# taz.de -- Probleme beim Weser-Kurier: Stammes-Krieg im Pressehaus | |
> Der Vertrag des "Weser Kurier"-Geschäftsführers Ulrich Hackmack ist | |
> "nichtig", bestätigt der BGH. Das Problem: Bei erneuter Abstimmung würde | |
> er nicht wiedergewählt | |
Bild: Hat Probleme auf höchster Ebene: der Weser-Kurier. | |
BREMEN taz | Ulrich Hackmack, der allgewaltige Vorstandsvorsitzende der | |
Weser Kurier-Konzerngruppe „Bremer Tageszeitungen-AG“ (BTAG), ist in | |
Urlaub. Nein, nicht beurlaubt. Am 8. Oktober ist er wieder im Haus, sagt | |
sein Sekretariat. Obwohl sein Vertrag „nichtig“ ist, rechtswidrig, wie nach | |
einem Spruch des Bundesgerichtshofes (BGH) nun feststeht. Das Bremer | |
Oberlandesgericht hatte das schon 2011 festgestellt. Der Aufsichtsrat hatte | |
genügend Zeit, sich darauf einzustellen. Aber der Verlag wollte über den | |
Bundesgerichtshof eine Revision erzwingen. Dies hat der BGH am 18. | |
September zurückgewiesen. | |
Was nun? Der Aufsichtsrat eines Unternehmens hat darauf zu achten, dass | |
sich eine Gesellschaft rechtskonform verhält. „Keine automatischen | |
Konsequenzen“ habe die nun festgestellte Rechtsgültigkeit des Urteils von | |
2011 und damit der Hackmack-Vertrag von 2009, wird der Belegschaft des | |
Weser Kuriers in einer „Mitarbeiterinformation“ des Vorstandes mitgeteilt. | |
„Nichtig“ war die Verlängerung des Vorstandsvertrages von 2009 aus formalen | |
Gründen: Der Tagesordnungspunkt stand schlicht nicht in der Einladung. | |
Warum, fragt man sich verwundert, führt der Verlag einen jahrelangen | |
juristischen Kleinkrieg bis hin zum Bundesgerichtshof, anstatt die Sitzung | |
schlicht mit korrekter Einladung zu wiederholen und den Beschluss zu | |
heilen? | |
Die Antwort liegt in der Kultur der Eigentümer-Erben der Familien Hackmack | |
und Meyer, die in dem Bremer Urteil auch als „Stämme“ bezeichnet werden. | |
Das Kriegsbeil ist seit Jahren ausgegraben zwischen diesen Stämmen. Und | |
2009 hat eine alte Dame, die eigentlich zum Stamme „Meyer“ gehört, für | |
Hackmack gestimmt. So gab es eine klare Mehrheit – aber eben ohne korrekte | |
Einladung. Inzwischen sind diese Anteile an Christian Güssow verkauft, den | |
Haupterben des Stammes-Gründers Hermann Rudolf Meyer – und der ist der | |
Kläger, der sich nun vor dem Bundesgerichtshof durchgesetzt hat. Güssow | |
verfügt heute über 50 Prozent der Aktien des nicht börsenorientierten | |
Unternehmens BTAG, hält die selbstherrliche Vorstandstätigkeit von Ulrich | |
Hackmack für eine Katastrophe für das Unternehmen und hätte sie gern schon | |
2009 beendet gesehen. Eine Erneuerung des „nichtigen“ | |
Aufsichtsratsbeschluss von 2009 kann es daher nicht geben. | |
Inzwischen gibt es seit dem 1. März drei weitere Vorstandsmitglieder. | |
Beobachter der Szene fragten sich schon, was die denn zu tun haben neben | |
dem allgewaltigen Ulrich Hackmack, der bisher auch keinen neben sich | |
brauchte. Nach der Satzung der BTAG darf eigentlich kein Vertreter eines | |
der beiden Besitzer-Stämme im Vorstand sein, es sei denn, der Aufsichtsrat | |
beschließt eine Ausnahme. Damals, 2009, war die Begründung für die | |
Verlängerung des Hackmack-Vertrages, dass der Aufsichtsrat die rechtzeitige | |
Bestellung eines Nachfolgers verpennt hatte und „hinreichende Zeit für die | |
optimale Besetzung“ des Postens gewonnen werden müsse. Da diese Zeit seit | |
2009 hinreichend zur Verfügung stand, entfällt die Begründung und Hackmacks | |
Urlaub könnte so in eine „Beurlaubung“ übergehen. | |
Nicht nur die „Opfer“ der Hackmack-Ära warten nun gespannt, wie der Krieg | |
der Stämme ausgeht, sondern auch die Opfer der Chefredakteurin Silke | |
Hellwig. Ihre Bestellung im September 2011 war ein Herzensanliegen von | |
Ulrich Hackmack und hat im Hause des Weser Kuriers schnell zu ähnlich | |
tiefgreifenden Missstimmungen geführt wie ihre Rolle als Chefin von | |
buten&binnen vor ihrer Absetzung im Hause Radio Bremen. Sie hat, für eine | |
Chefredakteurin ungewöhnlich, ein zweijähriges Rückkehrrecht in ihren alten | |
Vertrag bei Radio Bremen. | |
Die offizielle Mitarbeiterinformation des Weser Kuriers enthält zur Frage, | |
was nun die Konsequenzen der Rechtswidrigkeit der Anstellung seines | |
Geschäftsführers sind, nur eine auffallend sybillinische Floskel: „Keine | |
automatischen Konsequenzen“ habe das Urteil. Der Aufsichtsrat, der | |
Konsequenzen ziehen kann, tagt noch im Oktober 2012. | |
3 Oct 2012 | |
## AUTOREN | |
Klaus Wolschner | |
## TAGS | |
Weser-Kurier | |
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