guttenberg
spendete der CSU 50.000 Euro.
17 Jun 2011
## LINKS
[1] http://bundestag.de/
## AUTOREN
Martin Rank
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