# taz.de -- Medienmacher: Weser-Kurier-Chef nicht gestürzt | |
> Im Rechtsstreit der Weser-Kurier-Familien hat sich die Hackmack-Seite | |
> vorläufig durchgesetzt - bis zu einem neuen Urteil kann Ulrich Hackmack | |
> Vorstand bleiben | |
Bild: Gebeugt, aber nicht gefallen: Ulrich Hackmack. | |
Sechs Rechtsanwälte nahmen gestern vor dem Handelsrichter Hans Dierks im | |
Saal 120 des Bremer Landgerichts Platz, zweieinhalb Stunden dauerte der | |
rechtliche Schlagabtausch. Thema: Der Streit der Verleger-Familien Hackmack | |
und Meyer, die jeweils 50 Prozent der Zeitungsgruppe Weser-Kurier ihr Eigen | |
nennen. Konkret ging es um die Frage, ob der Vorstand des Verlags, Ulrich | |
Hackmack, seinen Posten behalten kann. Nach höchstrichterlicher | |
Entscheidung nämlich ist der Beschluss der Hauptversammlung zur | |
Vertragsverlängerung „nichtig“, weil dieser Punkt nicht auf der | |
Tagesordnung stand. | |
Der Aufsichtsrat kann nach seinem eigenen Ermessen entscheiden, welche | |
Konsequenzen er aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen aus dem | |
Herbst 2011 zieht, erklärte der Aufsichtsratsvorsitzende Johannes Weberling | |
vor Gericht. Hackmack sei wichtig für das Unternehmen, das „deutlich besser | |
dastehe als vergleichbare anderen“; seit 13 Jahren habe er es erfolgreich | |
geleitet. | |
„Die Unzufriedenheit mit der wirtschaftlichen Entwicklung ist massiv“, | |
widersprach der Anwalt der Meyer-Seite, die die anderen 50 Prozent Anteile | |
hält. Kläger Christian Güssow selbst wurde noch konkreter: Jüngst habe es | |
eine Hochrechnung für das Jahr 2012 gegeben, die nicht gut aussehe, und | |
schon im Jahre 2009 habe das damalige Aufsichtsratsmitglied Jürgen Oltmann, | |
der frühere Sparkassen-Chef, den Verlag des Weser-Kuriers als | |
„Sanierungsfall“ bezeichnet. | |
Die Stoßrichtung des Argumentes war klar: Das Übergewicht der Familie | |
Hackmack, die neben der Hälfte des Aufsichtsrates auch ein | |
Vorstandsmitglied stelle, ist nach Ansicht von Güssow schlecht für das | |
Unternehmen. Die Entfernung des Vorstandes Ulrich Hackmack sei zudem | |
zwingend, um einen „offenen Rechtsbruch“ zu korrigieren. | |
Richter Dierks machte deutlich, dass auch er sich gut vorstellen kann, dass | |
am Ende Hackmacks Vorstands-Vertragsverlängerung höchstrichterlich als | |
„nichtig“ erklärt wird. Gestern vor Gericht ging es aber nicht um ein | |
endgültiges Urteil, sondern um eine „einstweilige Verfügung“, mit der bis | |
zum endgültigen Urteil ein vorläufiger Rechtszustand hergestellt werden | |
soll. Immerhin könnte sich das Verfahren bis zum Bundesgerichtshof noch | |
vier Jahre hinziehen, Hackmacks Vorstandsvertrag läuft bis April 2014. Wenn | |
Hackmack jetzt seinen Posten „einstweilig“ verliert, am Ende das Verfahren | |
aber gewinnen würde, würde ihm ein nicht wiedergutzumachender Schaden | |
entstanden sein. Den Schaden im umgekehrten Fall, dass ein am Ende als | |
rechtswidrig gewerteter Zustand noch anderthalb Jahre länger geduldet | |
worden sei, schätzte er als geringer ein. Und wies die Klagen der | |
Güssow-Meyer-Familie mit dieser Begründung ab. Mit einem Berufungsverfahren | |
vor dem Oberlandesgericht ist im kommenden Sommer zu rechnen. | |
Richter Dierks wies in einer Nebenbemerkung darauf hin, dass man über den | |
Streit der Verleger-Familien überall lesen könne – nur nicht in der eigenen | |
Zeitung des Verlages. Der Aufsichtsratsvorsitzende Weberling ging auf | |
dieses Thema, das mit dem Rechtsstreit nichts zu tun hat, ein: Die | |
Redakteure des Weser-Kuriers seien unabhängig, aber es sei üblich, dass | |
eine Zeitung nicht über interne Angelegenheiten berichte, wenn das „zum | |
Nachteil der Gesellschaft“ gereichen könne. Wenn die Redaktion nicht | |
berichte, passiere das „aus eigenem Ermessen“. | |
20 Dec 2012 | |
## AUTOREN | |
Klaus Wolschner | |
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