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# taz.de -- Medienmacher: Weser-Kurier-Chef nicht gestürzt
> Im Rechtsstreit der Weser-Kurier-Familien hat sich die Hackmack-Seite
> vorläufig durchgesetzt - bis zu einem neuen Urteil kann Ulrich Hackmack
> Vorstand bleiben
Bild: Gebeugt, aber nicht gefallen: Ulrich Hackmack.
Sechs Rechtsanwälte nahmen gestern vor dem Handelsrichter Hans Dierks im
Saal 120 des Bremer Landgerichts Platz, zweieinhalb Stunden dauerte der
rechtliche Schlagabtausch. Thema: Der Streit der Verleger-Familien Hackmack
und Meyer, die jeweils 50 Prozent der Zeitungsgruppe Weser-Kurier ihr Eigen
nennen. Konkret ging es um die Frage, ob der Vorstand des Verlags, Ulrich
Hackmack, seinen Posten behalten kann. Nach höchstrichterlicher
Entscheidung nämlich ist der Beschluss der Hauptversammlung zur
Vertragsverlängerung „nichtig“, weil dieser Punkt nicht auf der
Tagesordnung stand.
Der Aufsichtsrat kann nach seinem eigenen Ermessen entscheiden, welche
Konsequenzen er aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen aus dem
Herbst 2011 zieht, erklärte der Aufsichtsratsvorsitzende Johannes Weberling
vor Gericht. Hackmack sei wichtig für das Unternehmen, das „deutlich besser
dastehe als vergleichbare anderen“; seit 13 Jahren habe er es erfolgreich
geleitet.
„Die Unzufriedenheit mit der wirtschaftlichen Entwicklung ist massiv“,
widersprach der Anwalt der Meyer-Seite, die die anderen 50 Prozent Anteile
hält. Kläger Christian Güssow selbst wurde noch konkreter: Jüngst habe es
eine Hochrechnung für das Jahr 2012 gegeben, die nicht gut aussehe, und
schon im Jahre 2009 habe das damalige Aufsichtsratsmitglied Jürgen Oltmann,
der frühere Sparkassen-Chef, den Verlag des Weser-Kuriers als
„Sanierungsfall“ bezeichnet.
Die Stoßrichtung des Argumentes war klar: Das Übergewicht der Familie
Hackmack, die neben der Hälfte des Aufsichtsrates auch ein
Vorstandsmitglied stelle, ist nach Ansicht von Güssow schlecht für das
Unternehmen. Die Entfernung des Vorstandes Ulrich Hackmack sei zudem
zwingend, um einen „offenen Rechtsbruch“ zu korrigieren.
Richter Dierks machte deutlich, dass auch er sich gut vorstellen kann, dass
am Ende Hackmacks Vorstands-Vertragsverlängerung höchstrichterlich als
„nichtig“ erklärt wird. Gestern vor Gericht ging es aber nicht um ein
endgültiges Urteil, sondern um eine „einstweilige Verfügung“, mit der bis
zum endgültigen Urteil ein vorläufiger Rechtszustand hergestellt werden
soll. Immerhin könnte sich das Verfahren bis zum Bundesgerichtshof noch
vier Jahre hinziehen, Hackmacks Vorstandsvertrag läuft bis April 2014. Wenn
Hackmack jetzt seinen Posten „einstweilig“ verliert, am Ende das Verfahren
aber gewinnen würde, würde ihm ein nicht wiedergutzumachender Schaden
entstanden sein. Den Schaden im umgekehrten Fall, dass ein am Ende als
rechtswidrig gewerteter Zustand noch anderthalb Jahre länger geduldet
worden sei, schätzte er als geringer ein. Und wies die Klagen der
Güssow-Meyer-Familie mit dieser Begründung ab. Mit einem Berufungsverfahren
vor dem Oberlandesgericht ist im kommenden Sommer zu rechnen.
Richter Dierks wies in einer Nebenbemerkung darauf hin, dass man über den
Streit der Verleger-Familien überall lesen könne – nur nicht in der eigenen
Zeitung des Verlages. Der Aufsichtsratsvorsitzende Weberling ging auf
dieses Thema, das mit dem Rechtsstreit nichts zu tun hat, ein: Die
Redakteure des Weser-Kuriers seien unabhängig, aber es sei üblich, dass
eine Zeitung nicht über interne Angelegenheiten berichte, wenn das „zum
Nachteil der Gesellschaft“ gereichen könne. Wenn die Redaktion nicht
berichte, passiere das „aus eigenem Ermessen“.
20 Dec 2012
## AUTOREN
Klaus Wolschner
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