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# taz.de -- Probleme beim Weser-Kurier: Stammes-Krieg im Pressehaus
> Der Vertrag des "Weser Kurier"-Geschäftsführers Ulrich Hackmack ist
> "nichtig", bestätigt der BGH. Das Problem: Bei erneuter Abstimmung würde
> er nicht wiedergewählt
Bild: Hat Probleme auf höchster Ebene: der Weser-Kurier.
BREMEN taz | Ulrich Hackmack, der allgewaltige Vorstandsvorsitzende der
Weser Kurier-Konzerngruppe „Bremer Tageszeitungen-AG“ (BTAG), ist in
Urlaub. Nein, nicht beurlaubt. Am 8. Oktober ist er wieder im Haus, sagt
sein Sekretariat. Obwohl sein Vertrag „nichtig“ ist, rechtswidrig, wie nach
einem Spruch des Bundesgerichtshofes (BGH) nun feststeht. Das Bremer
Oberlandesgericht hatte das schon 2011 festgestellt. Der Aufsichtsrat hatte
genügend Zeit, sich darauf einzustellen. Aber der Verlag wollte über den
Bundesgerichtshof eine Revision erzwingen. Dies hat der BGH am 18.
September zurückgewiesen.
Was nun? Der Aufsichtsrat eines Unternehmens hat darauf zu achten, dass
sich eine Gesellschaft rechtskonform verhält. „Keine automatischen
Konsequenzen“ habe die nun festgestellte Rechtsgültigkeit des Urteils von
2011 und damit der Hackmack-Vertrag von 2009, wird der Belegschaft des
Weser Kuriers in einer „Mitarbeiterinformation“ des Vorstandes mitgeteilt.
„Nichtig“ war die Verlängerung des Vorstandsvertrages von 2009 aus formalen
Gründen: Der Tagesordnungspunkt stand schlicht nicht in der Einladung.
Warum, fragt man sich verwundert, führt der Verlag einen jahrelangen
juristischen Kleinkrieg bis hin zum Bundesgerichtshof, anstatt die Sitzung
schlicht mit korrekter Einladung zu wiederholen und den Beschluss zu
heilen?
Die Antwort liegt in der Kultur der Eigentümer-Erben der Familien Hackmack
und Meyer, die in dem Bremer Urteil auch als „Stämme“ bezeichnet werden.
Das Kriegsbeil ist seit Jahren ausgegraben zwischen diesen Stämmen. Und
2009 hat eine alte Dame, die eigentlich zum Stamme „Meyer“ gehört, für
Hackmack gestimmt. So gab es eine klare Mehrheit – aber eben ohne korrekte
Einladung. Inzwischen sind diese Anteile an Christian Güssow verkauft, den
Haupterben des Stammes-Gründers Hermann Rudolf Meyer – und der ist der
Kläger, der sich nun vor dem Bundesgerichtshof durchgesetzt hat. Güssow
verfügt heute über 50 Prozent der Aktien des nicht börsenorientierten
Unternehmens BTAG, hält die selbstherrliche Vorstandstätigkeit von Ulrich
Hackmack für eine Katastrophe für das Unternehmen und hätte sie gern schon
2009 beendet gesehen. Eine Erneuerung des „nichtigen“
Aufsichtsratsbeschluss von 2009 kann es daher nicht geben.
Inzwischen gibt es seit dem 1. März drei weitere Vorstandsmitglieder.
Beobachter der Szene fragten sich schon, was die denn zu tun haben neben
dem allgewaltigen Ulrich Hackmack, der bisher auch keinen neben sich
brauchte. Nach der Satzung der BTAG darf eigentlich kein Vertreter eines
der beiden Besitzer-Stämme im Vorstand sein, es sei denn, der Aufsichtsrat
beschließt eine Ausnahme. Damals, 2009, war die Begründung für die
Verlängerung des Hackmack-Vertrages, dass der Aufsichtsrat die rechtzeitige
Bestellung eines Nachfolgers verpennt hatte und „hinreichende Zeit für die
optimale Besetzung“ des Postens gewonnen werden müsse. Da diese Zeit seit
2009 hinreichend zur Verfügung stand, entfällt die Begründung und Hackmacks
Urlaub könnte so in eine „Beurlaubung“ übergehen.
Nicht nur die „Opfer“ der Hackmack-Ära warten nun gespannt, wie der Krieg
der Stämme ausgeht, sondern auch die Opfer der Chefredakteurin Silke
Hellwig. Ihre Bestellung im September 2011 war ein Herzensanliegen von
Ulrich Hackmack und hat im Hause des Weser Kuriers schnell zu ähnlich
tiefgreifenden Missstimmungen geführt wie ihre Rolle als Chefin von
buten&binnen vor ihrer Absetzung im Hause Radio Bremen. Sie hat, für eine
Chefredakteurin ungewöhnlich, ein zweijähriges Rückkehrrecht in ihren alten
Vertrag bei Radio Bremen.
Die offizielle Mitarbeiterinformation des Weser Kuriers enthält zur Frage,
was nun die Konsequenzen der Rechtswidrigkeit der Anstellung seines
Geschäftsführers sind, nur eine auffallend sybillinische Floskel: „Keine
automatischen Konsequenzen“ habe das Urteil. Der Aufsichtsrat, der
Konsequenzen ziehen kann, tagt noch im Oktober 2012.
3 Oct 2012
## AUTOREN
Klaus Wolschner
## TAGS
Weser-Kurier
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